Ehrenmal für die Opfer der Weltkriege auf dem alten Eckenheimer Friedhof; Georg-Esser-Anlage
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 849
Betreff: Ehrenmal für die Opfer der Weltkriege auf dem alten Eckenheimer Friedhof; Georg-Esser-Anlage Die Verkehrssicherungspflicht wird weiterhin durch den Magistrat wahrgenommen. Es wird sichergestellt, dass keine Personen durch den Zustand des Denkmals zu Schaden kommen. Die Übernahme der Liegenschaft vom evangelischen Regionalverband ist noch nicht erfolgt. Eine Übernahme kann nur erfolgen, wenn das Denkmal entfernt wird, da es nach Prüfung durch das Kulturamt nicht mehr sanierungsfähig ist. Das Denkmal ist marode und weist Wassereinbrüche auf. Nach Übernahme des Grundstücks wird das Denkmal auf Kosten des Kulturamtes abgebaut. Es wird mit Kosten von 10.000.-€ gerechnet. Auf dem Eckenheimer Friedhof wurde bereits vor einigen Jahren eine Gedenktafel zum Gedenken an die Kriegsopfer als Ersatz für das in Rede stehende Denkmal errichtet, die jedoch vom Ortsbeirat und den Bürgern nicht akzeptiert wird. Seitens des Magistrats wird daher vorgeschlagen, eine Bronzetafel zum Gedenken an die Kriegsopfer - allerdings ohne die 60 Namen der Gefallenen, die auf dem vorhandenen Denkmal Erwähnung finden - an der ehemaligen Umfriedungsmauer der Anlage errichten zu lassen. Die hierfür zu erwartenden Kosten in Höhe von 3.000.- bis 4.000.-€ würde das Kulturamt tragen. Sollte jedoch der Ortsbeirat Einwände gegen eine Bronzetafel ohne namentliche Nennung haben, wäre eine Gedenktafel oder ein Gedenkstein mit namentlichen Nennungen aus dessen Etat zu finanzieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2013 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 2331 — Direktanregung vom 25. Juni 2013.