Evaluation von Videoüberwachung
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Zusammenfassung
Der Bericht schlägt vor, die Videoüberwachung in den Zonen Hauptwache und Konstablerwache weiter zu evaluieren und auszubauen, um die Sicherheit der Bürger zu erhöhen. Die bisherigen Ergebnisse zeigen eine positive Entwicklung in der Kriminalitätsbekämpfung und eine Verbesserung des Sicherheitsgefühls.
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Taunusstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
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Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Für die Videoschutzzonen Hauptwache und Konstablerwache können nach jeweiliger Inbetriebnahme der neuen Videoschutzanlage der Fa. Dallmeier insbesondere für die Jahre 2022 bzw. 2023 folgende Ausführungen gemacht werden: Videoschutzzone Hauptwache
Am 24.08.2021 ging die Anlage zur Bildübertragung entsprechend den Planungen mit 14 x Panomera- und 5 x PTZ-Kameras an fünf Standorten in Betrieb. Sie deckt damit nahezu vollumfänglich die gesamte Hauptwache oberirdisch ab.
In den seinerzeitigen Bedarfsbeschreibungen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main aus dem Jahr 2016 wurde die Notwendigkeit einer Videoschutzzone nicht nur mit der vorherrschenden Kriminalitätslage begründet. Gleichermaßen haben gefahrenabwehrende Aspekte und hier insbesondere die Bedrohungslage durch entsprechende terroristische Gruppen oder Einzeltäter für einen der repräsentativsten und am stärksten frequentierten Plätze in Frankfurt am Main, welcher gleichzeitig zu den größten unterirdischen Verkehrsknotenpunkten gehört, eine herausragende Rolle gespielt. Mit Blick auf die damaligen. Anschlagsszenarien in Europa sollte hier das "Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger" durch diese offene Videoüberwachung gestärkt werden.
Für die Kriminalitätsentwicklung sind die Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für den entsprechend definierten Videoschutzbereich sowie die interne Arbeitsstatistik des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main ein entsprechender Indikator. Die nachfolgenden Darstellungen wurden zum Teil dem jährlichen Bericht des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main an das Hessische Landeskriminalamt entnommen.
Im Jahr 2022 gab es in der Videoschutzzone Hauptwache (Erfassungsbereich aller Kameras an den fünf Maststandorten) insgesamt 82 Straftaten, die in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfasst sind. Hervorzuheben ist dabei die Anzahl der Rohheitsdelikte mit 23 und Diebstähle (u. a. Taschen- und Trickdiebstahl) mit 44 Taten.
Im Jahr 2023 gab es insgesamt 178 Straftaten. Auch hier sind die Rohheitsdelikte mit 51 und Diebstahlsdelikte mit 95 Taten hervorzuheben.
Anzumerken ist hinsichtlich des direkten Vergleichs, dass insbesondere in 2022 die Pandemie noch anfänglich Einfluss auf das öffentliche Leben und damit auf die Kriminalitätsentwicklung hatte. Da vor Beginn der Pandemie noch keine Videoschutzanlage an der Hauptwache vorhanden war, kann kein konkreter bzw. detaillierter Vergleich mit früheren Jahren gezogen werden.
Im Zusammenhang mit den Planungen zu den präferierten Videostandorten wurden letztmalig 2019 und 2020 Daten der polizeilichen Kriminalitätsstatik u. a. für den Bereich der Hauptwache erhoben. Im Jahr 2019 gab es insgesamt 629 und im ersten Pandemiejahr 2020 277 Straftaten. Wie bereits dargestellt, ist ein Vergleich zu den o. a. Zahlen aus 2022 und 2023 nicht geboten, da zum einen der Erfassungsbereich nicht genau übereinstimmt und zum anderen 2022 das Erhebungsverfahren seitens des Hessischen Landeskriminalamtes geändert wurde.
Videoschutzzone Konstablerwache
Die neu refreshte Videoschutzanlage Konstablerwache wurde am 30.06.2023 mit 8 x Panomera- und 3 x PTZ-Kameras an drei Standorten in Betrieb genommen. Damit werden nahezu alle Bereiche der Konstablerwache erfasst. Die zuvor genutzte Altanlage war 2022 und 2023 nur eingeschränkt verfügbar und zuletzt komplett defekt.
Für die Konstablerwache galt bei der seinerzeitigen Bedarfsbeschreibung hinsichtlich der Gefährdungssituation gleiches wie an der Hauptwache. Allerdings lag der Schwerpunkt stärker auf der Kriminalitätsbekämpfung. Die Konstablerwache ist seit jeher mit seinen angrenzenden Straßenzügen bzw. dem naheliegenden Allerheiligenviertel ein Kriminalitätsschwerpunkt und verfügte daher bereits seit mehr als 20 Jahren über eine Videoschutzanlage.
Im Jahr 2022 wurden in der Videoschutzzone Konstablerwache insgesamt 369 Straftaten registriert. Im Jahr der Inbetriebnahme 2023 waren es hingegen nur noch 296 Straftaten. Während die Fallzahlen im Bereich des Diebstahls (einschließlich Taschen-und Trickdiebstahl) nahezu gleich hoch (2022: 182 / 2023: 154) blieben, nahmen hingegen die Rohheitsdelikte (Raub, Körperverletzung etc.) deutlich ab (2022: 91 / 2023: 58). Im Gegensatz zur Hauptwache sind hier auch Rauschgiftdelikte festzustellen (2022: 55 / 2023: 54). Da im Jahr 2022 der Einfluss der Pandemie in die polizeiliche Kriminalstatistik noch vorhanden war, ist der Rückgang des Deliktsaufkommens im Jahr der Inbetriebnahme nochmals besonders zu bewerten. Aufgrund der veränderten Erfassungsmodalitäten ist ein Vergleich mit der Statistik vor der Pandemie nicht angezeigt.
Die Arbeitsstatistik weist für 2023 insgesamt 151 Anlässe/Straftaten auf, bei denen es zu einer unmittelbaren bzw. retrograden Sichtung und Auswertung/Sicherung gekommen ist. Da das Altsystem 2023 defekt war, resultiert diese Zahl nur aus dem Zeitraum vom 30.06. - 31.12.2023. In 46 Fällen führte die Auswertung zu einer namentlichen Identifizierung der Täter. Dabei kam es zu 25 Festnahmen noch vor Ort. In weiteren 61 Fällen wurde die Tat bzw. der Täter von der Videoschutzanlage erfasst.
Hinsichtlich der Gegenüberstellung von PKS und Arbeitsstatistik gilt gleiches wie bei der Hauptwache.
Bezüglich der Videoüberwachung an der Konstablerwache sind für 2023 nachfolgende Sachverhalte hervorzuheben: - Am 04.10.2023 lernt das spätere Opfer (28-jährige Frau) den 17 Jahre alten Täter im Innenstadtbereich kennen. Man konsumierte gemeinsam Alkohol und Drogen, begab sich dann in die Wohnung der 28-jährigen, wo der Täter sein Opfer dann durch massive Gewalt tötete. Er konnte wenige Stunden nach der Tat festgenommen werden und befindet sich aktuell in Untersuchungshaft. Durch die Überwachungsanlage an der Konstablerwache konnte die Vortatphase entscheidend aufgehellt werden.
- Versuchtes Tötungsdelikt mit Messer am U-Bahnabgang Konstablerwache zur Zeil am 05.11.2023. Hier konnten sämtliche Tathandlungen sowie die Tatbeteiligten dokumentiert bzw. videografiert werden. Ermittlungen bzw. Täteridentifizierungen sind jedoch bislang noch nicht erfolgt.
- Bei den Einsatzmaßnahmen an Silvester wurden u. a. die stationären Video-schutzanlagen an der Konstablerwache und Hauptwache aus der Befehlsstelle 1 heraus genutzt. Dabei gab es eine Vielzahl von Feststellungen hinsichtlich Ausschreitungen in Menschenansammlungen an der Konstablerwache. Auch massive Angriffe mit Feuerwerk/Pyrotechnik auf Passanten und insbesondere Einsatzkräfte konnten so beobachtet werden.
Aus der Befehlsstelle 1 heraus erfolge die Lenkung der Einsatzmaßnahmen mittels der Videoüberwachung. Im Anschluss wurden sämtliche Videobilder aus der Silvesternacht für die Ermittlungen und zur Identifizierung von Tätern gesichtet bzw. gesichert. Eine Darstellung der Ereignisse mittels Videobildern erfolgte anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Oberbürgermeister Josef am 15.01.2024.
Allgemeines
Allgemein muss für beide mittlerweile etablierten Videoschutzzonen festgestellt werden, dass mit jeweiliger Inbetriebnahme der neuen Videotechnik der Fa. Dallmeier die Videobeobachtung für die Polizei für die jeweilige Videoschutzzone erheblich optimiert wurde. Die Qualität der Videobilder sowohl der speziellen multifokalen "Panomera"-Kameras wie auch der dazugehörigen PTZ-Kamera (Schwenken/Neigen/Zoomen) erlauben das Erkennen von Personen bzw. der Identifikation, was die Fahndungsmöglichkeiten deutlich verbessert und vielfach zu entsprechenden Täterfestnahmen führte. In Ermittlungsverfahren, insbesondere im Bereich des Betäubungsmittelhandels, haben die sehr gute Qualität der ausgewerteten Videosequenzen die deliktischen Beweismöglichkeiten deutlich erhöht.
Dieses wird auch durch die jüngsten Erfahrungen an den beiden Kamerastandorten Taunusstr./Elbestr. und Moselstr./Kaiserstr. in der Videoschutzzone Bahnhofsgebiet bestätigt, welche am 29.12.2023 mit neuer Videotechnik der Fa. Dallmeier in Betrieb gegangen sind. Alleine in den ersten drei Monaten wurden 274 unmittelbare bzw. retrograde Sichtungen/Auswertungen durchgeführt. Dabei wurden 157 Täter namentlich identifiziert. In 78 Fällen erfolgte die unmittelbare Festnahme. In 56 weiteren Fällen wurde die Tat und der Täter von der Videoschutzanlage zumindest erfasst. Zeitnah nach Inbetriebnahme wurden organisatorische und personelle Vorkehrungen seitens der zuständigen Polizeidirektion Mitte getroffen, um nahezu rund um die Uhr einen der Bildbeobachtungs- und Auswertearbeitsplätze besetzen zu können und so das zu erwartende Tatgeschehen insbesondere im Bahnhofsgebiet dauerhaft beobachten zu können.
U. a. mit Blick auf die polizeitaktischen Maßnahmen anlässlich der UEFA EURO 2024 hat das Polizeipräsidium Frankfurt am Main seinen Bedarf an Bildbeobachtungs- und Auswertearbeitsplätzen konsolidiert und sich entschieden, neben den fünf seitens der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellten Clients, vier weitere Clients zu beschaffen. Damit soll u. a. ein Video-Operation-Center (VOC) im Polizeipräsidium eingerichtet werden, aus dem sämtliche polizeilichen und nichtpolizeilichen Videoanlagen während der EM 2024 rund um die Uhr überwacht werden können. Mit jeweils einem Videoclient werden darüber hinaus die Wachbereiche vom 1. und 4. Polizeirevier ausgestattet.
Final werden dann insgesamt acht Bildbeobachtungs- und Auswertearbeitsplätze bei verschiedenen Organisationseinheiten und an verschiedenen Örtlichkeiten für die jeweiligen Aufgabenwahrnehmungen rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Damit wird letztlich eine nahezu lückenlose Beobachtungssituation seitens des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main an den definierten Kriminalitätsschwerpunkten geschaffen. Ebenso werden die Reaktionszeiten bei retrograder Auswertung, z. B. bei Ermittlungsverfahren, deutlich reduziert.
Bereits zweimal hat sich das hiesige Verwaltungsgericht der Videoschutzzonen Hauptwache und Konstablerwache angenommen. In beiden Fällen (Az. 5 K2739/21. F und Az. 5 K 3838/23. F) erfolgte nach Klageerhebung eine erfolgreiche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Videoüberwachungsmaßnahmen an den beiden Örtlichkeiten.
Anzumerken ist ferner, dass insbesondere an der Hauptwache regelmäßig die "Versammlungsjalousien" zum Einsatz kommen. Damit wird den versammlungsrechtlichen Einschränkungen zur Aufnahme - bzw. Aufzeichnung von Bild und Ton im Sinne des § 17 HVersFG gerade an den stark frequentierten Versammlungsörtlichkeiten Rechnung getragen.
Fazit
Resümierend ist festzustellen, dass sich die neue Videoschutzanlage der Fa. Dallmeier an den beiden Videoschutzzonen Hauptwache und Konstablerwache sehr gut bewährt haben. Gleiches gilt für die ersten drei Kamerastandorte im Bahnhofsgebiet. Zusammen mit den beiden noch in Bau befindlichen Standorten in der Taunusstraße und der Kaiserstraße wird das Polizeipräsidium Frankfurt am Main dann auch im Bahnhofsgebiet noch effektiver das Instrument Videoüberwachung zur Kriminalitätsbekämpfung einsetzen können und letztlich als Teil des Maßnahmenbündels zur Verbesserung der Situation im Bahnhofsgebiet insgesamt beitragen können."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2024NRNR 848Evaluation von VideoüberwachungSTVV-Antrag · Linke
- 17. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 197Evaluation von VideoüberwachungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Zu 1: GRÜNE, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU (= Beratung); SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Zu 2: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen 4 GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Zurückweisung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) NFF-BIG (= Kenntnis)