Einrichtung einer gemeinsamen Schulsozialarbeit an der Freiligrathschule und der Heinrich-Kraft-Schule
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 27.04.2007, B 226
Betreff: Einrichtung einer gemeinsamen Schulsozialarbeit an der Freiligrathschule und der Heinrich-Kraft-Schule Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2006, § 10964 - OA 2159 OBR 11 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.11.2007 Der Magistrat hält die Einrichtung einer gemeinsamen Schulsozialarbeit an der Freiligrathschule und der Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim aus fachlicher Sicht für wünschenswert. 2006 konnte eine Umsetzung nicht erfolgen, da die erforderlichen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung standen. Auch im Haushalt 2007 ist eine Ausweitung der Mittel für Projekte Schulsozialarbeit / Jugendhilfe in der Schule nicht vorgesehen. Zudem wird der Aufgabenbereich neu beordnet. Der Magistrat strebt in diesem Kontext an, Schulsozialarbeit an allen notwendigen Standorten zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. November 2005OAOA 2159Einrichtung einer gemeinsamen Schulsozialarbeit an der Freiligrathschule und der Heinrich-Kraft-SchuleAnregung
- 28. November 2005OFOF 606/11Einrichtung einer gemeinsamen Schulsozialarbeit an der Freiligrathschule und der Heinrich-Kraft-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE
- 27. April 2007Sie sind hierBB 226Einrichtung einer gemeinsamen Schulsozialarbeit an der Freiligrathschule und der Heinrich-Kraft-SchuleMagistratsbericht
- 28. Juli 2008BB 460Einrichtung einer gemeinsamen Schulsozialarbeit an der Freiligrathschule und der Heinrich-Kraft-SchuleMagistratsbericht
- 15. Dezember 2008Antwort des Magistrats · nach 159 WochenBB 828Einrichtung einer gemeinsamen Schulsozialarbeit an der Freiligrathschule und der Heinrich-Kraft-SchuleMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP und REP gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und E.L. (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF