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Energiesparlampe - Gefahr für Umwelt und Gesundheit?

Vorlagentyp: B
44 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren17 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 01.03.2010, B 131

Betreff: Energiesparlampe - Gefahr für Umwelt und Gesundheit? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.12.2009, § 7248 - A 1035 FDP - Zu Frage 1: Der Einsatz von Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen), die bei deutlich verringertem Stromverbrauch eine gleiche Lichtstärke liefern, hat durch das Absenken der Emissionen von Kohlendioxid und anderen Luftschadstoffen positive Auswirkungen auf die Umwelt und unter diesem Aspekt somit indirekt auch auf die menschliche Gesundheit. Vor diesem Hintergrund erwartet der Magistrat durch das seit 01. September 2009 geltende teilweise Verbot herkömmlicher Glühlampen und die daraus resultierende vermehrte Nutzung von Energiesparlampen keine negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit. Auch beim Zerbrechen einer solchen Lampe im Haushalt ist keine akute Gesundheitsgefahr gegeben. In dem seltenen Falle, dass eine warme Lampe im Betrieb zerbricht, kann durch rasches Lüften und sachgerechtes Entsorgen der Scherben die mögliche Quecksilberaufnahme reduziert werden. Bestimmte Hersteller bieten auch Sparlampen mit geringeren Quecksilberinhalten an bzw. nutzen Amalgame, bei denen das Quecksilber nicht beim Zerbrechen der Leuchtstoffröhre in die Umgebung freigesetzt wird. Vorteilhaft ist zudem der Einsatz von Energiesparlampen, bei denen die kleine Leuchtstoffröhre durch eine Plastikkappe verborgen ist und damit gegen Bruch besser gesichert ist, bzw. das Quecksilber im Falle eines Bruchs in der geschlossenen Kappe bleibt. Zum Aspekt der Strahlenbelastung durch Energiesparlampen führt das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz aus: "Der Einsatz von Kompaktleuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke im Haushalt ist unter Strahlenschutzaspekten nicht bedenklich. Die vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass die von den Lampen emittierte optische Strahlung sowie die elektrischen und magnetischen Felder die internationalen Grenzwertempfehlungen einhalten. Hinsichtlich mehrerer für den Strahlenschutz wichtiger Charakteristika unterscheiden sich Glühlampen und Kompaktleuchtstofflampen nur graduell. Beim direkten Blick in eine Lichtquelle kann das Auge durch den Blaulichtanteil einer Glühlampe sogar deutlich stärker gefährdet werden als durch die entsprechende Emission einer Kompaktleuchtstofflampe." Zu Frage 2: Der Quecksilbergehalt einer Energiesparlampe ist der Grund, warum diese bei Defekt nicht gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden soll. Die Bürgerinnen und Bürger werden regelmäßig im Rahmen der Abfallberatung und der Öffentlichkeitsarbeit der FES GmbH darüber informiert, dass die Einsammlung defekter Energiesparlampen über die mobile Schadstoffsammlung erfolgen soll. Derzeit können an 70 Standplätzen im Stadtgebiet von Montag bis Freitag auch defekte Energiesparlampen zur Entsorgung abgeben werden. Das Schadstoffmobil der FES GmbH fährt täglich von 9:00 Uhr - 19:00 Uhr mit drei Fahrzeugen diese Standplätze an. Zusätzlich werden samstags von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr die Betriebsstätten der FES GmbH (Weidenbornstraße 40, Heddernheimer Landstraße 151, Breuerwiesenstraße 2 und Seehofstraße 48) mit einem Sammelfahrzeug angefahren. Bei einer Annahmezeit von 9 Stunden pro Tag und ausreichend vorhandenen Sammelstellen sieht der Magistrat keine Notwendigkeit für eine Ausweitung des derzeit bestehenden Sammelsystems.Nebenvorlage: Antrag vom 07.04.2010, OF 605/16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. August 2009AA 1035Energiesparlampe - Gefahr für Umwelt und Gesundheit?STVV-Anfrage · FDP
  2. 1. März 2010Sie sind hier
    BB 131Energiesparlampe - Gefahr für Umwelt und Gesundheit?
    Magistratsbericht
  3. 7. April 2010OFOF 605/16Energiesparlampe - Gefahr für Umwelt und Gesundheit?Ortsbeiratsantrag · WBE
  4. 13. April 2010OMOM 4105Energiesparlampe - Gefahr für Umwelt und Gesundheit?Direktanregung
  5. 29. Juni 2010Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 919Energiesparlampe - Gefahr für Umwelt und Gesundheit?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 9
Sitzung 40 · 18.03.2010
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 131 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 39 · 19.03.2010
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 131 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 41 · 12.04.2010
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 131 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 43 · 12.04.2010
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 131 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

OBR 4
Sitzung 41 · 13.04.2010
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 131 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 16
Sitzung 41 · 13.04.2010
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Anregung an den Magistrat OM 4105 2010 1. Die Vorlage B 131 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 605/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
6 CDUSPDGrüneWBEFDP
zu 2)
Zustimmung:
3 CDUSPDWBEFDP
Ablehnung:
4 CDUGrüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. 6 CDU, SPD, GRÜNE, WBE und FDP gegen fwf (= Zurückweisung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. 3 CDU, SPD, WBE, fwf und FDP gegen 4 CDU und GRÜNE (= Ablehnung)

OBR 10
Sitzung 42 · 13.04.2010
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 131 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
FDPLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Zurückweisung); FDP und LINKE. (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 42 · 13.04.2010
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 131 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 42 · 13.04.2010
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 131 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 43 · 13.04.2010
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 131 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 43 · 15.04.2010
TO II, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 131 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 42 · 16.04.2010
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 131 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 41 · 16.04.2010
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 131 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 40 · 19.04.2010
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 131 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 41 · 20.04.2010
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 131 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 41 · 22.04.2010
TO I, TOP 31
Beraten
Die Vorlage B 131 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDLinkeFDPFreie WählerREP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen GRÜNE (= Kenntnis)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 41 · 11.05.2010
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 131 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
Stv. Schenk (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Schenk (= Kenntnis)

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