Energiesparlampe - Gefahr für Umwelt und Gesundheit?
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2010, ST 919
Betreff:
Energiesparlampe - Gefahr für Umwelt und Gesundheit?
Der Quecksilbergehalt einer Energiesparlampe ist der Grund, warum diese bei Defekt nicht gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden soll. Deshalb werden die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig im Rahmen der Abfallberatung und der Öffentlichkeitsarbeit der FES GmbH darüber informiert, dass die Einsammlung von defekten Energiesparlampen über die mobile Schadstoffsammlung erfolgen soll.
Energiesparlampen werden aufgrund ihres Schadstoffgehaltes wie "Sondermüll“ behandelt. Der Umgang mit Schadstoffen stellt besondere Anforderungen an das für die Annahme zuständige Personal, welche in der Schadstoffsammlung erfüllt werden. Somit ist das Schadstoffmobil der einzig richtige Abgabeort. Das Schadstoffmobil der FES GmbH fährt täglich von 9.00 Uhr – 19.00 Uhr mit drei Fahrzeugen die 70 Standplätze im Stadtgebiet an. Zusätzlich werden samstags die Betriebsstätten der FES GmbH (Weidenbornstraße 40, Heddernheimer Landstraße 151, Breuerwiesenstraße 2 und Seehofstraße 48) mit einem Sammelfahrzeug angefahren.
Für die Entsorgung von Sondermüll über das Schadstoffmobil fallen für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger keine zusätzlichen Kosten an, da dieses Angebot über die erhobenen Abfallgebühren abgedeckt wird. Jede Erweiterung des Angebots zur Abfallentsorgung verursacht zusätzliche Kosten, die letztendlich Auswirkungen auf die Höhe der Abfallgebühren haben. Eine Angebotsausweitung muss aus Sicht des Magistrates daher immer mit Blick auf die Stabilität der Gebühren geprüft und abgewogen werden.
Bei einer Annahmezeit von 9 Stunden pro Tag und einer Vielzahl an vorhandenen Sammelstellen sieht der Magistrat die Verhältnismäßigkeit zur Ausweitung des derzeit bestehenden Sammelsystems nicht gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2010BB 131Energiesparlampe - Gefahr für Umwelt und Gesundheit?Magistratsbericht
- 7. April 2010OFOF 605/16Energiesparlampe - Gefahr für Umwelt und Gesundheit?Ortsbeiratsantrag · WBE
- 13. April 2010OMOM 4105Energiesparlampe - Gefahr für Umwelt und Gesundheit?Direktanregung
- 29. Juni 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 919Energiesparlampe - Gefahr für Umwelt und Gesundheit?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab