Ersatzpflanzungen in der Straße Am Wiesenrain
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 293
Betreff: Ersatzpflanzungen in der Straße Am Wiesenrain Die Genehmigung enthält die Auflage zur Ersatzpflanzung. Diese ist vorrangig auf dem betroffenen Grundstück durchzuführen. Nach der Baumschutzsatzung kann die Ersatzpflanzung auch auf einem anderen Grundstück im Stadtgebiet durchgeführt werden, wenn die tatsächlich zur Verfügung stehende Fläche nicht ausreichend ist. Die Ersatzpflanzung ist der Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2017BB 210Verlängerung der Straße Am Wiesenrain in GinnheimMagistratsbericht
- 26. Oktober 2017OFOF 371/9Ersatzpflanzungen in der Straße Am WiesenrainOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. November 2017VV 673Ersatzpflanzungen in der Straße Am WiesenrainAnfrage
- 9. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 293Ersatzpflanzungen in der Straße Am WiesenrainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab