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Einführung eines Zwei-Drittel-Hortangebotes in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag - Pilotphase

Vorlagentyp: B
55 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.03.2006, B 152

Betreff:

Einführung eines Zwei-Drittel-Hortangebotes in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag - Pilotphase

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10455

- NR 2119 SPD, OA 2153 OBR 9, OA 2186 OBR 12 -

Zu II. (NR 2119)

Zu Ziffer 1

Die Kriterien für die Verlässlichkeit am Vormittag sind in der Begründung des Magistratsvortrags M 198 (vgl. C. Lösung, "Wesentliche Eckpunkte des Umstrukturierungskonzepts“ mit 5 Unterpunkten) beschrieben.

Die verbindliche Aufteilung und Abstimmung der Verantwortlichkeit zwischen dem System Schule (einschließlich der vom Schulträger finanzierten ergänzenden Betreuungsangebote) und dem Hortbereich wird in den Kooperationsvereinbarungen in jedem Pilot-Bezirk - ggf. um spezifische Absprachen ergänzt - schriftlich festgehalten und den Beteiligten zur Kenntnis gegeben.

Das Staatliche Schulamt unterstützt die Pilot-Grundschulen bei der Gewährleistung der Verlässlichkeit im definierten Vormittagszeitraum durch die Zuweisung von zusätzlichen Lehrerstunden. Voraussetzung war die Vorlage eines entsprechenden Konzepts (einschließlich Vertretungsregelung).

Der Magistrat wird in seinem Bericht über die ersten 6 Monate der Pilotphase (vgl. Ziffer 1.4 der M 198) auch die Ergebnisse der Befragung der Schulelternbeiräte darstellen.

Zu Ziffer 2

In den bisherigen Gesprächen mit den Schulleitungen und den Trägern der Frühbetreuungsangebote sind keine Defizite bzw. Bedarfe bei der Qualifizierung der Betreuungskräfte benannt worden. Honorarkräfte, die im Rahmen des Unterstützungssystems eingesetzt werden sollen, werden von den Schulleitungen ausgewählt. Auch in diesem Bereich sind bisher keine Qualifizierungsbedarfe bekannt geworden. Der Magistrat wird die Entwicklung weiter beobachten und ggf. durch Förderung von Trägern oder durch eigene Angebote tätig werden.

Zu Ziffer 3

Der Magistrat hat sich durch telefonische Befragung und ggf. Ortstermine vergewissert, dass die räumlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Konzepts gegeben sind. Für einzelne Pilot-Bezirke, für die eine deutlich höhere Zahl von Kindern in der Frühbetreuung erwartet wurde, wurden in Abstimmung mit den Schulleitungen, den Trägern der Frühbetreuungsangebote und den Eltern vorsorglich die Nutzung zusätzlicher Räumlichkeiten (weiterer Betreuungsraum, Klassenräume, andere Räumlichkeiten der Schule) abgeklärt.

Zu Ziffer 4 und 5

Der Magistrat hat mit der Erarbeitung eines neuen Personalbemessungskonzepts begonnen.

Zu Ziffer 6

Im Zuge der Vorbereitung der Pilotphase wurde mit einem Fragebogen und ggf. telefonischen Nachfragen bei allen teilnehmenden Horten erhoben, wie viele der angemeldeten Kinder andere als die Pilot-Grundschulen besuchen und um welche Schulen es sich jeweils handelt. Durch Abklärungen und spezifische Regelungen für die einzelnen Pilot-Bezirke vor Beginn der Pilotphase wurde erreicht, dass es nicht zu Betreuungslücken am Vormittag kommen dürfte. So wurde beispielsweise festgelegt, dass im Bedarfsfall bis zu 5 betroffene Hortkinder in sog. Doppelbetrieben im Kindergartenbereich mitbetreut werden können (ab 7.30 Uhr oder früher geöffnet). Eine Reihe von benachbarten Grundschulen nehmen zwar (noch) nicht an der Pilotphase teil, haben aber die Vormittagsverlässlichkeit gegenüber dem Staatlichen Schulamt verbindlich zugesagt, so dass die Betreuung gesichert ist. Bei Hortkindern, die Förderschulen oder weiterführende Schulen besuchen, kann ebenfalls davon ausgegangen werden, dass am Vormittag kein Betreuungsbedarf entsteht.

Im Fall einer Förderschule mit kurzem Anfahrtsweg zum Hort konnte mit Leitung und Träger der Einrichtung abgeklärt werden, dass die 4 betroffenen Hortkinder bereits ab 11 Uhr betreut werden (Doppelbetrieb).

Zu III. (OA 2153)

Zu Ziffer 1

An den Grundschulen in den 29 Schulbezirken der Pilotphase gibt es eine Frühbetreuung, die allen Kindern der Schule zur Verfügung steht. In der Regel findet diese in der Zeit von 7.30 – 9.00 Uhr in den Räumen der Schule statt.

Diese Räume haben Klassenraumgröße und sind kindgerecht mit Spiel-, Bastel- und Lernmaterial ausgestattet.

Die Träger der Betreuung an Grundschulen stellen das Personal eigenständig ein. Es ist davon auszugehen, dass die Personalauswahl verantwortlich getroffen wird. Bislang lagen noch keine Beschwerden über unqualifiziertes Personal vor.

In den Vereinbarungen zwischen Trägern und Stadt Frankfurt wird auf einen Personalschlüssel von 1:20 hingewiesen. Dies kann in der Frühbetreuung variieren, da diese für alle Kinder geöffnet ist. Da jedoch die Frühbetreuung nur eine begrenzte kurze Zeit geöffnet ist und vor Schulbeginn in der Regel eine Lehrerin oder Lehrer der Schule den Schulhof beaufsichtigt, ist eine gute Betreuung gewährleistet.

Zu Ziffer 2

In den Frühbetreuungen besteht wie in den Horten die Möglichkeit, mitgebrachtes Frühstück zu verzehren. In vielen Betreuungen steht außerdem den Kindern Obst, Brot und Belag zur Verfügung. Die Zeit der Frühbetreuung ist nicht ausreichend, um ein umfangreiches Früh-stück anzubieten. Dies ist auch in den Horten unüblich.

Zu III. OA 2186

Zu Ziffer 1

Die Betreuung an der Grundschule in Kalbach ist derzeit in einem Containerraum untergebracht, der Klassenraumgröße hat. Falls aufgrund der veränderten Hortöffnungszeiten deutlich mehr Kinder die Frühbetreuung in Anspruch nehmen, steht ein zweiter Containerraum bis zum Sommer 2006 zur Verfügung. Diese Größe ist zunächst für die erwartete Kinderzahl ausreichend. Falls die Schule zum kommenden Schuljahr eine dritte erste Klasse aufnehmen muss, wurde eine Lösung im Hauptgebäude gemeinsam mit dem Schulleiter gefunden. Eine Renovierung ist in Aussicht gestellt.

Zu Ziffer 2

Es ist davon auszugehen, dass der Träger der Betreuung im Falle einer personellen Ausweitung den qualitativen Standard für die Personalauswahl beibehält.

Der Betreuungsschlüssel (20 Kinder/Betreuerin) auf den in der Vereinbarung zwischen Träger und Stadt Frankfurt am Main hingewiesen wird, kann in der Frühbetreuung variieren, da diese offen für alle Kinder ist. Da jedoch die Frühbetreuung nur eine begrenzte kurze Zeit geöffnet ist und vor Schulbeginn in der Regel eine Lehrerin oder Lehrer der Schule den Schulhof beaufsichtigt, ist eine gute Betreuung gewährleistet.

Zu Ziffer 3

In der Frühbetreuung besteht wie in den Horten die Möglichkeit mitgebrachtes Frühstück zu verzehren. Hierzu soll in dem neuen Betreuungsraum im Hauptgebäude der Teppichboden gegen einen pflegeleichten Linoleumboden ausgetauscht werden.

Die Zeit der Frühbetreuung ist nicht ausreichend, um ein umfangreiches Frühstück anzubieten. Dies ist auch in den Horten unüblich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Oktober 2005OFOF 1268/9Reduzierte HortbetreuungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. November 2005OAOA 2153Reduzierte Hortbetreuung Vortrag des Magistrats vom 16.09.2005, M 198Anregung
  3. 16. November 2005NRNR 2119Keine Zwei-Drittel-Horte ohne verlässliche PlanungSTVV-Antrag · SPD
  4. 21. November 2005OFOF 407/12Einführung eines Zwei-Drittel-HortangebotsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 2. Dezember 2005OAOA 2186Einführung eines Zwei-Drittel-Hortangebots Vortrag des Magistrats vom 16.09.2005, M 198Anregung
  6. 17. März 2006Sie sind hier
    BB 152Einführung eines Zwei-Drittel-Hortangebotes in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag - Pilotphase
    Magistratsbericht
  7. 20. November 2006Antwort des Magistrats · nach 55 WochenBB 496Einführung eines Zwei-Drittel-Hortangebots in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag hier: Erfahrungsbericht über das 1. Halbjahr der PilotphaseMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 44 · 02.05.2006
TO I, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 12
Sitzung 1 · 05.05.2006
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 1 · 11.05.2006
TO II, TOP 11
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der Fraktion der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 152 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 2 · 08.06.2006
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
SPDGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und GRÜNE

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 1 · 12.06.2006
TO I, TOP 35
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 2 · 03.07.2006
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinke.wasgFDPBFF
Ablehnung:
SPDFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und BFF gegen SPD und FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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