Verlängerung der Straße Am Wiesenrain in Ginnheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 23.06.2017, B 210
Betreff: Verlängerung der Straße Am Wiesenrain in Ginnheim Vorgang: A 203/17 BFF
- Die Maßnahme dient der Verwirklichung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans NW 62c Nr. 1 und liegt deshalb im öffentlichen Interesse.
- Die Bäume auf den Baugrundstücken wurden vom Bauherren gefällt, da sie dem Bauvorhaben im Wege standen.
- Bei den Baumfällungen auf den Baugrundstücken handelte es sich nicht um eine Maßnahme des Magistrats.
- Die Genehmigung des Amtes für Straßenbau und Erschließung betrifft nicht die Baumaßnahme als solches, sondern lediglich das Aufbrechen der vorhandenen Straße zum Anschluss der Ver- und Entsorgungsleitungen. Wann und warum diese Genehmigung ausgehängt wurde und wann mit welchen Arbeiten vor Ort begonnen wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.
- Siehe Punkt 4.
- Die Kosten für ihre Versorgungsnetze tragen die jeweiligen Versorgungsunternehmen, die sie dann entsprechend ihren Vertragsbedingungen mit den Anschlussnehmern abrechnen. Der Magistrat ist hieran nicht beteiligt und hat auch keine Kenntnis über die getroffenen Vereinbarungen.
- Rechtsgrundlage für den zugrundeliegenden Erschließungsvertrag ist § 11 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch.
- Der Magistrat macht von gesetzlichen Vorkaufsrechten Gebrauch, wenn dies zur Verwirklichung städtebaulicher Planungen erforderlich ist. Das war hier nicht der Fall.
- Nein.
- Die beteiligten Ämter haben die Anlieger auf Anfrage umfassend informiert, soweit ihnen die entsprechenden Kenntnisse zur Verfügung standen.
- Für die Durchführung der Baumaßnahme ist keine Senkung des Grundwasserspiegels erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2017AA 203Verlängerung der Straße Am Wiesenrain in GinnheimSTVV-Anfrage · BFF
- 23. Juni 2017Sie sind hierBB 210Verlängerung der Straße Am Wiesenrain in GinnheimMagistratsbericht
- 26. Oktober 2017OFOF 371/9Ersatzpflanzungen in der Straße Am WiesenrainOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. November 2017VV 673Ersatzpflanzungen in der Straße Am WiesenrainAnfrage
- 9. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 293Ersatzpflanzungen in der Straße Am WiesenrainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen 1 BFF (= Zurückweisung) bei Enthaltung 1 BFF