Verlängerung der Straße Am Wiesenrain in Ginnheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anfrage gem. § 18 (3) GOS vom 24.05.2017, A 203
Betreff: Verlängerung der Straße Am Wiesenrain in Ginnheim Auf den städtischen Grundstücken an der Straße "Am Wiesenrain" bestanden bis zum letzten Jahr Pachtverträge. Den Pächtern wurde mit der Begründung des öffentlichen Interesses für die Verlängerung der Straße "Am Wiesenrain" gekündigt. Diese Grundstücke wurden nach Ende der Pachtverträge mittlerweile an die Stadt zurückgegeben. Zwei von der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt geschützte Bäume wurden mit entsprechender Genehmigung bislang auf den städtischen Flurstücken gefällt - die Fällung oder wenigstens die Gefährdung weiterer geschützter Bäume (auch auf benachbarten Grundstücken) wäre im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen unvermeidbar. Die Verlängerung der Straße (s. auch beigefügte Fotos) würde zwar größtenteils auf städtischem Gelände erfolgen, aber sowohl von einem privaten Investor finanziert und umgesetzt werden, als auch nur dem Zweck dienen, die dort geplanten Gebäude desselben Investors zu erschließen. Von der Stadtverwaltung wurden den unmittelbar betroffenen Anliegern hauptsächlich Informationsfragmente als Auskunft gegeben, so dass es für die Nachbarn schwer möglich ist, einzuschätzen, ob die nachbarlichen Interessen im Rahmen der Planungen gewahrt bleiben. Schriftliche Anfragen, die bereits seit mehreren Jahren an die Ämter der Stadt gestellt wurden, werden von diesen teilweise mit dem Zusatz "Wir bitten Sie von weiteren Nachfragen abzusehen" beantwortet. Der Magistrat möge hierzu folgende Fragen beantworten:
- Inwiefern liegt bei der Verlängerung der Straße "Am Wiesenrain" ein öffentliches Interesse vor?
- Warum wurde auf städtischem Gelände ein ca. 14 Meter hoher Nussbaum am 24.04.17 gefällt, obwohl dies offensichtlich nicht für den Straßenbau notwendig ist (Am 06.03.2017 wurden auf den städtischen Flurstücken ebenfalls zwei gesunde Wahlnussbäume gefällt, obwohl wenigsten einer der Bäume vom Bau der Straße nicht betroffen gewesen wäre)?
- Warum wurde der Ortsbeirat über diese Fällung nicht informiert? Kommt eine Ersatzpflanzung?
- Warum wurde die schriftliche Genehmigung des Amtes für Straßenbau und Erschließung erst zehn Tage nach Aufnahme der Bauarbeiten am
- Mai 2017 an der Baustelle angeschlagen?
- Weshalb durften die Bauarbeiten bereits am
- Mai 2017 beginnen, obwohl diese laut der besagten Genehmigung erst am
- Mai hätten beginnen dürfen?
- Wer trägt die Kosten für die Erschließung von Starkstrom/Abwasser etc.?
- Auf Nachfrage wurde vom Bauleiter die Auskunft erteilt, dass die Straße vom Investor erstellt und nach Fertigstellung der Stadt übergeben wird. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte dies?
- Der Investor hat ein weiteres angrenzendes Privatgrundstück gekauft, zu dem ein noch nicht genehmigter Bauantrag vorliegt. Warum hat die Stadt in diesem Fall von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch gemacht und weshalb wurde der Ortsbeirat diesbezüglich nicht informiert?
- Gibt es irgendeine Art von Kompensationsgeschäft für die Verlängerung dieser Straße?
- Wird der Magistrat die beteiligten Ämter dazu anhalten, die betroffenen Anlieger entsprechend ihrer nachbarlichen Informationsrechte auf Anfrage über die geplanten Maßnahmen zu unterrichten?
- Inwieweit ist für die Durchführung der Baumaßnahme eine Senkung des Grundwasserspiegels erforderlich bzw. könnte eine solche daraus resultieren?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2017Sie sind hierAA 203Verlängerung der Straße Am Wiesenrain in GinnheimSTVV-Anfrage · BFF
- 23. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 4 WochenBB 210Verlängerung der Straße Am Wiesenrain in GinnheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung der Dringlichkeit)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung der Dringlichkeit); FRANKFURTER (= Enthaltung)