Eine Stadtverwaltung für und mit Migrantinnen und Migranten
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 12.04.2010, B 208
Betreff: Eine Stadtverwaltung für und mit Migrantinnen und Migranten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.09.2005, § 9876 - NR 1341 und NR 1909 GRÜNE, l. B 336/09 - Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2001, § 7713, wurde der Magistrat aufgefordert jährlich zu berichten, welches Dezernat beziehungsweise Amt signifikant die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nichtdeutscher Herkunft erhöht hat. Zwischenzeitlich wurde der Berichtsauftrag mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2005, § 9876 dahingehend erweitert, dass der Magistrat den Anteil der Migrantinnen und Migranten auch in den Ämtern darlegt, die seither nicht der Berichtspflicht unterlagen. Hierzu wurde letztmals am 11.05.2009 mit der Vorlage B 336 berichtet, die am 09.07.2009 zur Kenntnis genommen wurde (§ 6383). Der Begriff "Migrationshintergrund" ist bisher nicht allgemeinverbindlich und unverwechselbar definiert. Jedoch ist ein Konzept für ein Frankfurter Monitoring (Kenntnisnahme am 10.09.2009, § 6525, B 479) aufgestellt worden, welches eine konsensfähige Definition des Begriffs zwischen Bund und Ländern aufzeigt. Demnach sind nicht nur die in Deutschland lebenden Ausländer, sondern auch die eingebürgerten ehemaligen Ausländer, Spätaussiedler und die Kinder dieser drei Personengruppen mit einbezogen. Der Status "Migrationshintergrund" ist für das einzelne Beschäftigungsverhältnis nicht von Bedeutung (das sich im öffentlichen Dienst lediglich nach auszuübender Tätigkeit und der dafür erforderlichen Eignung und Qualifikation, aber nicht nach Herkunft ausrichtet). Daher gestaltet es sich sehr schwierig, über ein solches Merkmal Beschäftigte im gewünschten Sinne zu ermitteln. Es ist anzumerken, dass personenbezogene Daten über die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Stadt Frankfurt am Main in den zentralen Datenverarbeitungssystemen "Stellenverwaltung" (SVS) und "Bezügeberechnung" (LOGA) nur insoweit vorliegen, wie sie für das Arbeitsverhältnis von unmittelbarer Relevanz sind. In den - für das Arbeitsverhältnis - benötigten Daten lässt neben der "Staatsangehörigkeit" (die eindeutig Nichtdeutsche erkennen lässt) lediglich das Merkmal "Geburtsort/-land" einen Rückschluss auf mögliche Migration oder einen Migrationshintergrund zu. Es ist jedoch festzustellen, dass beide Faktoren in den "nachwachsenden" Generationen immer weniger anzutreffen sind. In den Auswertungen, die den Berichterstattungen des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zugrunde liegen, sind daher neben "nichtdeutschen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern" auch "deutsche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" erfasst, die nicht in Deutschland geboren sind. Eine weitergehende Auswertung der Herkunft, z.B. der Elterngeneration, ist aus den dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Angaben und den vorhandenen Daten nicht möglich. Es ist daher zu berücksichtigen, dass der tatsächliche Anteil der Beschäftigten in der Stadtverwaltung mit Migrationshintergrund deutlich höher sein dürfte, als er sich über die Auswertungszahlen darstellt. Dies relativierend vorausgeschickt, sind in der Anlage für alle Ämter und Betriebe sowohl die Zahl der Beschäftigten insgesamt als auch die Zahl der "Beschäftigten mit Migrationshintergrund" jeweils zum Stand 31.12.2008 und 31.12.2009 aufgeführt. Da mit den angegebenen Daten, insbesondere bei kleinen Organisationseinheiten, eine Personenbeziehbarkeit im datenschutzrechtlichen Sinne gegeben ist, empfiehlt der Datenschutzbeauftragte, die Anlage nicht im Internet öffentlich darzustellen. Anlage 1 (nichtöffentlich - ca. 16 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. April 2010 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1909 zurück — STVV-Antrag von GRÜNE, beschlossen am 8. Juni 2005. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Schenk (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und Stv. Schenk (= Kenntnis)