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Begrünung der Main-Weser-Bahn nach Abschluss der Bauarbeiten zum Ausbau der Strecke

Vorlagentyp: B
34 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Begrünung der Main-Weser-Bahn wird nach Abschluss der Bauarbeiten zum Ausbau der Strecke umgesetzt. Ziel ist eine Verbesserung der Landschaft und des Naturschutzes entlang der Lärmschutzwände. Die genaue Begrünungsstrategie wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und der DB Netz AG entwickelt.

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Bericht

Der ursprünglich begrünte Zustand des Bahndamms im Bereich Ortsbeirat 10 wird durch das planfestgestellte und in der Realisierung befindliche Schienenprojekt Veränderungen erfahren. Diese Veränderungen wurden im erfolgten Planfeststellungsverfahren festgelegt. Bei den Entscheidungen war und ist die Stadt Frankfurt als Betroffene beteiligt, aber die Entscheidungshoheit lag und liegt primär beim Regierungspräsidium und der Oberen Naturschutzbehörde. Neben Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vornehmlich für die Eingriffe im Schutzgebiet der Nidda (inkl. Urselbach) ist die Umsetzung des landschafspflegerischen Begleitplans für die hier angesprochenen Begrünungsmaßnahmen entlang der Neubaustrecke maßgeblich.

Nach Zustimmung der zuständigen Oberen Naturschutzbehörde werden entlang der im Planfeststellungsbeschluss definierten Abschnitte der Lärmschutzwände Begrünungsmaßnahmen mit Gehölzen vorgesehen. Der Rahmen für diese Maßnahmen wird von der Oberen Naturschutzbehörde vorgegeben und im Zuge der Umsetzung vom Magistrat fachlich begleitet.

Nach Auskunft der DB Netz AG sei eine direkte Begrünung der Schallschutzwände aus bahnbetrieblichen Gründen ausgeschlossen. Auch schnellwachsende Kletterpflanzen an vorgesetzten Rankgerüsten seien generell nicht möglich. Grund dafür sei, dass jederzeit eine unmittelbare, freie, beidseitige Sicht auf die Module der Lärmschutzwände möglich sein müsse, um Inspektionen vorzunehmen.

Eine allgemeine Aussage über die Begrünungsmaßnahmen sowie Pflanzenarten, entlang der im Planfeststellungsbeschluss definierten Abschnitte, ist derzeit noch nicht möglich, da die räumlichen Gegebenheiten je nach Standort an den jeweiligen Abschnitten der Lärmschutzwand bewertet werden. Die Pflanzarten werden dann im Einzelfall entschieden und in ämterübergreifender Zusammenarbeit mit der DB Netz AG und gegebenenfalls mit den Eigentümern der angrenzenden Flächen an die Lärmschutzwand abgestimmt.

Die Begrünungsmaßnahmen beginnen nach Abschluss der Bauarbeiten der Lärmschutzwand und werden dokumentiert und der planfeststellenden Behörde mitgeteilt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2022OFOF 377/10Begrünung der Main-Weser-Bahn nach Abschluss der Bauarbeiten zum Ausbau der StreckeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 13. September 2022OAOA 239Begrünung der Main-Weser-Bahn nach Abschluss der Bauarbeiten zum Ausbau der StreckeAnregung
  3. 24. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 Wochen
    BB 169Begrünung der Main-Weser-Bahn nach Abschluss der Bauarbeiten zum Ausbau der Strecke
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 10
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO II, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 115
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 19 · 10.07.2023
TO I, TOP 122
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

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