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Heller Asphalt gegen Überhitzung

Vorlagentyp: B
319 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 182

Betreff: Heller Asphalt gegen Überhitzung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2013, § 4004 - E 205/13 CDU und GRÜNE - Wesentliche Erkenntnis der Literaturrecherche und verschiedener Gespräche mit Straßenbaufachleuten ist, dass mit hellem Asphalt bzw. aufgehellten Asphaltdeckschichten folgende Effekte erreicht werden: - Verbesserung der Verkehrssicherheit bei Nacht - Erhöhung der Griffigkeit und der Verformungsbeständigkeit durch geringere Erwärmung - Energieeinsparung bei ortsfester Beleuchtung Ein direkter Zusammenhang zwischen flächendeckend eingebautem aufgehelltem Asphalt in Verkehrsflächen und einer Verbesserung des Stadtklimas kann bisher nicht verifiziert werden. Heller Asphalt bzw. aufgehellte Asphaltdeckschichten haben in Norddeutschland eine lange Tradition. Insbesondere in Schleswig-Holstein und in Hamburg werden die Asphaltdeckschichten der hoch belasteten Straßen seit Ende der 60er Jahre aufgehellt. Ursprünglich geschah dies zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei Nacht. Erst zu einem späteren Zeitpunkt wurde erkannt, dass durch die Zugabe heller Zuschlagsstoffe zum Mischgut sowohl die Griffigkeit als auch die Verformungsbeständigkeit signifikant erhöht werden. Gerade künstliche Aufhellungsgesteine, die traditionell in Hamburg verwendet werden, erhöhen wegen der Härte und Kantenschärfe der Gesteinskörner deutlich die Langzeitgriffigkeit, was sich positiv auf die Unfallzahlen im Speziellen und somit auf die Verkehrssicherheit im Allgemeinen auswirkt. Helle Oberflächen verringern darüber hinaus die Neigung der Asphaltschichten zur Spurrinnenbildung. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich helle Oberflächen - in diesem Fall die Asphaltdeckschicht - weniger schnell bzw. geringer aufheizen. Einige Untersuchungen kommen hier zu der Aussage, dass die Aufhellung von Asphaltdecken, sei es mit künstlichen oder natürlichen Aufhellungsgesteinen, zu einer bis zu 8°C geringeren Erwärmung der Straßenoberfläche führt. Hier ist allerdings anzumerken, dass diese Werte aufgrund von Erhebungsmängeln in der Praxis kritisch betrachtet werden. Der Temperatureffekt des aufgehellten Asphalts bzw. aufgehellter Oberflächen ist in hohem Maße von der Benutzungsintensität der Straße abhängig und tritt auch erst verzögert auf. Durch den Verkehr wird der die hellen Gesteinskörner umhüllende Bitumenfilm abgefahren, wodurch der gewünschte Effekt erst nach einer gewissen Zeit entsteht. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass der Aufhellungseffekt der Asphaltdeckschicht bei vergleichsweise geringer Befahrung z.B. von Anliegerstraßen in Wohngebieten (Tempo-30-Zonen), nur geringfügig oder gar nicht bemerkbar ist. Eine weitere Einschränkung ist die bis dato ungelöste Inkompatibilität von aufgehelltem Asphalt bzw. dessen Zuschlagstoffen und den chemischen Zusätzen, die in lärmoptimierten Asphalten (LOA, OPA, ZWOPA) Verwendung finden. Auf Versuchsstrecken wurde beobachtet, dass sich die Klebeflächen des Bitumens an den Gesteinskörnern durch die Einwirkung der chemischen Zusätze auflösten und der Asphalt somit an Festigkeit verlor. Dies bedeutet, dass eine Kombination von aufgehelltem und lärmoptimiertem Asphalt zurzeit nicht herstellbar ist. Die verbesserte Nachtsicht durch hellen Asphalt wird mittlerweile bundesweit vermehrt in Tunnelbauwerken genutzt. In diesen Bauwerken bewirkt heller Asphalt auch eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Beleuchtung. Die Überlegung, dass hellere Oberflächen zu einer Verringerung der Leuchtenzahl und -stärke führen können fließt aber auch in aktuelle Planungen der Stadt München für ein neues Erschließungsgebiet ein. Günstige Eigenschaften hat heller Asphalt auch als Brückenbelag zur Verbesserung der Wärmestandfestigkeit und zur Abgrenzung von Verkehrsflächen wie Rad- und Gehwegen. Unter den Gesichtspunkten Abstrahlungswärme und Verbesserung des Stadtklimas wird das Thema heller Asphalt gegenwärtig kaum diskutiert. In der Fachliteratur sind hierzu bisher nur sehr wenige qualifizierte Informationen zu finden. Lediglich eine Diplomarbeit der Universität Münster hat sich mit Wärmeinseln in der Stadt Münster beschäftigt, wobei aber Asphaltstraßen keine bzw. kaum Resonanz fanden, andere Umweltbedingungen wie Luftzufuhr, Grüninseln, Bebauung, Bebauungsdichte etc. hingegen größeren Einfluss aufwiesen. Um einen solchen Zusammenhang verifizieren zu können, beabsichtigt der Magistrat eine Untersuchung in Auftrag zu geben. Der Magistrat wird für eine Untersuchung aus dem Bauprogramm 2015/2016 exemplarisch eine zu sanierende Straße auswählen, die idealerweise höher oder gar hoch belastet ist, um neben der möglicherweise festzustellenden Reduzierung der Oberflächentemperatur auch die anderen oben angesprochenen Merkmale des hellen Asphalts zu untersuchen. Die Fraunhofer-Gesellschaft wurde bezüglich Untersuchungen und Ergebnissen unter dem Gesichtspunkt der Umweltresonanz im Zusammenhang mit aufgehelltem Asphalt bereits angefragt. Falls die Untersuchung im Hinblick auf die Standfestigkeit, aber auch auf die Oberflächentemperatur, positive Ergebnisse ergibt, soll die Verwendung hellen Asphalts kontinuierlich gesteigert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. November 2013EE 205Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Heller Asphalt gegen ÜberhitzungEtatantrag · CDU, GRÜNE
  2. 28. November 2014STST 1475Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergs-traßeStellungnahme
  3. 24. April 2015Sie sind hier
    BB 182Heller Asphalt gegen Überhitzung
    Magistratsbericht
  4. 15. November 2018OFOF 369/12Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung TalstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 30. November 2018EAEA 263Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grunderneuerung TalstraßeEtatanregung
  6. 27. Mai 2019STST 1044Grunderneuerung TalstraßeStellungnahme
  7. 2. September 2019OFOF 476/12Sanierung der Talstraße mit hellem AsphaltOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 13. September 2019OMOM 5102Sanierung der Talstraße mit hellem AsphaltDirektanregung
  9. 16. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 319 WochenSTST 2333Sanierung der Talstraße mit hellem AsphaltStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Verkehrsausschusses
Sitzung 40 · 02.06.2015
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPBFFRömer
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht)

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