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Nieder-Eschbach - der „essbare Stadtteil“ von Frankfurt

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 234

Betreff: Nieder-Eschbach - der "essbare Stadtteil" von Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2016, § 325 - OA 22/16 OBR 15 - 1) Gestaltung öffentlicher Grünflächen in Nieder-Eschbach im Sinne des Konzepts "Essbare Stadt" Der Magistrat befürwortet unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich den Vorschlag des Ortsbeirats 15, eine öffentliche Fläche als Gemeinschaftsgarten zu gestalten und prüft die Möglichkeit, im Bebauungsplan Nr. 516 einen Bereich einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Gemeinschaftsgarten" festzusetzen. Ebenso bietet der Magistrat seine Unterstützung bei der Suche nach für einen Gemeinschaftsgarten geeigneten Flächen in anderen Teilen von Nieder-Eschbach an, sowie die weitere Unterstützung bei der Realisierung des Projektes, wie nachfolgend beschrieben. 2) Gemeinschaftsgärten in Frankfurt Der Magistrat -Grünflächenamt- unterstützt seit 2013 etwa 13 Gemeinschaftsgarten-Projekte ("Urban Gardening") über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Alle Gartenprojekte liegen auf öffentlichen Flächen und dezentral in den Frankfurter Stadtteilen mit Ausnahme des "Frankfurter Gartens" auf dem Danziger Platz im inneren Stadtbereich. Diese Situation ist der sehr intensiven Nutzung der öffentlichen Parks und Grünflächen im gesamten Innenstadtbereich geschuldet. Auch in denkmalgeschützten Anlagen ist die Anlage von Gemeinschaftsgärten in der Regel nicht durchführbar. In einigen der Projekte steht der Anbau von Kräutern und Gemüse im Vordergrund (Frankfurter Garten, GFFB-Projekt am Frankfurter Berg), andere Initiativen legen ihren Schwerpunkt auf Bienen-oder Schmetterlings-Nährgehölze und -stauden (Bockenheimer Garten auf dem Kirchplatz). Wer die Beete oder Pflanzkübel pflegt oder das angebaute Gemüse erntet, ist jedoch in allen Initiativen unterschiedlich geregelt (gemeinschaftlich oder nur der Eigentümer des Beetes, der Pflanzkiste). Alle Projekte, die auf öffentlichen Grün- oder Freiflächen stattfinden, müssen grundsätzlich allen Bürgern offenstehen, jeder darf kostenfrei mitmachen und sich engagieren. Grundvoraussetzungen für die Unterstützung von Urban-Gardening-Projekten durch den Magistrat sind - Die Initiative zum Projekt aus der Bürgerschaft heraus ("Bottom-up") - Die Unterstützung des zuständigen Ortsbeirates Im Idealfall hat die Initiative bereits eine bestimmte Fläche im Blick, auf der das Projekt stattfinden soll und hat sich Gedanken über essentielle Fragen des Gärtnerns wie die Wasserversorgung und die Grünabfall-Entsorgung gemacht. In anderen Fällen steht das Grünflächenamt beratend zur Seite. Der Magistrat -Grünflächenamt- ermittelt auf Anfrage den Flächeneigentümer, prüft die Verfügbarkeit der Fläche und kümmert sich um die Vertragsgestaltung. Die Fläche wird den Initiativen stets kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf unterstützt das Amt die Projekte individuell und im Rahmen seiner Möglichkeiten, z. B. durch die Übernahme von Transporten für Pflanzkübel oder die Bereitstellung von Erde oder Gartenwerkzeugen. Für den schwerpunktmäßigen Anbau von Obst und Gemüse zur Selbstversorgung stehen freie Parzellen in den Frankfurter Kleingartenanlagen zur Verfügung, ebenso wie die Ackerparzellen, die in den Erntegärten, z. B. in Oberrad oder Nieder-Eschbach ("Meine Ernte"), teilweise schon vorbepflanzt bzw. eingesät angeboten werden. 3) Zum Konzept "Essbare Stadt Andernach" Die Stadt Andernach verfolgt mit ihrem Projekt "Essbare Stadt" einen Ansatz, der in Frankfurt aus verschiedenen Gründen nicht weiter verfolgt wird: - Auf den Frankfurter Grünflächen lastet ein wesentlich höherer Nutzungsdruck als in kleineren Städten wie Andernach (30.000 EW). Die Frankfurter Grünflächen werden in sehr hohem Maße durch Erholungssuchende (Jogger, Radfahrer, Picknick, Sonnenbaden, Sport, Hundeauslauf, Grillen, Spielen...) aufgesucht und können daher nicht ohne Weiteres zu Gemüsegärten umfunktioniert werden, schon gar nicht in der Dimension, die nötig wäre, um zumindest einen Teil der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen. In Andernach stehen 13 Hektar für 30.000 Einwohner zur Verfügung, und auch damit lässt sich natürlich keine flächendeckende Versorgung aller Einwohner mit Gemüse sicherstellen. In Frankfurt wären für ein vergleichbares Angebot etwa 300 Hektar Fläche notwendig. - Die "Essbare Stadt Andernach" ist ein "Top-Down"-Projekt, das mit hohem organisatorischem und personellem Aufwand von der Stadtverwaltung initiiert wurde. Die bisherigen Erfahrungen in Frankfurt zeigen, dass Initiativen aus der Bürgerschaft heraus wesentlich konstanter und konfliktärmer verlaufen und mehr Identifikationspotential bieten als von der Verwaltung oder anderen Organisationen angestoßene Projekte. - Die Kosten für die Pflege der "essbaren" Flächen in Andernach belaufen sich auf ca. 12 Euro pro Quadratmeter. Dies ist ein wesentlich höherer Kostenansatz als derjenige, der in der Stadt Frankfurt aufgrund der Haushaltslage und des fehlenden Personals derzeit verfolgt werden kann. Zum Vergleich: Die Pflege von Rasenflächen beläuft sich auf etwa 0,04 Euro /m2, die Pflege von ökologisch wertvollen, standortgerechten Wiesen auf etwa 0,36 € pro Quadratmeter. Die Pflege der Staudenbeete an wenigen exponierten Stellen in Frankfurt kostet etwa 14 Euro/m2. Wechselflor-Bepflanzungen werden in Frankfurt aus Kostengründen (etwa 60 €/m2) bereits seit Jahren nicht mehr umgesetzt. - In Andernach werden die Flächen teilweise mit geringfügig beschäftigtem, fachfremdem Personal gepflegt. Auch dies ist ein Ansatz, den das Fachamt nicht weiter verfolgen möchte. Das Grünflächenamt betont seit Jahren die Notwendigkeit einer kompetenten Pflege durch ausgebildetes Fachpersonal für die überbeanspruchten Grünanlagen. Der Einsatz von geringfügig Beschäftigten, auch speziell für die "Gemüsepflege", würde diese Bemühungen konterkarieren. 4) Zum Konzept "Essbare Stadt Kassel" Die "Essbare Stadt Kassel e. V." wiederum ist ein Verein, der das Ziel verfolgt, verschiedene Gartenprojekte unter anderem auf öffentlichen Flächen umzusetzen. Hierbei wird der Verein bei der Flächensuche vom Kasseler Fachamt und bei der Finanzierung aus den Budgets der Ortsbeiräte unterstützt - ein Ansatz also, der mit dem Vorgehen in Frankfurt durchaus vergleichbar ist. Allerdings gibt es in Frankfurt nicht nur einen Verein, der stadtweit tätig ist. Vielmehr zeichnet sich die Gemeinschaftsgarten-Szene in Frankfurt durch eine Vielzahl von verschiedenen Vereinen aus, die jeweils Initiator und Träger eines Gartens sind z. B. Frankfurter Garten e.V., Ginnheimer Kirchplatzgärtchen e.V. Weitere Träger sind z.B. Nachbarschaftsbüros oder das Quartiersmanagement eines Stadtbezirks.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Mai 2016OFOF 16/15Nieder-Eschbach - der „essbare Stadtteil“ von FrankfurtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. Juni 2016OAOA 22Nieder-Eschbach - der „essbare Stadtteil“ von FrankfurtAnregung
  3. 9. September 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    BB 234Nieder-Eschbach - der „essbare Stadtteil“ von Frankfurt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 15
Sitzung 5 · 07.10.2016
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 234 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 5 · 03.11.2016
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 234 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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