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Ehrenmal für die Opfer der Weltkriege auf dem alten Eckenheimer Friedhof erhalten

Vorlagentyp: B
98 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren15 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 164

Betreff: Ehrenmal für die Opfer der Weltkriege auf dem alten Eckenheimer Friedhof erhalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4151 - NR 684/13 FREIE WÄHLER - Geschichtlicher Hintergrund des Denkmals Auf der sogenannten Georg-Esser-Anlage befand sich früher der alte Eckenheimer Friedhof. Das Denkmal wurde 1922 von Eckenheimer Bürgern errichtet. Zum Andenken an die im Ersten Weltkrieg Gefallenen. 140 Namen standen ursprünglich auf den Steintafeln. 1964 wurde das Denkmal auf Initiative der VdK Ortsgruppe und mit Unterstützung der Stadt umgestaltet. Dafür sammelten 16 VdK-Mitglieder, vornehmlich Witwen, die ihre Männer und Söhne im Krieg verloren hatten, Geld. Später wurde die Inschrift im Kopfteil ergänzt durch den Zusatz "1939 DEN OPFERN 1945". Eigentumsverhältnisse, Unterhaltsverpflichtungen, Zuständigkeiten - Der Evangelische Regionalverband bietet 2010 dem Liegenschaftsamt das Grundstück (Gemarkung Eckenheim, Flur 1, Nr. 216/1, Georg-Esser-Anlage) unter bestimmten Konditionen zur Übernahme an. Das Grundstück wird bereits seit Jahren vom städtischen Grünflächenamt gepflegt und als Grünverbindungsweg genutzt. - Auf dem Grundstück befindet sich seit 1922 ein Kriegsopfer-Denkmal. - Es existiert ein heute noch gültiger Vertrag von 1929 zwischen dem Magistrat und der evangelischen Kirchengemeinde. Darin ist festgehalten, dass der Magistrat (das Grünflächenamt) für den Unterhalt der Grünfläche (Rasen, Hecken, Bäume, Wege, Wasserleitungen, Einfriedungen) verantwortlich ist. Das Denkmal findet jedoch keine Erwähnung. - Insofern lag und liegt die Verantwortlichkeit für das Ehrenmal nach Einschätzung des Magistrats bei der Nazarethgemeinde. Die Kirche ist Eigentümerin des Denkmals. - Für den Evangelischen Regionalverband zählt die Unterhaltung eines Denkmals, laut eigenen Aussagen aber nicht zu den Kernaufgaben einer Kirchengemeinde. Darum ist die Kirchengemeinde nur bereit das Grundstück an die Stadt Frankfurt zu übertragen, wenn die Stadt das Denkmal mit übernimmt. Zukunft des Denkmals - Das bezeichnete Grundstück würde in die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Frankfurt am Main übernommen, wenn die zukünftige Nutzung, Gestaltung und Unterhaltsverpflichtung des darauf befindlichen Denkmals geklärt ist. - Ebenfalls würde die Grünflächensanierung auf die Stadt Frankfurt am Main übertragen. - Gleiches gilt für die Federführung hinsichtlich des Denkmals. Das Denkmal steht nicht unter Denkmalschutz. Die Bausubstanz befindet sich in einem labilen Zustand, der langfristig die Verkehrssicherheit gefährdet. Diesbezüglich wurde im September 2013 bereits seitens der Stadt Frankfurt am Main ein Kurz-Gutachten mit Kostenschätzung für die Demontage und Umgestaltung in Auftrag gegeben. - Eine zweite Inaugenscheinnahme hat mittlerweile ergeben, dass sich der Zustand des Denkmals aufgrund ausbleibender Frostschäden nicht negativ verändert hat. Der Baum, der aus dem Kopfstück wuchs, wurde zwischenzeitlich scheinbar abgesägt. Aus heutiger Sicht ist daher eine "solide" Sanierung des Denkmals durchaus möglich. Voraussetzung wäre allerdings, dass ein Statiker die Standsicherheit geprüft hat und zusichern kann, dass das Denkmal in seiner jetzigen Bauform stehen bleiben kann. "Solide Sanierung" heißt: umfassende Reinigung des Steins, Ausbesserung von herausgebrochenen oder abgebrochenen Steinelementen, Sicherung loser Platten, Erhalt der ästhetischen Charakteristik des Denkmals. Die Namensinschriften können allerdings definitiv nicht rekonstruiert werden. Der Magistrat empfiehlt darüber hinaus die Montage von Informationstafeln in der Nähe des Denkmals. Das wäre der geeignete Platz, um die Geschichte des Denkmals zu dokumentieren. Dazu käme z.B. eine recherchierte Liste der Namen, der in Eckenheim geborenen Männer, die im 1. und 2. Weltkrieg gefallen sind. - Es ist beabsichtigt 10.000,00 Euro für die Umgestaltung der Denkmal-Situation bzw. die Restaurierung der Schäden zur Verfügung zu stellen. - Zur Präsentation dieser Fragen und der Möglichkeiten zur Entwicklung von neuen Lösungsvorschlägen ist für Mai 2014 ein "runder Tisch" mit den beteiligten Fachämtern, dem Ortsbeirat 10, dem Evangelischen Regionalverband und der zuständigen Restauratorin anberaumt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Juni 2013STST 849Ehrenmal für die Opfer der Weltkriege auf dem alten Eckenheimer Friedhof; Georg-Esser-AnlageStellungnahme
  2. 22. August 2013NRNR 684Ehrenmal für die Opfer der Weltkriege auf dem alten Eckenheimer Friedhof erhaltenSTVV-Antrag · FREIE_WÄHLER
  3. 9. September 2013OFOF 502/10Gestaltung der Georg-Esser-Anlage in EckenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 9. Mai 2014Sie sind hier
    BB 164Ehrenmal für die Opfer der Weltkriege auf dem alten Eckenheimer Friedhof erhalten
    Magistratsbericht
  5. 13. November 2014OFOF 701/10Eckenheimer EhrenmalOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 10. Februar 2015VV 1250Eckenheimer EhrenmalAnfrage
  7. 4. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 671Eckenheimer EhrenmalStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf15 Beratungen
KAV
Sitzung 18 · 02.06.2014
TO II, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 164 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 10
Sitzung 32 · 03.06.2014
TO I, TOP 23
Beraten
a) Die Vorlage B 164 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 32 · 10.07.2014
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 164 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Sonstige:
Elf Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ELF Piraten (= Kenntnis)

OBR 10
Sitzung 33 · 15.07.2014
TO I, TOP 12
Beraten
a) Die Vorlage B 164 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 34 · 09.09.2014
TO I, TOP 18
Beraten
Die Vorlage B 164 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 35 · 30.09.2014
TO I, TOP 5
Beraten
Die Vorlage B 164 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 36 · 04.11.2014
TO I, TOP 12
Beraten
Die Vorlage B 164 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 37 · 02.12.2014
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage B 164 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 38 · 20.01.2015
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage B 164 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 39 · 10.02.2015
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage B 164 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 40 · 10.03.2015
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage B 164 wird so lange zurückgestellt, bis eine Antwort auf das Auskunftsersuchen vom 10.02.2015, V 1250, vorliegt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 42 · 19.05.2015
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage B 164 wird so lange zurückgestellt, bis eine Antwort auf das Auskunftsersuchen, V 1358, vorliegt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 44 · 08.09.2015
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage B 164 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 45 · 29.09.2015
TO I, TOP 5
Beraten
Die Vorlage B 164 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 49 · 16.02.2016
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 164 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Zurückweisung)

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