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Verlängerung der Straße Am Wiesenrain in Ginnheim

Vorlagentyp: ABFF
4 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anfrage gem. § 18 (3) GOS vom 24.05.2017, A 203

Betreff: Verlängerung der Straße Am Wiesenrain in Ginnheim Auf den städtischen Grundstücken an der Straße "Am Wiesenrain" bestanden bis zum letzten Jahr Pachtverträge. Den Pächtern wurde mit der Begründung des öffentlichen Interesses für die Verlängerung der Straße "Am Wiesenrain" gekündigt. Diese Grundstücke wurden nach Ende der Pachtverträge mittlerweile an die Stadt zurückgegeben. Zwei von der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt geschützte Bäume wurden mit entsprechender Genehmigung bislang auf den städtischen Flurstücken gefällt - die Fällung oder wenigstens die Gefährdung weiterer geschützter Bäume (auch auf benachbarten Grundstücken) wäre im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen unvermeidbar. Die Verlängerung der Straße (s. auch beigefügte Fotos) würde zwar größtenteils auf städtischem Gelände erfolgen, aber sowohl von einem privaten Investor finanziert und umgesetzt werden, als auch nur dem Zweck dienen, die dort geplanten Gebäude desselben Investors zu erschließen. Von der Stadtverwaltung wurden den unmittelbar betroffenen Anliegern hauptsächlich Informationsfragmente als Auskunft gegeben, so dass es für die Nachbarn schwer möglich ist, einzuschätzen, ob die nachbarlichen Interessen im Rahmen der Planungen gewahrt bleiben. Schriftliche Anfragen, die bereits seit mehreren Jahren an die Ämter der Stadt gestellt wurden, werden von diesen teilweise mit dem Zusatz "Wir bitten Sie von weiteren Nachfragen abzusehen" beantwortet. Der Magistrat möge hierzu folgende Fragen beantworten:

  1. Inwiefern liegt bei der Verlängerung der Straße "Am Wiesenrain" ein öffentliches Interesse vor?
  2. Warum wurde auf städtischem Gelände ein ca. 14 Meter hoher Nussbaum am 24.04.17 gefällt, obwohl dies offensichtlich nicht für den Straßenbau notwendig ist (Am 06.03.2017 wurden auf den städtischen Flurstücken ebenfalls zwei gesunde Wahlnussbäume gefällt, obwohl wenigsten einer der Bäume vom Bau der Straße nicht betroffen gewesen wäre)?
  3. Warum wurde der Ortsbeirat über diese Fällung nicht informiert? Kommt eine Ersatzpflanzung?
  4. Warum wurde die schriftliche Genehmigung des Amtes für Straßenbau und Erschließung erst zehn Tage nach Aufnahme der Bauarbeiten am
  5. Mai 2017 an der Baustelle angeschlagen?
  6. Weshalb durften die Bauarbeiten bereits am
  7. Mai 2017 beginnen, obwohl diese laut der besagten Genehmigung erst am
  8. Mai hätten beginnen dürfen?
  9. Wer trägt die Kosten für die Erschließung von Starkstrom/Abwasser etc.?
  10. Auf Nachfrage wurde vom Bauleiter die Auskunft erteilt, dass die Straße vom Investor erstellt und nach Fertigstellung der Stadt übergeben wird. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte dies?
  11. Der Investor hat ein weiteres angrenzendes Privatgrundstück gekauft, zu dem ein noch nicht genehmigter Bauantrag vorliegt. Warum hat die Stadt in diesem Fall von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch gemacht und weshalb wurde der Ortsbeirat diesbezüglich nicht informiert?
  12. Gibt es irgendeine Art von Kompensationsgeschäft für die Verlängerung dieser Straße?
  13. Wird der Magistrat die beteiligten Ämter dazu anhalten, die betroffenen Anlieger entsprechend ihrer nachbarlichen Informationsrechte auf Anfrage über die geplanten Maßnahmen zu unterrichten?
  14. Inwieweit ist für die Durchführung der Baumaßnahme eine Senkung des Grundwasserspiegels erforderlich bzw. könnte eine solche daraus resultieren?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Mai 2017Sie sind hier
    AA 203Verlängerung der Straße Am Wiesenrain in Ginnheim
    STVV-Anfrage · BFF
  2. 23. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 4 WochenBB 210Verlängerung der Straße Am Wiesenrain in GinnheimMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 30.05.2017
TO I, TOP 23
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage A 203 auf die Tagesordnung II der 14. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage A 203 wird dem Magistrat zur schriftlichen Beantwortung innerhalb von einem Monat überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung der Dringlichkeit)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 01.06.2017
TO II, TOP 47
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage A 203 auf die Tagesordnung II der 14. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage A 203 wird dem Magistrat zur schriftlichen Beantwortung innerhalb von einem Monat überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung der Dringlichkeit); FRANKFURTER (= Enthaltung)

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