Keine Zwei-Drittel-Horte ohne verlässliche Planung
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bei Grundschulen, die tatsächlich über verlässliche Öffnungszeiten verfügen, ist ein Parallelangebot des Hortes nicht mehr erforderlich. Die Betreuerinnen können dort eingesetzt werden, wo noch großer Bedarf ist, der derzeit nicht gedeckt werden kann. Dieser Pilotversuch kann jedoch nur beginnen, wenn sichergestellt ist, dass die Betreuung im Fall von Unterrichtsausfällen in den Grundschulen in gleichem Umfang und Qualität gewährleistet wird, wie zuvor in den Horten. Das Vertrauen der Eltern in die sog. „Unterrichtsgarantie“ der hessischen Landesregierung ist durch die Erfahrungen der letzten Jahre stark erschüttert. Es darf aber nicht sein, dass das Versagen der Landesregierung an den Eltern und Kindern in Frankfurt ausgelassen wird. Hier hat die Stadt eine Vorsorgepflicht, der sie mit einer soliden Planung und Finanzierung des Pilotprojektes nachkommen muss.
Inhalt
Antrag vom 16.11.2005, NR 2119
Betreff:
Keine Zwei-Drittel-Horte ohne verlässliche Planung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Vorlage M 198 wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass:
- der Magistrat Kriterien für die "Verlässlichkeit“ von Grundschulen definiert und offen legt. Die Verlässlichkeit der Schulen soll nach sechs Monaten mit Hilfe einer Elternbefragung evaluiert werden.
- der Magistrat ausreichend Mittel für die Qualifizierung der Betreuungskräfte an den Grundschulen bereit stellt.
- der Magistrat die Raumsituation an den Grundschulen vor Ort überprüft und der Stadtverordnetenversammlung hierüber berichtet.
- der Magistrat die in den Horten frei werdenden 15 Stellen an anderen Horten und Kitas zur Deckung der dringendsten Bedarfe einsetzt.
- der Magistrat das zu erarbeitende Personalbemessungskonzept (vgl. Punkt 2.1 und 2.3 der Vorlage) der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegt.
- der Magistrat vor Beginn der Pilotphase berichtet, wie er die Betreuungsbedarfe von Kindern decken will, die keine Schule mit verlässlichen Öffnungszeiten besuchen, aber von der 2/3-Regelung des Hortes betroffen sind.
Begründung:
Bei Grundschulen, die tatsächlich über verlässliche Öffnungszeiten verfügen, ist ein Parallelangebot des Hortes nicht mehr erforderlich. Die Betreuerinnen können dort eingesetzt werden, wo noch großer Bedarf ist, der derzeit nicht gedeckt werden kann.
Dieser Pilotversuch kann jedoch nur beginnen, wenn sichergestellt ist, dass die Betreuung im Fall von Unterrichtsausfällen in den Grundschulen in gleichem Umfang und Qualität gewährleistet wird, wie zuvor in den Horten. Das Vertrauen der Eltern in die sog. "Unterrichtsgarantie“ der hessischen Landesregierung ist durch die Erfahrungen der letzten Jahre stark erschüttert. Es darf aber nicht sein, dass das Versagen der Landesregierung an den Eltern und Kindern in Frankfurt ausgelassen wird. Hier hat die Stadt eine Vorsorgepflicht, der sie mit einer soliden Planung und Finanzierung des Pilotprojektes nachkommen muss.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.09.2005, M 198
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2005Sie sind hierNRNR 2119Keine Zwei-Drittel-Horte ohne verlässliche PlanungSTVV-Antrag · SPD
- 17. März 2006BB 152Einführung eines Zwei-Drittel-Hortangebotes in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag - PilotphaseMagistratsbericht
- 20. November 2006Antwort des Magistrats · nach 53 WochenBB 496Einführung eines Zwei-Drittel-Hortangebots in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag hier: Erfahrungsbericht über das 1. Halbjahr der PilotphaseMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 3. CDU, GRÜNE und FDP; SPD (= Votum im Haupt - und Finanzausschuss) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) zu b) SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (M 198 = Ablehnung, NR 2119 = Prüfung und Berichterstattung, OA 2153 = Annahme) REP (M 198, NR 2119 und OA 2153 = Annahme) E.L. (M 198 und NR 2119 = Ablehnung, OA 2153 = vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. a): CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) b): SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 198, NR 2119, OA 2153 und OA 2186 = Annahme, NR 2127 = Ablehnung) Die Linke. (M 198 und NR 2119 = Ablehnung, NR 2127, OA 2153 und OA 2186 = Annahme) BFF (M 198, NR 2119, OA 2153 und OA 2186 = Annahme, NR 2127 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 198 = Ablehnung, NR 2119, NR 2127, OA 2153 und OA 2186 = Annahme) E.L. (M 198 und NR 2119 = Ablehnung, NR 2127 = Annahme, OA 2153 und OA 2186 = vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. zu 1. M 198: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und BFF gegen Die Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu 2. NR 2119: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen Die Linke. (= Ablehnung) zu 3. zu 3. NR 2127: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. zu 4. a) OA 2153 Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, REP, Die Linke., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) OA 2153 Ziffer 3.: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und REP, Die Linke., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 5. zu 5. OA 2186: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, REP, Die Linke., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)