Bericht über den Stand der Erfüllungen des Frauenförderplans der Dienststelle Kämmereiverwaltung
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Bericht des Magistrats vom 03.03.2006, B 140
Betreff:
Bericht über den Stand der Erfüllungen des Frauenförderplans der Dienststelle Kämmereiverwaltung
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10505
- NR 2078 GRÜNE, l. B 596/05 -
zu 1 a):
Die im Bereich der Stadt Frankfurt am Main freien und besetzbaren Stellen werden grundsätzlich ausgeschrieben. Im Zuge der Ausschreibungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stadt Frankfurt am Main bestrebt ist, den Frauenanteil in Bereichen mit Unterrepräsentanz –hierzu gehören auch Führungspositionen- zu erhöhen und daher Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt werden. Die Ausschreibung verweist weiterhin auf stellenbezogene Qualifizierung- bzw. Einarbeitungsmöglichkeiten, die von der Stadt Frankfurt am Main während der Arbeitszeit angeboten werden. Im Rahmen der Qualifizierungsangebote wurden u.a. auch Fortbildungskonzepte für Frauen zur Vorbereitung auf Führungsfunktionen entwickelt.
Die Besetzung aller Stellen erfolgt in stringenter Anwendung der Zielvorgaben des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes sowie der im Frauenförderplan aufgestellten verbindlichen Grundsätze.
In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden –bei Erfüllung der Voraussetzungen- Frauen und Männer im ausgewogenen Verhältnis zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Damit wird gewährleistet, dass eine Auswahl zwischen mehreren qualifizierten Frauen und Männern getroffen werden kann. Letztendlich sind selbstverständlich die im öffentlichen Dienst geltenden verfassungsrechtlichen Personalauswahlkriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung für die Besetzung einer vakanten Stelle entscheidend.
Sollten bei Stellenbesetzungen in unterrepräsentierten Bereichen Frauen nicht berücksichtigt werden, entscheidet der Magistrat im Einzelfall, nach Abwägung aller für die Personalauswahl relevanter Gründe, abschließend.
Die für alle Stellenbesetzungsverfahren und somit auch für solche, die Führungsfunktionen betreffen, maßgebenden Vorgaben des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes sowie des Frauenförderplans werden seitens des Magistrats und der in der Personalverantwortung stehenden Personen konsequent eingehalten. Für weitergehende Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen wird kein Bedarf gesehen.
zu 1 b):
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentrales und wichtiges Thema, welchem die Stadt Frankfurt am Main seit Jahren eine besondere Bedeutung zuteil werden lässt.
Seitens der Stadt Frankfurt am Main werden eine Vielzahl von familienbezogenen Möglichkeiten und Regelungen angeboten, die den unterschiedlichsten Bedürfnissen und Wünschen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Familie Rechnung tragen. Neben der gezielten Förderung von Teilzeitbeschäftigungen, dem großzügigen Angebot von Beurlaubungsmöglichkeiten, dem Anspruch auf Dienstbefreiungen für Beschäftigte mit Kindern und dem Angebot von alternierender Telearbeit stellt insbesondere die flexible Gestaltung der Arbeitszeit eine wesentliche Voraussetzung dar, um Familie und Beruf besser in Einklang bringen zu können. Weiterhin wird durch eine großzügige Auslegung der rechtlichen Bestimmungen über die Gewährung von Elternzeit ein vorbildlicher Beitrag geleistet, Beschäftigte, die Kinder erziehen, hierbei umfassend zu unterstützen.
Da die vorgenannten Möglichkeiten nicht auf Frauen beschränkt sind, sondern selbstverständlich auch auf Antrag ohne Vorbehalte von Männern in Anspruch genommen werden können, bedarf es diesbezüglich keiner gezielten Fördermaßnahmen. Im Übrigen obliegt es letztlich den männlichen Bediensteten, unter Abwägung ihrer persönlichen Umstände über eine familienbedingte Veränderung ihrer Arbeitszeit bzw. die Inanspruchnahme von Elternzeit zu entscheiden. Hierauf kann die Stadt Frankfurt am Main keinen Einfluss nehmen.
zu 1 c):
Auf den Bericht B 761 vom 12.09.2003 zum Antrag der Grünen Nr. 884 vom 21.01.2003 -Die Stadt Frankfurt als beispielhafte Arbeitgeberin : Zertifizierung familienbewusster Personalpolitik durch das "Audit Beruf & Familie“-; Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5513 vom 17.06.2003 wird Bezug genommen. Der Magistrat hat in dem vorgenannten Bericht detailliert seine Auffassung zu diesem Themenbereich dargelegt. U.a. wurde ausgeführt, dass die Stadt Frankfurt am Main als familienbewusste Arbeitgeberin das seit 1993 bestehende Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) stringent beachtet und damit diesem bestehenden Gesetzesauftrag nachweislich in hohem Maße gerecht geworden ist und auch zukünftig gerecht werden wird. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Stadt Frankfurt am Main über diesen gesetzlichen Rahmen hinaus aus eigener Initiative heraus weitere umfassende Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf durchgeführt hat. Dies gilt auch für die Zukunft.
Die Förderung und Umsetzung familienorientierter Maßnahmen für die städtischen Bediensteten wird als ein fortwährender Prozess verstanden, in dessen Entwicklung einerseits die persönlichen Interessen und andererseits die rechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen sowie die Belange einer am Bürgerservice orientierten Verwaltung vor dem Hintergrund der finanziellen Möglichkeiten einbezogen werden.
Der Magistrat sieht von daher bereits jetzt den "Nutzen“ der Durchführung eines Audits Beruf & Familie als weitestgehend erfüllt an; auf die umfänglichen Ausführungen im Bericht des Magistrats B 817 vom 05.08.2002 ("Die Stadt Frankfurt am Main als familienbewusste Arbeitgeberin“) wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Im eingangs genannten Bericht B 761 wurden insbesondere die Kosten für eine Auditierung ausführlich erläutert. Der seinerzeit ermittelte finanzielle Rahmen (ohne Personalkosten der durch die Auditierung seitens der Stadt Frankfurt am Main gebundenen Beschäftigten) von ca. 16.000 Euro für eine Auditierung ist auch heute noch realistisch. Auf die Einschätzung des Magistrats, dass aufgrund der Größe und der dezentralen Organisationsstruktur der Stadtverwaltung Frankfurt mehrere Audits erforderlich werden und damit die o.a. Kosten noch wesentlich höher ausfallen dürften, wird an dieser Stelle nochmals hingewiesen. Im Übrigen ist anzumerken, dass die finanzielle Förderung von Seiten der berufundfamilie GmbH seit dem 01.01.2006 nicht mehr gegeben ist.
Vor diesem Hintergrund und auch in Anbetracht der strengen Sparauflagen der Hessischen Landesregierung zum Haushalt der Stadt Frankfurt am Main, wonach nur unabwendbare Ausgaben getätigt werden dürfen, wird der Bedarf an einer zeit- und kostenaufwendigen Zertifizierung familienbewusster Personalpolitik durch das Audit "Beruf & Familie“ nach wie vor nicht gesehen.
Gleichwohl informiert sich der Magistrat weiterhin über kostengünstige und der Stadt Frankfurt am Main nutzbringende Alternativen zum Audit. Hier besteht z.B. durch intensive Recherchen im Internet die Möglichkeit, Informationen über familienpolitische Maßnahmen anderer öffentlicher Institutionen zu erhalten und die Sinnhaftigkeit und entsprechende Anwendbarkeit bei der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen.
Derzeit steht das Dezernat X im Kontakt mit der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGST,) die im Rahmen des Projekts Vergleichsring "Familienfreundliche Stadt“ mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus 17 Städten in dem dortigen strategischen Handlungsfeld "Wirtschaft und Arbeit“ auch die Familienfreundlichkeit von Städten als Arbeitgeber berücksichtigt. Bestandteil des vorgenannten Projekts ist u.a. eine Erhebung über die Familienfreundlichkeit der beteiligten Städte als Arbeitgeber. Derzeit wird von dortiger Seite ein Fragebogen erarbeitet, der eine Einschätzung zu diesem Themenbereich zulässt. Es bleibt abzuwarten, ob sich hier für die Stadt Frankfurt am Main verwertbare Erkenntnisse und evtl. Handlungsbedarf ergibt.
Nebenvorlage: Antrag vom 29.06.2006, NR 63
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 5. September 2005BB 596Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplans der Dienststelle KämmereiverwaltungMagistratsbericht
- 2. November 2005NRNR 2078.Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplanes der Dienststelle Kämmereiverwaltung.STVV-Antrag · GRÜNE
- 3. März 2006Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 140Bericht über den Stand der Erfüllungen des Frauenförderplans der Dienststelle KämmereiverwaltungMagistratsbericht
- 29. Juni 2006NRNR 63Bericht über den Stand der Erfüllungen des Frauenförderplans der Dienststelle KämmereiverwaltungSTVV-Antrag · GRÜNE, CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 140 = Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (B 140 = Kenntnis, NR 63 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, REP und NPD zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und NPD gegen LINKE.WASG (= Ablehnung)