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Am Frankfurter Flughafen muss es leiser werden - wirtschaftliche Stärke und Lärmreduzierung in Einklang bringen

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.05.2018, B 139

Betreff: Am Frankfurter Flughafen muss es leiser werden - wirtschaftliche Stärke und Lärmreduzierung in Einklang bringen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.11.2017, § 1858 - NR 91/16 CDU/SPD/GRÜNE, B 314/16 - Der Magistrat setzt sich weiterhin in der Fluglärmkommission (FLK) und im Forum Flughafen und Region (FFR) für die Reduzierung der Fluglärmbelastung - insbesondere in der Nacht - in Frankfurt am Main und in der Region ein. Stabsstelle für Fluglärmschutz Durch Verfügung des Oberbürgermeisters vom 30.08.2016 wurde die Stabsstelle für Fluglärmschutz am 10.10.2016 eingerichtet. Die verwaltungsmäßige Betreuung der Stabsstelle erfolgt durch das Amt des Oberbürgermeisters. Ziel der Stabsstelle ist es, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und übertragenen Zuständigkeiten für Frankfurt am Main einen besseren Fluglärmschutz zu erreichen und den Bürgerinnen und Bürgern hierfür als zentrale Anlaufstelle zu dienen. Dies beinhaltet unter anderem die Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen in Sachen Fluglärmschutz, die Wahrnehmung der Funktion als zentrale Anlaufstelle in Sachen Fluglärmschutz für Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen (u.a. durch Bürgertelefon und Homepage) und die Erarbeitung von Konzeptionen und Vorschlägen zur Verbesserung des Fluglärmschutzes. Passiver Schallschutz nach Regionalfondsgesetz bis 2021 verlängert Nach dem Regionalfondsgesetz können Eigentümer/-innen über die bundesgesetzlichen Ansprüche nach dem Fluglärmgesetz hinaus Zuschüsse bis zu 4350 Euro für baulichen Schallschutz und zur Verbesserung des Raumklimas beantragen. Konkret kann das Geld unter anderem für Fenster, Klimaanlagen oder Belüftungsgeräte verwendet werden. Das Fördergebiet für den Regionalfonds ist im Bereich von Frankfurt am Main identisch mit der Tag-Schutzzone

  1. Betroffen sind etwa 1500 Haushalte im Süden von Sachsenhausen und Niederrad. Bisher hat jedoch erst knapp die Hälfte der Anspruchsberechtigten einen Antrag beim Regierungspräsidium gestellt. Nach dem Regionalfondsgesetz sollte die Frist ursprünglich am 31.12.2017 enden. Damit die Fördergelder nicht verfallen, hatte der Magistrat - Dezernat für Umwelt und Frauen - im Juni 2017 angeregt, die Frist zu verlängern. Die Landesregierung hat dem Vorschlag aus Frankfurt entsprochen und am 15.12.2017 mitgeteilt, dass die Laufzeit des Förderprogramms nach dem Regionalfondsgesetz bis Ende des Jahres 2021 verlängert wird, damit erhalten jetzt fluglärmgeplagte Haus- und Wohnungseigentümer/-innen mehr Zeit für baulichen Schallschutz. Bei den weiteren Programmen zum baulichen Schallschutz und zur Außenwohnbereichsentschädigung nach dem Fluglärmgesetz endet die Frist am
  2. Oktober
  3. Lärmobergrenze in Kraft getreten Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main fordert seit vielen Jahren die Einführung einer Lärmobergrenze. Ein erster Schritt zur Begrenzung des Fluglärms ist nun erreicht. Staatsminister Tarek Al-Wazir hat am 07.11.2017 die Lärmobergrenze für den Flughafen Frankfurt vorgestellt und in Kraft gesetzt. Die Grundlagen der Umsetzung der Lärmobergrenze sind in einem freiwilligen Bündnispapier geregelt, das vom Hessischen Verkehrsministerium mit der Frankfurter Fluglärmkommission, dem Forum Flughafen und Region, der Fraport, der Deutschen Lufthansa, der Condor und dem BARIG ausgehandelt wurde (siehe nachfolgenden Link). Bereits im Jahr 2000 hatte das Mediationsverfahren eine Lärmobergrenze empfohlen, um die Auswirkungen des Flugverkehrs auf die Bewohnerinnen und Bewohner des Rhein-Main-Gebietes zu begrenzen. Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Hessen für die
  4. Wahlperiode des Hessischen Landtags 2014 - 2019 wurde vereinbart, eine Lärmobergrenze mit dem Ziel einer deutlichen Lärmreduzierung gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werten einzuführen. Mit der in Kraft gesetzten Lärmobergrenze wird die Fläche begrenzt, in der die Lärmbelastung besonders hoch ist. Diese Fläche darf nicht mehr wesentlich größer werden. Es ist das Ziel, den Lärm um 1,8 dB(A) gegenüber dem im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Dauerschallpegel zu reduzieren. Mit der Lärmobergrenze wird ein deutliches Signal gesetzt, die einzelne Flugbewegung leiser abzuwickeln. Davon profitiert die gesamte Region, auch die Menschen, die im Nahbereich des Flughafens am meisten von Fluglärm betroffen sind. Die weitere Entwicklung und der Einsatz von leiseren Flugzeugen sind entscheidend für die Reduzierung der Fluglärmbelastung. Nur so wird es gelingen, die Menschen spürbar zu entlasten. Aus Sicht des Magistrats ist aktuelle Vereinbarung wegweisend für die künftige Entwicklung des Frankfurter Flughafens. Weitere Informationen:
    • Bündnispapier: https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/2017-11-07_log-buen dnispapier_final.pdf
    • Präsentation: https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/171106_prasentation log.pdf
    • Presseinformation: http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2017-aktuelles/pm_flk_zur_ver einbarung_einer_laermobergrenze__7.11.2017.pdf Maßnahmenprogramm zum Aktiven Schallschutz Im Forum Flughafen und Region wird derzeit ein Maßnahmenprogramm zum Aktiven Schallschutz entwickelt. Sobald es vorlie gt, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Fluglärmmonitoring In Frankfurt am Main wird, wie bereits im Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.16, B 314, berichtet, an 10 Standorten kontinuierlich Fluglärm gemessen. Zu den Messungen des Umwelt- und Nachbarschaftshauses (UNH) in Frankfurt-Sachsenhausen (Hasselhorstweg) hat der Magistrat im Jahr 2017 einen Bericht zum Messzeitraum Mai - Dezember 2016 veröffentlicht: http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Umweltamt%20Frankfurt%20Flugl%C3%A4rmme ssungen%20Sachsenhausen%20Mai%20bis%20Dez.%202016%20nbf.pdfNebenvorlage: Antrag vom 06.09.2018, OF 954/5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Mai 2018 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 91 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 31. August 2016. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 16
Sitzung 21 · 05.06.2018
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 139 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUSPDGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 23 · 05.06.2018
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 139 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 23 · 05.06.2018
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 139 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 23 · 05.06.2018
TO II, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 139 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 23 · 08.06.2018
TO I, TOP 56
Beraten
Die Vorlage B 139 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 23 · 11.06.2018
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 139 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
SPD (Zurückweisung)CDU (Zurückweisung)Linke (Zurückweisung)FDP (Zurückweisung)Grüne (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., und FDP GRÜNE (= Zurückweisung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 23 · 09.08.2018
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 139 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

OBR 5
Sitzung 24 · 10.08.2018
TO I, TOP 24
Beraten
Die Vorlage B 139 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 25 · 21.09.2018
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 139 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 954/5 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

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