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Was bedeutet das Hessische Kinderförderungsgesetz für die Stadt Frankfurt?

Vorlagentyp: NRFDP
44 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

Hessische Kinderförderungsgesetz für die Stadt Frankfurt? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.12.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, welche Auswirkungen das neue Hessische Kinderförderungsgesetz für die Stadt Frankfurt hat. Dabei sind alle Berechnungen auf der Grundlage der Gruppenzusammensetzungen im Jahr 2012 sowie jeweils nach Einrichtung aufgeschlüsselt vorzunehmen.
    • a)Welche Mittelzuweisung hätten die Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des §32 des Hessischen Kinderförderungsgesetzes 2012 erhalten?
    • b)Welche Landesförderung erhielten die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Frankfurt 2012?
    • c)Wie hoch ist die Differenz zwischen der Landesförderung und der errechneten Förderung nach HessKiföG für das Jahr 2012?
  2. Des Weiteren wird der Magistrat dazu aufgefordert zu prüfen und zu berichten, welche und wie viele Einrichtungen derzeit durch die Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder (MVO) in Frankfurt gefördert werden.
  3. Außerdem wird der Magistrat darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die kreisfreie Stadt Frankfurt positiv in die Verhandlung über eine Rahmenvereinbarung Integrationsplatz einbringen kann. Begründung: Durch das Hessische Kinderförderungsgesetz ändert sich ab 2014 die Zuweisung der Landesförderung an die Kindertageseinrichtungen von einer derzeit gruppenbezogenen zu einer kinderbezogenen Förderung. Dabei erhöht die Landesregierung ab 2014 die Mittel für die frühkindliche Bildung auf 432 Millionen Euro jährlich. Unklar bisher ist, welche Auswirkungen das neue Gesetz im speziellen auf die Stadt Frankfurt und ihre Träger haben wird. Dies gilt es vom Magistrat zu prüfen und zu berichten, um Trägern und Betroffenen die tatsächlichen Ergebnisse darzulegen. Da die Integration von Kindern mit Behinderung nicht durch das Land geregelt wird, sondern in der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz festgelegt ist, ist bei der Berechnung nur die Landesförderung zu berücksichtigen.

Inhalt

Antrag vom 24.06.2013, NR 648

Betreff: Was bedeutet das Hessische Kinderförderungsgesetz für die Stadt Frankfurt? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.12.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, welche Auswirkungen das neue Hessische Kinderförderungsgesetz für die Stadt Frankfurt hat. Dabei sind alle Berechnungen auf der Grundlage der Gruppenzusammensetzungen im Jahr 2012 sowie jeweils nach Einrichtung aufgeschlüsselt vorzunehmen.
    • a)Welche Mittelzuweisung hätten die Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des §32 des Hessischen Kinderförderungsgesetzes 2012 erhalten?
    • b)Welche Landesförderung erhielten die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Frankfurt 2012?
    • c)Wie hoch ist die Differenz zwischen der Landesförderung und der errechneten Förderung nach HessKiföG für das Jahr 2012?
  2. Des Weiteren wird der Magistrat dazu aufgefordert zu prüfen und zu berichten, welche und wie viele Einrichtungen derzeit durch die Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder (MVO) in Frankfurt gefördert werden.
  3. Außerdem wird der Magistrat darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die kreisfreie Stadt Frankfurt positiv in die Verhandlung über eine Rahmenvereinbarung Integrationsplatz einbringen kann. Begründung: Durch das Hessische Kinderförderungsgesetz ändert sich ab 2014 die Zuweisung der Landesförderung an die Kindertageseinrichtungen von einer derzeit gruppenbezogenen zu einer kinderbezogenen Förderung. Dabei erhöht die Landesregierung ab 2014 die Mittel für die frühkindliche Bildung auf 432 Millionen Euro jährlich. Unklar bisher ist, welche Auswirkungen das neue Gesetz im speziellen auf die Stadt Frankfurt und ihre Träger haben wird. Dies gilt es vom Magistrat zu prüfen und zu berichten, um Trägern und Betroffenen die tatsächlichen Ergebnisse darzulegen. Da die Integration von Kindern mit Behinderung nicht durch das Land geregelt wird, sondern in der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz festgelegt ist, ist bei der Berechnung nur die Landesförderung zu berücksichtigen. Bericht des Magistrats vom 28.04.2014, B 136 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 26.06.2013

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juni 2013Sie sind hier
    NRNR 648Was bedeutet das Hessische Kinderförderungsgesetz für die Stadt Frankfurt?
    STVV-Antrag · FDP
  2. 28. April 2014Antwort des Magistrats · nach 44 WochenBB 136Was bedeutet das Hessische Kinderförderungsgesetz für die Stadt Frankfurt?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
KAV
Sitzung 15 · 26.08.2013
TO II, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage NR 648 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 22 · 02.09.2013
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage NR 648 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerRömerPiratenÖkoLinX-ARLNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 12.09.2013
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage NR 648 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARLNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 14 · 08.10.2013
TO I, TOP 1
Beraten
Die Vorlage NR 648 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 26 · 20.01.2014
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 648 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Fristverlängerung zwei Monate)

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