Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Ablehnung des Berichts des Magistrats B 139

Vorlagentyp: OFLINKE
1 SitzungAbgelehnt

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Magistrats B 139 Vorgang: NR 91/16 CDU/SPD/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., § 498/16; V 631/17 OBR 5 Der Ortsbeirat 5 möge den Bericht B 139 als ungenügend zurückweisen und ablehnen. Begründung: Der Bericht ist ungenügend. Er beantwortet nicht angemessen die im Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 631 formulierten Fragen an den Magistrat, "welche Schritte er unternommen und welche Maßnahmen er eingeleitet hat, um den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016, § 498, zur Vorlage vom 31.08.2016, NR 91, umzusetzen, "sich gegenüber Fraport, in der Fluglärmkommission, bei der Landesregierung sowie in den weiteren zuständigen Gremien für eine Reduzierung der Flugbewegungen von 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr und von 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr einzusetzen."" Unter der Überschrift "Am Frankfurter Flughafen muss es leiser werden - wirtschaftliche Stärke und Lärmreduzierung in Einklang bringen" wird immerhin auszugsweise der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016 §498 zitiert: "§ 498 - auszugsweise - ... II. Der Magistrat wird beauftragt, 1. die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stabsstelle Fluglärm zu einer zentralen Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln. Sie soll im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für einen besseren Fluglärmschutz eintreten und in Zusammenarbeit mit dem Umweltdezernat, dem Land Hessen und den Kommunen in der Region Kriterien für regionale Lärmobergrenzen erarbeiten; 2 2. sich gegenüber Fraport, in der Fluglärmkommission, bei der Landesregierung sowie in den weiteren zuständigen Gremien für eine Reduzierung der Flugbewegungen von 22.00 bis 23.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr einzusetzen; 3. über die Ergebnisse und Bewertung der Lärmsituation durch die eigenständige Lärmmessstation zu berichten; 4. das Land in seinen Bemühungen zu unterstützen, durch Lärmobergrenzen, Lärmpausen, Spreizung der Landeentgelte zu weiteren Lärmreduzierungen zu kommen und für eine Ausweitung der Lärmpausen auf die Schwachverkehrszeiten einzutreten und für die weitere Verlagerung von Verkehrsaufkommen von der Kurzstrecke auf die Schiene mit dem Bund zu kooperieren. (NR 91) ..." Nach diesem einleitenden Zitat wird Im Bericht selbst lediglich zur Einrichtung der Stabsstelle Bezug genommen. Diese Maßnahme allein genügt jedoch nicht dem formulierten Anspruch, dass "es am Frankfurter Flughafen leiser werden muss". Alle übrigen Punkte des Berichts beziehen sich nicht auf Schritte zur Umsetzung der zitierten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Der Bericht lässt nicht erkennen, inwiefern in dieser Hinsicht seitens des Magistrats tatsächlich eigene politische Schritte unternommen wurden. Es wird nicht berichtet, inwiefern der Magistrat tätig geworden ist, um sich gegenüber Fraport, in der Fluglärmkommission, bei der Landesregierung sowie in den weiteren zuständigen Gremien für eine Reduzierung der Flugbewegungen von 22.00 bis 23.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr einzusetzen. Der Bericht geht auch nicht auf den Anspruch des Magistrats ein, über die Ergebnisse und Bewertung der Lärmsituation durch die eigenständige Lärmmessstation zu berichten. Es wird auch nicht deutlich, inwiefern der Magistrat etwas unternommen hat, um das Land in seinen Bemühungen zu unterstützen, durch Lärmobergrenzen, Lärmpausen, Spreizung der Landeentgelte zu weiteren Lärmreduzierungen zu kommen und für eine Ausweitung der Lärmpausen auf die Schwachverkehrszeiten einzutreten und für die weitere Verlagerung von Verkehrsaufkommen von der Kurzstrecke auf die Schiene mit dem Bund zu kooperieren. (NR 91) ..." Über die Thematik Stabsstelle für Fluglärmschutz hinaus werden im Bericht 4 Aspekte behandelt, nach denen im Auskunftsersuchen V 631 nicht gefragt war: Passiver Schallschutz nach Regionalfondsgesetz bis2021 verlängert Lärmobergrenze in Kraft getreten Maßnahmenprogramm zum Aktiven Schallschutz Fluglärmmonitoring Alle diese Aspekte haben nichts mit politischen Initiativen oder Schritten des Magistrats oder der Stadtverordnetenversammlung zur Erreichung des Ziels "Am Frankfurter Flughafen muss es leiser werden" zu tun. Darauf zielte aber das Auskunftsersuchen V 631 ab. Darum ist der Bericht B139 ungenügend und muss zurückgewiesen werden.

Inhalt

Antrag vom 06.09.2018, OF 954/5

Betreff: Ablehnung des Berichts des Magistrats B 139 Vorgang: NR 91/16 CDU/SPD/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., § 498/16; V 631/17 OBR 5 Der Ortsbeirat 5 möge den Bericht B 139 als ungenügend zurückweisen und ablehnen.

Begründung: Der Bericht ist ungenügend. Er beantwortet nicht angemessen die im Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 631 formulierten Fragen an den Magistrat, "welche Schritte er unternommen und welche Maßnahmen er eingeleitet hat, um den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016, § 498, zur Vorlage vom 31.08.2016, NR 91, umzusetzen, "sich gegenüber Fraport, in der Fluglärmkommission, bei der Landesregierung sowie in den weiteren zuständigen Gremien für eine Reduzierung der Flugbewegungen von 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr und von 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr einzusetzen."" Unter der Überschrift "Am Frankfurter Flughafen muss es leiser werden - wirtschaftliche Stärke und Lärmreduzierung in Einklang bringen" wird immerhin auszugsweise der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016 §498 zitiert: "§ 498 - auszugsweise - ... II. Der Magistrat wird beauftragt, 1. die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stabsstelle Fluglärm zu einer zentralen Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln. Sie soll im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für einen besseren Fluglärmschutz eintreten und in Zusammenarbeit mit dem Umweltdezernat, dem Land Hessen und den Kommunen in der Region Kriterien für regionale Lärmobergrenzen erarbeiten; 2 2. sich gegenüber Fraport, in der Fluglärmkommission, bei der Landesregierung sowie in den weiteren zuständigen Gremien für eine Reduzierung der Flugbewegungen von 22.00 bis 23.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr einzusetzen; 3. über die Ergebnisse und Bewertung der Lärmsituation durch die eigenständige Lärmmessstation zu berichten; 4. das Land in seinen Bemühungen zu unterstützen, durch Lärmobergrenzen, Lärmpausen, Spreizung der Landeentgelte zu weiteren Lärmreduzierungen zu kommen und für eine Ausweitung der Lärmpausen auf die Schwachverkehrszeiten einzutreten und für die weitere Verlagerung von Verkehrsaufkommen von der Kurzstrecke auf die Schiene mit dem Bund zu kooperieren. (NR 91) ..." Nach diesem einleitenden Zitat wird Im Bericht selbst lediglich zur Einrichtung der Stabsstelle Bezug genommen. Diese Maßnahme allein genügt jedoch nicht dem formulierten Anspruch, dass "es am Frankfurter Flughafen leiser werden muss". Alle übrigen Punkte des Berichts beziehen sich nicht auf Schritte zur Umsetzung der zitierten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Der Bericht lässt nicht erkennen, inwiefern in dieser Hinsicht seitens des Magistrats tatsächlich eigene politische Schritte unternommen wurden. Es wird nicht berichtet, inwiefern der Magistrat tätig geworden ist, um sich gegenüber Fraport, in der Fluglärmkommission, bei der Landesregierung sowie in den weiteren zuständigen Gremien für eine Reduzierung der Flugbewegungen von 22.00 bis 23.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr einzusetzen. Der Bericht geht auch nicht auf den Anspruch des Magistrats ein, über die Ergebnisse und Bewertung der Lärmsituation durch die eigenständige Lärmmessstation zu berichten. Es wird auch nicht deutlich, inwiefern der Magistrat etwas unternommen hat, um das Land in seinen Bemühungen zu unterstützen, durch Lärmobergrenzen, Lärmpausen, Spreizung der Landeentgelte zu weiteren Lärmreduzierungen zu kommen und für eine Ausweitung der Lärmpausen auf die Schwachverkehrszeiten einzutreten und für die weitere Verlagerung von Verkehrsaufkommen von der Kurzstrecke auf die Schiene mit dem Bund zu kooperieren. (NR 91) ..." Über die Thematik Stabsstelle für Fluglärmschutz hinaus werden im Bericht 4 Aspekte behandelt, nach denen im Auskunftsersuchen V 631 nicht gefragt war: Passiver Schallschutz nach Regionalfondsgesetz bis2021 verlängert Lärmobergrenze in Kraft getreten Maßnahmenprogramm zum Aktiven Schallschutz Fluglärmmonitoring Alle diese Aspekte haben nichts mit politischen Initiativen oder Schritten des Magistrats oder der Stadtverordnetenversammlung zur Erreichung des Ziels "Am Frankfurter Flughafen muss es leiser werden" zu tun. Darauf zielte aber das Auskunftsersuchen V 631 ab. Darum ist der Bericht B139 ungenügend und muss zurückgewiesen werden.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.05.2018, B 139

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. September 2018 brachte LINKE. im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.09.2018 im OBR 5 abgelehnt. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als V 631 (Anfrage) weitergeleitet.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 25 · 21.09.2018
TO I, TOP 18
Abgelehnt
1. Die Vorlage B 139 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 954/5 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen