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Gymnasiale Oberstufe Paul-Hindemith-Schule

Vorlagentyp: B
154 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.04.2010, B 218

Betreff: Gymnasiale Oberstufe Paul-Hindemith-Schule Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2010, § 7432 - OA 654 und OA 747 OBR 1, B 249/09 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.08.2010 Zwischenbericht: Die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Paul-Hindemith-Schule mit einem besonderen pädagogischen Profil, das sowohl die besonderen Bedürfnisse des Stadtteils berücksichtigt wie auch modellhaft auf die Internationalität Frankfurter Schülerinnen und Schüler Bezug nehmen könnte, war bereits im Jahr 2000 als Option in den Schulentwicklungsplan aufgenommen und von der Paul-Hindemith-Schule mit Unterstützung durch das Staatliche Schulamt und den Schulträger als Schulversuch gemäß § 14 Hessisches Schulgesetz beantragt worden. Das Staatliche Schulamt hatte in diesem Zusammenhang betont, dass eine sogenannte Profiloberstufe an der Paul-Hindemith-Schule als gymnasiale Oberstufe mit besonderer pädagogischer Prägung nicht einfach mit den in Frankfurt vorhandenen gymnasialen Oberstufen konkurrieren will, sondern ein ergänzendes Angebot darstellt, das auf die Interessen, Bedürfnisse, Probleme und Zukunftsperspektiven einer spezifischen, multikulturell zusammengesetzten Schülerschaft eines ganzen Stadtteils und darüber hinaus ausgerichtet ist. Das Hessische Kultusministerium hatte dargelegt, dass ein Antrag auf Einrichtung eines Schulversuches nur für eine bestehende Schule, in diesem Fall die gymnasiale Oberstufe, gestellt werden könne. Das von der Schule vorgelegte Konzept erfülle auch nicht die Voraussetzung für die Errichtung einer Versuchsschule nach § 14 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes. Durch den Schulträger müsse in einem fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan der Bedarf nach einer weiteren gymnasialen Oberstufe in Frankfurt nachgewiesen werden. Mit Erlass vom 06.05.2003 zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes hatte das Hessische Kultusministerium dem Magistrat seine Entscheidung mitgeteilt, einer weiteren gymnasialen Oberstufe nicht zustimmen zu können. Zur Begründung führte das HKM an, dass es in Frankfurt mit 20 gymnasialen Oberstufen sowie den beruflichen Gymnasien eher ein Überangebot als zusätzlichen Bedarf gebe, zumal nicht alle Standorte über zweckmäßige Jahrgangsbreiten verfügen. Im Stadtteil Gallus bzw. von den Zulieferergrundschulen sei nach Abzug der Anmeldungen an Gymnasien und Realschulen kaum ein ausreichendes Potential für den gymnasialen Bildungsgang zum Abitur am Standort Paul-Hindemith-Schule vorhanden. Dieser quantitativen Bewertung seitens des Hessischen Kultusministeriums konnte der Magistrat nicht widersprechen. Die Bebauung des Europaviertels wird Auswirkungen auf die Nachfrage nach den weiterführenden schulischen Angeboten im Einzugsbereich haben. Eine gymnasiale Oberstufe an der Paul-Hindemith-Schule könnte daher nicht nur für die Schülerinnen und Schüler im Gallusviertel ein attraktives Angebot sein. Die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe setzt in der Regel voraus, dass in der Jahrgangsstufe der Einführungsphase voraussichtlich eine Jahrgangsbreite von mindestens 80 Schülerinnen und Schülern und auf Dauer durchschnittlich 50 Schülerinnen und Schüler je Jahrgangsstufe erreicht werden. Inwieweit diesen Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes entsprochen werden kann und die Bemühungen um die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Paul-Hindemith-Schule aussichtsreich wieder aufgenommen werden, wird der Magistrat in den weiteren Abstimmungen zur Schulentwicklungsplanung mit dem Staatlichen Schulamt beraten. Mittlerweile hat auch die Schulleitung neue Vorstellungen für eine Oberstufe entwickelt und dem Bildungsdezernat vorgestellt. Dabei wurde vereinbart, zur Jahresmitte hin in einen erneuten Austausch zu treten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Mai 2008OAOA 654Gymnasiale Oberstufe Paul-Hindemith-SchuleAnregung
  2. 6. Mai 2008OFOF 423/1Gymnasiale Oberstufe Paul-Hindemith-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., E.L.
  3. 5. September 2008BB 561Gymnasiale Oberstufe Paul-Hindemith-SchuleMagistratsbericht
  4. 20. Oktober 2008OFOF 461/1Gymnasiale Oberstufe Paul-Hindemith-SchuleOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  5. 21. Oktober 2008OAOA 747Gymnasiale Oberstufe Paul-Hindemith-Schule Bericht des Magistrats vom 05.09.2008, B 561Anregung
  6. 20. April 2009BB 249Gymnasiale Oberstufe Paul-Hindemith-SchuleMagistratsbericht
  7. 16. April 2010Sie sind hier
    BB 218Gymnasiale Oberstufe Paul-Hindemith-Schule
    Magistratsbericht
  8. 5. November 2010BB 673Gymnasiale Oberstufe Paul-Hindemith-SchuleMagistratsbericht
  9. 18. April 2011Antwort des Magistrats · nach 154 WochenBB 200Gymnasiale Oberstufe Paul-Hindemith-SchuleMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
KAV
Sitzung 46 · 10.05.2010
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 218 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 1
Sitzung 44 · 11.05.2010
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 42 · 21.06.2010
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 218 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
NPD (Kenntnis)Stv. Schenk (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und Stv. Schenk (= Kenntnis)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 44 · 20.09.2010
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 218 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Fristverlängerung um einen Monat)

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