Nutzungsgebühr Bahnhof Höchst: Erst sanieren, dann kassieren!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Bahn hat die Nutzungsgebühren für die Bahnhöfe, die pro einfahrenden Zug durch die Verkehrsbetriebe, in unserem Fall durch den RMV, zu zahlen sind, zum Beginn des Jahres 2011 drastisch erhöht. Bei der Mehrzahl der Bahnhöfe im Frankfurter Stadtgebiet soll die Gebühr um ca. 80% erhöht werden, bei einigen Bahnhöfen, darunter auch der Bahnhof Höchst, sogar um 115%. Dabei ist der Bahnhof Höchst, wie allgemein bekannt, in einem völlig heruntergewirtschafteten Zustand, in keiner Weise behindertengerecht und entspricht schon lange nicht mehr den heutigen Anforderungen. Skandalös erscheint auch die Weigerung der Bahn, die genaue Verwendung der seit vielen Jahren schon erhobenen Stationsgebühren offen zu legen. Für eine derart drastische Erhöhung, wie sie jetzt angekündigt wurde, gibt es schon gar keine transparente Begründung. Durch die Einzahlung des Geldes auf ein separat einzurichtendes Konto soll die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt Frankfurt und des RMV signalisiert werden, für angemessene Leistungen auch angemessen zu bezahlen. Aber eben erst dann, wenn diese Leistung auch erbracht wurde! Ähnlich wie im Falle einer Mietminderung durch den Mieter soll so Druck auf den „Vermieter“ Bahn ausgeübt werden, den Bahnhof Höchst schneller als geplant in einen annehmbaren Zustand zu versetzen.
Inhalt
Antrag vom 18.11.2010, OF 1652/6
Betreff:
Nutzungsgebühr Bahnhof Höchst: Erst sanieren, dann kassieren!
Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, sich beim RMV dafür einzusetzen, dass der RMV die von der Deutschen Bahn geforderte erhöhte Nutzungsgebühr für den Höchster Bahnhof (Stationsgebühr) nicht an die Bahn bezahlt. Statt dessen soll das Geld – analog der Vorgehensweise bei einer Mietminderung – auf ein Notar-Anderkonto eingezahlt werden und der Bahn erst zur Verfügung gestellt werden, wenn der Höchster Bahnhof angemessen saniert ist.
Begründung:
Die Bahn hat die Nutzungsgebühren für die Bahnhöfe, die pro einfahrenden Zug durch die Verkehrsbetriebe, in unserem Fall durch den RMV, zu zahlen sind, zum Beginn des Jahres 2011 drastisch erhöht. Bei der Mehrzahl der Bahnhöfe im Frankfurter Stadtgebiet soll die Gebühr um ca. 80% erhöht werden, bei einigen Bahnhöfen, darunter auch der Bahnhof Höchst, sogar um 115%. Dabei ist der Bahnhof Höchst, wie allgemein bekannt, in einem völlig heruntergewirtschafteten Zustand, in keiner Weise behindertengerecht und entspricht schon lange nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Skandalös erscheint auch die Weigerung der Bahn, die genaue Verwendung der seit vielen Jahren schon erhobenen Stationsgebühren offen zu legen. Für eine derart drastische Erhöhung, wie sie jetzt angekündigt wurde, gibt es schon gar keine transparente Begründung.
Durch die Einzahlung des Geldes auf ein separat einzurichtendes Konto soll die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt Frankfurt und des RMV signalisiert werden, für angemessene Leistungen auch angemessen zu bezahlen. Aber eben erst dann, wenn diese Leistung auch erbracht wurde!
Ähnlich wie im Falle einer Mietminderung durch den Mieter soll so Druck auf den "Vermieter“ Bahn ausgeübt werden, den Bahnhof Höchst schneller als geplant in einen annehmbaren Zustand zu versetzen.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2010Sie sind hierOFOF 1652/6Nutzungsgebühr Bahnhof Höchst: Erst sanieren, dann kassieren!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 2010OAOA 1234Nutzungsgebühr Bahnhof Höchst: Erst sanieren, dann kassieren!Anregung
- 6. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 225Nutzungsgebühr Bahnhof Höchst: Erst sanieren, dann kassieren!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme