Energetische Nutzung des Biomethans aus der Biokompostanlage der RMB
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Bericht des Magistrats vom 03.04.2009, B 211
Betreff: Energetische Nutzung des Biomethans aus der Biokompostanlage der RMB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2009, § 5116 - NR 1183 SPD - Bei der Frage, ob eine Anlage zur Aufbereitung des Biogases aus der Biogasanlage der RMB bezuschusst werden kann, wird unterstellt, dass eine solche Anlage errichtet werden soll und ob die Biogasaufbereitung zu Erdgasqualität sinnvoll ist. Der Magistrat hat gemeinsam mit der Rhein-Main-Biokompost GmbH die Mainova EnergieDienste GmbH im Oktober 2007 zur Erstellung einer Studie beauftragt. Die "Machbarkeitsstudie zur Biogasnutzung der Rhein-Main-Biokompost GmbH" wurde im August 2008 den Auftraggebern vorgelegt. Das Ergebnis der Studie war, dass eine Biogasaufbereitung auf Erdgasqualität und die Einspeisung dieses Biogases ins Erdgasnetz möglich erscheint. Zugleich ist auch die Zuleitung des Biogases in das Heizwerk Schielestraße der Mainova möglich. Denkbar ist auch der Bau einer neuen größeren Biogasanlage und die Verwendung der Eingangsmaterialien oder des Biogases aus der RMB in einer größeren Biogas-Aufbereitungsanlage. Die Aufbereitung des Biogases zur Erdgasqualität ist erst bei größeren Biogasanlagen wirtschaftlich. Es bestehen daher mehrere Optionen, die noch durch die beteiligten Unternehmen geprüft werden. Die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben hängt im Wesentlichen von der Ausgestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ab, das erst zum
- Januar 2009 novelliert wurde. Auf dem Hintergrund, dass noch kein endgültiges Konzept vorliegt, kann die Frage nach einer möglichen Förderung nicht definitiv beantwortet werden. Die wesentliche Grundlage eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebs ist bei einer Biogasanlage - neben der langfristigen wirtschaftlichen Sicherstellung der Eingangsmaterialien - die gesetzliche Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz auf Bundesebene. In der Regel sollte diese Vergütung wie bei vielen anderen Biogasanlagen in Deutschland die Wirtschaftlichkeit sicherstellen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde zum
- Januar 2009 novelliert. Die Gewährung bestimmter Einspeisevergütungen hängt im Bereich der Biomassenutzung von einer Vielzahl von Randbedingungen ab. Insbesondere muss noch die "Nachhaltigkeitsverordnung" verabschiedet werden. Ein Entwurf wurde durch das Bundesumweltministerium im Februar vorgelegt und zur Anhörung an Verbände und die Länder weitergeleitet. Das Land Hessen fördert auf Grundlage des "Programm und Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen" die Errichtung landwirtschaftlicher Biogasanlagen. Der Zuschuss kann derzeit bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten (max. jedoch 75.000 EUR) betragen. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristische Personen (mit Ausnahmen). Ob eine Förderung auf europäischer Ebene genutzt werden kann, kann nicht pauschal beantwortet werden, weil eine Förderung ein konkretes Konzept voraussetzt. Ein Standardförderprogramm für Biogasanlagen gibt es nicht. Unter Umständen könnte das Förderprogramm "Intelligente Energie für Europa" genutzt werden, das aber nicht die Investition sondern den Erfahrungsaufbau und -austausch unterstützt. Projekte mit besonderen Eigenschaften könnten u. U. über das Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Kommission gefördert werden. In allen diesen Fällen ist aber ein z. T. recht aufwändiges Antragsverfahren zu durchlaufen und sind Antragsfristen zu beachten, die ein Projekt auch deutlich verzögern können. Ein städtisches Förderprogramm für Biogasanlagen bzw. zur Aufbereitung von Biogas besteht nicht. Die gesetzliche Einspeisevergütung des EEG sollte für einen wirtschaftlichen Betrieb von Biogasanlagen ausreichend sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. November 2008NRNR 1183Energetische Nutzung des Biomethans aus der Biokompostierungsanlage der RMBSTVV-Antrag · SPD
- 3. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 211Energetische Nutzung des Biomethans aus der Biokompostanlage der RMBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, BFF, REP und NPD (= Kenntnis)