Was bedeutet das Hessische Kinderförderungsgesetz für die Stadt Frankfurt?
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Bericht des Magistrats vom 28.04.2014, B 136
Betreff: Was bedeutet das Hessische Kinderförderungsgesetz für die Stadt Frankfurt? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4092 - NR 648/13 FDP - Die Frankfurter Kindertageseinrichtungen werden von ca. 200 Rechtsträgern betrieben. Die unter Punkt eins und zwei angefragten Auswirkungen sind nachstehend spezifisch beantwortet, und zwar hinsichtlich des kommunalen Trägers, Kita Frankfurt, und bezüglich der Förderung der freien Träger. A. Antworten bezogen auf Kindertageseinrichtungen Kita Frankfurt: Die Darstellung der Landesförderung für die städtischen Kinderzentren aufgeschlüsselt nach Fördertatbeständen ist als Anlage 1 beigefügt. 1a) Im Jahr 2012 hätte die Mittelzuweisung nach KiföG bei Kita Frankfurt 10.260.340 € betragen. 1b) Die Landesförderung 2012 betrug 7.660.915 € inkl. der konnexitätsbedingten Förderung der Bereitstellung zusätzlicher Fachkraftkapazitäten aufgrund der Anhebung des Fachkraftschlüssels (Erläuterung: gemäß Richtlinie zur Förderung der Umsetzung der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17. Dezember 2008 (GVBI. I S. 1047) sowie zur Förderung des beschleunigten und qualitätsvollen Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (U3-Neuplatzbonus) fördert das Land Hessen zum einen die Bereitstellung zusätzlicher Fachkräfte nach Anhebung des personellen Mindestbedarfs (Förderung des zusätzlichen Fachkräftebedarfs in Tageseinrichtungen für Kinder) und zum anderen den Ausbau der U3-Plätze (U3-Neuplatzbonus)). 1c) Die Differenz beträgt 2.599.425 €. Die Landesförderung Hort "Offensive für Kinderbetreuung" und die Freistellung von Elternbeiträgen im letzten Kindergartenjahr ist hierbei nicht berücksichtigt, da sich an diesen Fördermodalitäten nichts verändert. 2) Kita Frankfurt erhält derzeit für 127 Kinderzentren eine Förderung gemäß o.g. Richtlinie zur Förderung der Umsetzung der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder. In 2013 betrug die Förderung des zusätzlichen Fachkräftebedarfs insgesamt 2.565.120 € für das Förderjahr 2012. Eine Aufstellung ist als Anlage 2 beigefügt. Die Förderung nach U3-Neuplatzbonus, Richtlinie zur Förderung der Umsetzung der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen betrug 16.000 €. Davon waren je 8.000 € für die Kinderzentren Jaspertstraße (KT 66) und Marktstraße (KT 91). Der Betrag von 16.000 € ist in der unter 1b) genannten Summe der Landesförderung nicht enthalten, da es sich hierbei um einen Investitionszuschuss handelt und deshalb vom Betrieb separat zu vereinnahmen ist. B. Antworten bezogen auf Kindertageseinrichtungen kirchlicher und freigemeinnütziger Träger: Eine einrichtungsbezogene Darstellung der Landeszuschüsse ist datenbanktechnisch nicht möglich. Die summierte Darstellung der Landesförderung, sofern hierzu bereits Daten im Stadtschulamt vorliegen, ist in der Anlage 3 beigefügt. 1a) Im Jahr 2012 hätten die Mittelzuweisungen nach KiFöG 31.759.800 € betragen. 1b) Die Landesförderung 2012 betrug 20.947.116 €. 1c) Die Differenz beträgt 10.812.683 €. Anzumerken ist, dass in die Grundpauschale nach § 32 Abs.2 HKJGB (KiFöG) auch der ratenweise konnexitätsbedingte Ausgleich für die Mehraufwendungen durch die Mindestverordnung bis 2013 einbezogen wurde. 2) Von 43 Trägern kirchlicher und freigemeinnütziger Träger wurden Landesförderungen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Umsetzung der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen gemeldet: - Für jedes in der Kindertageseinrichtung zum 01. März des geförderten Zeitraums vertraglich aufgenommene Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr in Höhe von: 1.966.945 € - Für jedes in der Kindertageseinrichtung zum 01. März des geförderten Zeitraums vertraglich aufgenommene Kind bis zum vollendeten dritten Lebensjahr: 1.267.730 € - Für den U3 -Neuplatzbonus in Höhe von: 946.600 € 3) Rahmenvereinbarung Integrationsplatz Bei den Verhandlungen über die Rahmenvereinbarung Integrationsplatz wird die Stadt Frankfurt vom Hessischen Städtetag vertreten. Die Stadt Frankfurt nimmt Stellung zu neuen Inhalten und Veränderungen der Landesrahmenvereinbarung und leitet sie an den Hessischen Städtetag weiter. Anlage 1 (ca. 29 KB) Anlage 2 (ca. 46 KB) Anlage 3 (ca. 67 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2013NRNR 648Was bedeutet das Hessische Kinderförderungsgesetz für die Stadt Frankfurt?STVV-Antrag · FDP
- 28. April 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 WochenBB 136Was bedeutet das Hessische Kinderförderungsgesetz für die Stadt Frankfurt?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER