Nutzungsgebühr Bahnhof Höchst: Erst sanieren, dann kassieren!
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 225
Betreff: Nutzungsgebühr Bahnhof Höchst: Erst sanieren, dann kassieren! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2011, § 9256 - OA 1234/10 OBR 6 - Nach der vom Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) eingeholten Stellungnahme, hat der RMV keinen direkten Einfluss auf die Stationsgebühr, denn das hierfür zugrundeliegende Vertragsverhältnis besteht zwischen DB Station&Service und dem jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen, das an der Station verkehrt. Der RMV hat zu dem neuen Stationspreissystem Stellung genommen. Allerdings stellt die Bundesnetzagentur als Prüfungsinstanz die von Seiten der DB Station&Service ermittelten Preise nicht in Frage, sodass einem Rechtsstreit kaum Erfolgschancen eingeräumt werden können. Auf Grundlage des neuen Eingruppierungsmodells von DB Station&Service, das auf sechs Elementen (Anzahl Bahnsteigkanten, max. Bahnsteiglänge, Reisende/Tag, Halte/Tag, personenbedienter Service und technische Stufenfreiheit) beruht, wird der Bahnhof Höchst der Kategorie 3 zugeordnet. Ausschlaggebend sind dabei vor allem die zahlreichen Bahnsteigkanten sowie deren Längen. Bei einem Vergleich der Ausstattungsmerkmale die dieser Kategorie zugeordneten sind, kann festgestellt werden, dass alle Merkmale der Kategorie 3 vorhanden sind. Ein Einbehalt der Stationsgebühren ist somit nicht mit Aussicht auf Erfolg zu begründen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2010OFOF 1652/6Nutzungsgebühr Bahnhof Höchst: Erst sanieren, dann kassieren!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 2010OAOA 1234Nutzungsgebühr Bahnhof Höchst: Erst sanieren, dann kassieren!Anregung
- 6. Mai 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 225Nutzungsgebühr Bahnhof Höchst: Erst sanieren, dann kassieren!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte