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Verlängerung der Straße Am Wiesenrain in Ginnheim

Vorlagentyp: B
37 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 23.06.2017, B 210

Betreff: Verlängerung der Straße Am Wiesenrain in Ginnheim Vorgang: A 203/17 BFF

  1. Die Maßnahme dient der Verwirklichung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans NW 62c Nr. 1 und liegt deshalb im öffentlichen Interesse.
  2. Die Bäume auf den Baugrundstücken wurden vom Bauherren gefällt, da sie dem Bauvorhaben im Wege standen.
  3. Bei den Baumfällungen auf den Baugrundstücken handelte es sich nicht um eine Maßnahme des Magistrats.
  4. Die Genehmigung des Amtes für Straßenbau und Erschließung betrifft nicht die Baumaßnahme als solches, sondern lediglich das Aufbrechen der vorhandenen Straße zum Anschluss der Ver- und Entsorgungsleitungen. Wann und warum diese Genehmigung ausgehängt wurde und wann mit welchen Arbeiten vor Ort begonnen wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.
  5. Siehe Punkt 4.
  6. Die Kosten für ihre Versorgungsnetze tragen die jeweiligen Versorgungsunternehmen, die sie dann entsprechend ihren Vertragsbedingungen mit den Anschlussnehmern abrechnen. Der Magistrat ist hieran nicht beteiligt und hat auch keine Kenntnis über die getroffenen Vereinbarungen.
  7. Rechtsgrundlage für den zugrundeliegenden Erschließungsvertrag ist § 11 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch.
  8. Der Magistrat macht von gesetzlichen Vorkaufsrechten Gebrauch, wenn dies zur Verwirklichung städtebaulicher Planungen erforderlich ist. Das war hier nicht der Fall.
  9. Nein.
  10. Die beteiligten Ämter haben die Anlieger auf Anfrage umfassend informiert, soweit ihnen die entsprechenden Kenntnisse zur Verfügung standen.
  11. Für die Durchführung der Baumaßnahme ist keine Senkung des Grundwasserspiegels erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Mai 2017AA 203Verlängerung der Straße Am Wiesenrain in GinnheimSTVV-Anfrage · BFF
  2. 23. Juni 2017Sie sind hier
    BB 210Verlängerung der Straße Am Wiesenrain in Ginnheim
    Magistratsbericht
  3. 26. Oktober 2017OFOF 371/9Ersatzpflanzungen in der Straße Am WiesenrainOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 9. November 2017VV 673Ersatzpflanzungen in der Straße Am WiesenrainAnfrage
  5. 9. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 293Ersatzpflanzungen in der Straße Am WiesenrainStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 9
Sitzung 14 · 24.08.2017
TO II, TOP 13
Beraten
a) Die Vorlage B 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 14 · 19.09.2017
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 9
Sitzung 15 · 21.09.2017
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPLinke
Ablehnung:
1 BFF
Enthaltung:
1 BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen 1 BFF (= Zurückweisung) bei Enthaltung 1 BFF

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