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Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 880 (Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark „Innovationsquartier“)

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren10 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 25.07.2016, B 187

Betreff: Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 880 (Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark "Innovationsquartier") Vorgang: A 23/16 AfD Der Magistrat nimmt zu den Aspekten aus der Anfrage der AfD-Fraktion vom 04.05.2016, A 23, wie folgt Stellung: Fragen 1 bis 3: Dem Magi strat ist die intensive soziale Verflechtung des Abenteuerspielplatzes insbesondere mit dem Nordend und mit Bornheim sowie seine pädagogisch wertvolle Arbeit bekannt. Um diese sozialräumlichen Bindungen nicht zu gefährden, werden vordringlich Lösungen gesucht, den Abenteuerspielplatz in das Gesamtkonzept der Grünflächen im "Ernst-May-Viertel" zu integrieren. Für den Fall, dass bei der beabsichtigten Integration des Abenteuerspielplatzes in das "Innovationsquartier" unüberwindbare Hemmnisse auftauchen sollten, liegt der Suchkorridor für eine Ersatzfläche im Hinblick auf die Bedeutsamkeit der Einrichtung für die umliegenden Stadtteile in räumlicher Nähe zu dem jetzigen Standort. Frage 4 und 5: Innerbetriebliche Abläufe der Gärtnereien und Entscheidungen von Eigentümern der gartenbauwirtschaftlichen Betriebe sind vertraulich und können nur vom Eigentümer selbst erläutert werden. Fragen 6 und 7: Der Eingriff in die Freizeitgärten soll nur in einem vertretbaren Maß erfolgen, das Angebot an Kleingärten soll in der Summe möglichst erhalten werden. In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt in die bestehenden gärtnerisch privatgenutzten Flächen zugunsten anderer Nutzungen und öffentlicher Grünflächen tatsächlich eingegriffen werden wird, ist im heutigen Planungsstand noch nicht verlässlich zu bestimmen. Daher können hierzu noch keine abgesicherten Angaben gemacht werden. Gleiches gilt für die Identifikation von Ersatzstandorten und für den Umfang möglicher Kompensationsangebote. Fragen 8 und 9: Grundsätzlich muss bei der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum immer eine Abwägung stattfinden, ob innerstädtische gut angebundene Flächen mit erhöhter Dichte bebaut werden oder ob unerschlossene Randlagen mit geringerer Dichte neu erschlossen werden sollen. Eine Versiegelung ist bis zu einem bestimmten Grad in jedem Fall unvermeidbar. Frage 10: Gemäß der in Hessen bestehenden wasserrechtlichen Gesetzeslage ist das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück wo es anfällt, zu verwerten, sofern dem nicht gesundheitliche und wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Dieser Forderung kann üblicherweise in dichter bebauten Stadtgebieten nicht immer entsprochen werden, weil beispielsweise für eine vollständige Niederschlagsversickerung der benötigte Platz auf den Baugrundstücken nicht zur Verfügung steht oder hydrogeologische Gründe dagegensprechen. Daraus jedoch die Forderung nach einer weniger dichten Bebauung abzuleiten, würde wiederum anderen ökologischen Anforderungen widersprechen, wie z. B. dem Gebot des sparsamen Flächenverbrauchs. Vor dem Hintergrund dieses planerischen Zielkonflikts entwickelte der Magistrat deshalb bereits für verschiedene Neubaugebiete Lösungen, wie die anfallenden Niederschläge im Gebiet dennoch zurückgehalten werden können, ohne dass dies zu einer ungünstigen Flächenbilanz führt. Beispielgebend sind die bereits umgesetzten Niederschlagsbewirtschaftungskonzepte für die Baugebiete Riedberg und Edwards Garden. Bei all diesen Konzepten werden die anfallenden Niederschläge zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Raums bzw. der Quartiersplätze und sonstigen Frei- und Grünflächen bewusst in Szene gesetzt. Entweder als Wasserspiele in Kombination mit Spielplätzen oder als temporäre Gerinne und Teiche. Frage 11: Die Analyse stützt sich auf die Erkenntnisse aus dem Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt am Main. Der Klimaplanatlas beruht wiederum auf einer flächendeckenden wissenschaftlichen Analyse der lokalklimatischen Wirkungszusammenhänge, die im Auftrag des Magistrats vom Umweltmeteorologischen Institut der Universität Kassel (Prof. Katzschner) in Zusammenarbeit mit dem Meteorologischen Institut der Universität Freiburg (Prof. Mayer) 1995 erarbeitet wurde. Sie stellt somit eine Grundlagenuntersuchung zu den lokalklimatischen Begebenheiten im Frankfurter Stadtgebiet dar, zu denen auch das örtliche Kaltluftgeschehen gehört. Anhand der Erkenntnisse dieser Grundlagenuntersuchung kann das Untersuchungsgebiet der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in verschiedene Kaltlufteinzugsgebiete mit jeweils unterschiedlichen Wirkungszonen, wie im Aufstellungsbeschluss beschrieben, untergliedert werden. Fragen 12 und 13: Aus fachlichen Gründen besteht zum gegenwärtigen Stand des Planverfahrens keine Notwendigkeit für weitergehende detaillierte Untersuchungen des örtlichen Kaltluftregimes, die über die Aussageschärfe des o. g. Klimaplanatlasses hinausgehen. Solche vertiefenden Untersuchungen sind aus wissenschaftlicher Sicht erst dann sinnvoll, wenn der städtebauliche Entwurf soweit konkret ist, dass die den Kaltluftstrom maßgeblich beeinflussende landschaftsplanerischen und städtebaulichen Kenngrößen (Lage und Größe der klimaaktiven Freiflächen sowie der Gebäudestrukturen) hinreichend feststehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2016AA 23Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark „Innovationsquartier“STVV-Anfrage · AfD
  2. 25. Juli 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 187Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 880 (Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark „Innovationsquartier“)
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 3
Sitzung 4 · 08.09.2016
TO II, TOP 21
Beraten
a) Die Vorlage B 187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 4 · 26.09.2016
TO I, TOP 31
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 187 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 4 · 29.09.2016
TO I, TOP 22
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 187 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION

OBR 3
Sitzung 5 · 06.10.2016
TO I, TOP 21
Beraten
a) Die Vorlage B 187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 6 · 10.11.2016
TO I, TOP 30
Beraten
a) Die Vorlage B 187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 6 · 01.12.2016
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 6 · 05.12.2016
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

OBR 3
Sitzung 7 · 08.12.2016
TO I, TOP 22
Beraten
a) Die Vorlage B 187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 8 · 19.01.2017
TO II, TOP 4
Beraten
a) Die Vorlage B 187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 9 · 16.02.2017
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
GrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

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