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Energetische Nutzung des Biomethans aus der Biokompostierungsanlage der RMB

Vorlagentyp: NRSPD
19 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Begründung

der Biokompostierungsanlage der RMB Derzeit wird das in der Biokompostierungsanlage der RMB gewonnene Methan in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) verstromt und die Wärme als Prozesswärme für die Kompostierung genutzt. Eine Alternative zur Verstromung des Biogases wäre die Aufbereitung und Einspeisung des Biogases ins Erdgasnetz. Dies ist grundsätzlich sinnvoll, da die Erdgasvorkommen endlich sind. Mit einer Aufbereitungsanlage für Biogas hätte die RMB die Gelegenheit, anhand des Wärmebedarfes die Menge des Methangases zu steuern, die verstromt (und deren Abwärme genutzt) wird. Die übrige Biogasernte würde ins Erdgasnetz eingespeist. Der Wirkungsgrad des BHKW würde weiter erhöht, weil keine überschüssige Wärme generiert würde. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechnet sich die Investition in eine Aufbereitungsanlage für die RMB nicht. Darum ist es aus ökologischen Gesichtspunkten angezeigt, die Investition zu bezuschussen. Ferner braucht es Anwendungsmöglichkeiten für die Aufbereitung von Biogas, um diese Technik weiter zu entwickeln. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob die Investition für eine Biogasaufbereitungsanlage aus europäischen, aus Bundes-, Landes- oder städtischen Mitteln bezuschusst werden kann.

Inhalt

Antrag vom 19.11.2008, NR 1183

Betreff: Energetische Nutzung des Biomethans aus der Biokompostierungsanlage der RMB Derzeit wird das in der Biokompostierungsanlage der RMB gewonnene Methan in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) verstromt und die Wärme als Prozesswärme für die Kompostierung genutzt. Eine Alternative zur Verstromung des Biogases wäre die Aufbereitung und Einspeisung des Biogases ins Erdgasnetz. Dies ist grundsätzlich sinnvoll, da die Erdgasvorkommen endlich sind. Mit einer Aufbereitungsanlage für Biogas hätte die RMB die Gelegenheit, anhand des Wärmebedarfes die Menge des Methangases zu steuern, die verstromt (und deren Abwärme genutzt) wird. Die übrige Biogasernte würde ins Erdgasnetz eingespeist. Der Wirkungsgrad des BHKW würde weiter erhöht, weil keine überschüssige Wärme generiert würde. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechnet sich die Investition in eine Aufbereitungsanlage für die RMB nicht. Darum ist es aus ökologischen Gesichtspunkten angezeigt, die Investition zu bezuschussen. Ferner braucht es Anwendungsmöglichkeiten für die Aufbereitung von Biogas, um diese Technik weiter zu entwickeln. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob die Investition für eine Biogasaufbereitungsanlage aus europäischen, aus Bundes-, Landes- oder städtischen Mitteln bezuschusst werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. November 2008Sie sind hier
    NRNR 1183Energetische Nutzung des Biomethans aus der Biokompostierungsanlage der RMB
    STVV-Antrag · SPD
  2. 3. April 2009Antwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 211Energetische Nutzung des Biomethans aus der Biokompostanlage der RMBMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 27 · 15.01.2009
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 1183 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
SPDFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme)

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