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Frankfurt - eine unaufgeräumte Stadt

Vorlagentyp: B
27 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.03.2011, B 169

Betreff: Frankfurt - eine unaufgeräumte Stadt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2011, § 9276 - A 1292 FDP - Zunächst ist anzumerken, dass die Baustellenbereiche vor dem Schuhgeschäft Hako sowie die Lagerfläche in der Biebergasse im Oktober 2010 geräumt wurden und seither der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung stehen. Für die Baustelle in der Feldbergstraße lag bis 31.01.2011 eine Erlaubnis vor. Nach termingerechtem Abschluss der Arbeiten wurden die Flächen von der Bauherrschaft geräumt. Aufgrund des andauernden Umbaus der Städtischen Bühnen liegt für die Baustelle im Bereich Neue Mainzer Straße / Hofstraße eine bis 27.5.2011 gültige Erlaubnis vor. Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Von der Straßeverkehrsbehörde werden so genannte Baustellenüberwacher eingesetzt, die eine Abnahme von genehmigten Baustelleneinrichtungen vornehmen. Darüber hinaus werden routinemäßige und anlassbezogene Kontrollen von Baustellen im öffentlichen Raum durch das Straßenverkehrsamt sowie das Amt für Straßenbau und Erschließung - im Rahmen zugegebenermaßen eingeschränkter Personalkapazitäten - durchgeführt.

Zu 2: Grundsätzlich erfolgt die Überprüfung von Baustellenlagerplätzen hinsichtlich des zeitlichen und räumlichen Umfangs der Inanspruchnahme öffentlicher Flächen im Zuge des Genehmigungsverfahrens. Darüber hinaus werden Baustelleneinrichtungen durch so genannte Begeher überprüft, wobei aufgrund der Vielzahl von Baustellen im Frankfurter Stadtgebiet regelmäßige Kontrollen aller Baustellen nicht möglich sind. Eingehenden Beschwerden wird unmittelbar nachgegangen. Bei den Überprüfungen wird insbesondere darauf geachtet, ob die Baustelle entsprechend den Vorgaben der Genehmigung eingerichtet ist, und ob der Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit gegeben sind.

Zu 3: Die zuständigen Fachämter sowie die Stabsstelle Verkehrliche Baustellenkoordinierung überprüfen das Erfordernis von Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Raum unter straßenrechtlichen, verkehrsicherheitsrechtlichen und verkehrlich - logistischen Aspekten. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wird die Flächeninanspruchnahme konkret daraufhin überprüft, dass diese nur so groß bemessen wird, wie es für die Bauabwicklung erforderlich ist. Allerdings lässt sich im Innenstadtbereich eine Inanspruchnahme öffentlicher Flächen kaum vermeiden, da die Grundstücke in diesem Bereich häufig zu 100% überbaut sind. Ferner wird unter Vorlage eines Bauzeitenplanes, der von den Bauherren zu erbringen ist, überprüft, ob der beantragte öffentliche Verkehrsraum zur Nutzung für die Baustelleneinrichtungsflächen zwingend erforderlich ist. Verlängerungen der Baustelleneinrichtungen infolge verzögerter Bauabläufe sind gesondert zu begründen. Dementsprechend werden befristete Folgegenehmigungen nur unter Berücksichtigung der unbedingt notwendigen Nutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes erteilt. Um die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen zeitlich und räumlich zu begrenzen, sind in der Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt zudem progressive Gebührenansätze vorgesehen.

Zu 4. Nach Ablauf der Genehmigungsdauer sind Baulagerplätze unverzüglich durch die Bauherren zu räumen. zu 5: Bei Verstößen gegen die Baugenehmigungen und gleichzeitigen Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit werden Bußgelder gegen die jeweiligen Bauleitungen verhängt. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der jeweiligen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und der übrigen Verkehrsteilnehmer. Im Jahr 2010 wurden ca. 50 Verfahren wegen Missachtung von Genehmigungsauflagen und Behinderungen oder Gefährdungen im öffentlichen Verkehrsraum eingeleitet. Die Spannweite der Verwarnungen/Bußgelder reicht von 5 - 75 €. Ab einem Bußgeld von 40 € erhält die verantwortliche Baustellenleitung wegen nicht ausgeübter Verkehrsicherungspflichten einen Punkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Wird eine Baustelle ohne die erforderliche Sondernutzungserlaubnis eingerichtet, erfolgt eine Nachberechnung der genutzten Flächen in Verbindung mit einer erhöhten Verwaltungsgebühr sowie der Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Eine Statistik über derartige Fälle ist jedoch nicht vorhanden.

Zu 6: Der Magistrat hält eine Konzentration der maßgeblichen Aufgabenstellungen für zielführend und hat dem bereits im Jahr 2006 mit der Einrichtung des Verkehrsdezernats Rechnung getragen. Im Verkehrsdezernat sind das Straßenverkehrsamt und Amt für Straßenbau und Erschließung als für die Genehmigung und Überwachung von Baustellen zuständigen Stellen zusammengeführt. Zudem wurde im Jahr 2008 die Stabstelle "Verkehrliche Baustellenkoordinierung" eingerichtet, um für jede Baumaßnahme eine abgestimmte Prüfung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum zu erreichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. September 2010AA 1292Frankfurt - eine unaufgeräumte Stadt?STVV-Anfrage · FDP
  2. 28. März 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 Wochen
    BB 169Frankfurt - eine unaufgeräumte Stadt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 2
Sitzung 1 · 02.05.2011
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 1 · 10.05.2011
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 1 · 06.06.2011
TO I, TOP 63
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerBunte
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 1 · 07.06.2011
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte

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