Demonstrationen, Kundgebungen und Mahnwachen in Frankfurt am Main
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Zusammenfassung
Der Magistrat begrüßt die Ausübung des Grundrechts auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit, sieht jedoch die Notwendigkeit, gegen Rechtsverstöße, insbesondere Antisemitismus und Rassismus, vorzugehen. Ein Aktionsplan gegen Antisemitismus wurde initiiert, um die gesellschaftliche Stabilität in Frankfurt am Main zu fördern.
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Paulsplatz — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Auf dem Paulsplatz befinden sich seit längerer Zeit provisorische Fahrleitungsmasten, die durch massive Betonfundamente20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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- Radbügel Paulsplatz/Römerberg 2713.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Grundsätzlich ist es aus Sicht des Magistrats zu begrüßen, wenn das Grundrecht der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit ausgeübt wird. Dieses, aus der Geschichte Deutschlands begründete Grundrecht ist essentiell für eine lebendige Demokratie. Debatten, die sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen, sind dem gesellschaftlichen Zusammenhalt zuträglich. Gleichwohl zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte, dass - insbesondere bei Demonstrationen rechtspopulistischer Anmelder:innen und so genannter Corona-Leugner - immer wieder die Grenzen der Meinungsfreiheit berührt werden. Die Aufgabe der Ordnungsbehörden von Stadt und Land besteht darin, Rechtsverstöße zu erkennen und zu ahnden. Rassismus und Antisemitismus sind keine Meinung. Das friedliche Zusammenleben aller Frankfurterinnen und Frankfurter im Rahmen des deutschen Rechtsstaats war und ist jederzeit gewährleistet. Die weltweiten Krisen der letzten Jahre, z.B. die Corona-Pandemie, der Ukraine-Konflikt oder der terroristische Überfall der Hamas auf Israel und die sich daran anschließenden Kampfhandlungen in Gaza haben zweifelsfrei einen direkten Einfluss auf die Versammlungslagen in der Stadt. Hinzu kommt, dass sich in Frankfurt am Main viele General- und Honorarkonsulate verorten. Das Ordnungsamt begegnet diesen Umständen, indem es vermehrt Auflagenverfügungen erlässt, um - immer im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung - z.B. das Zeigen bestimmter Symbolik oder das Skandieren bestimmter Ausrufe zu untersagen. Nach Ausbruch des Israel-Gaza-Krieges war bei pro-palästinensischen Kundgebungen in manchen Fällen eine hohe Emotionalisierung zu beobachten. Dabei wurden leider auch hier in Frankfurt am Main vereinzelt Parolen skandiert, die zwar nicht justitiabel, aber dem guten Miteinander in unserer Stadt nicht zuträglich sind. Der Magistrat hat nach dem Terroranschlag der Hamas vom 07.10.2023 einen Aktionsplan gegen Antisemitismus initiiert. Die ersten Ergebnisse waren ermutigend. Über die finale Auswertung wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Es findet kein Austausch zwischen der Versammlungsbehörde und dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Hessen statt, jedoch sowohl mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main, dem Staatsschutz der Polizei als auch mit dem Verfassungsschutz des Landes Hessen bei speziellen Themen. Die Auflagen, welche antisemitische Ausrufe und das Zeigen antisemitischer Symbolik und Schriften unterbinden sollen, orientieren sich immer an der neuesten Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes. In der Nachbereitung zu durchgeführten Versammlungen werden Einsatzberichte der Polizei ausgewertet und die daraus gewonnenen Erkenntnisse als Grundlage für die Bearbeitung von künftigen Versammlungsanmeldungen herangezogen. Etwaige Auflagenverstöße werden durch die Polizei dokumentiert und der Versammlungsbehörde kommuniziert. Als Konsequenz dieser Verstöße drohen Ordnungsgelder und für zukünftige Versammlungen entweder zusätzliche Auflagen oder als Ultima Ratio (bei entsprechender Gefahrenprognose) das Verbot. Die umfangreiche Kommunikation verläuft auf dem Dienstweg. Eine seriöse Einschätzung hierüber ist nicht zu treffen, da sie von zu vielen Unwägbarkeiten abhängt. Die Antwort ist maßgeblich davon abhängig, ob es vermehrt zu globalen oder lokalen Krisensituationen kommt, und wie sich das (welt-)politische Klima in Zukunft entwickelt. Hierüber liegen der Versammlungsbehörde keine Daten vor. In der Verwaltungspraxis ist es jedoch häufig so, dass gerade bei den beliebten Versammlungsflächen in der Innenstadt (Römerberg, Paulsplatz, Hauptwache, die Plätze auf der Zeil, etc.) bei Versammlungsanmeldungen entweder das Datum oder der Beginn einer Versammlung verschoben werden muss, da die Flächen bereits anderweitig belegt sind. Die Versammlungsbehörde versucht jedoch immer sowohl in zeitlicher, als auch räumlicher Hinsicht dem Wunsch der anmeldenden Person möglichst gerecht zu werden. Nachfolgend die Stellungnahme der Polizei Frankfurt am Main vom 22.02.2024: 2019: keine Versammlung wurde aufgelöst 2020: zwei Versammlungen wurden aufgelöst 2021: zwei Versammlungen wurden aufgelöst 2022: 21 Versammlungen wurden aufgelöst (alle im Rahmen der Blockaden der "Nächsten Generation") 2023: zwei Versammlungen wurden aufgelöst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2024AA 268Demonstrationen, Kundgebungen und Mahnwachen in Frankfurt am MainSTVV-Anfrage · BFF-BIG
- 26. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 170Demonstrationen, Kundgebungen und Mahnwachen in Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)