Auenfläche Eschbach/Harheim hier: Städtische Grundstücke, Flur 5/Flurstücke 480, 469/24, 281, 511 - Nutzungskonzept -
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Bericht des Magistrats vom 07.03.2008, B 125
Betreff:
Auenfläche Eschbach/Harheim hier: Städtische Grundstücke, Flur 5/Flurstücke 480, 469/24, 281, 511 - Nutzungskonzept -
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2007, § 3122
- OA 478 OBR 14 -
Die in der Anregung des Ortsbeirates 14 genannten Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 800 (noch keine Offenlage) und sind dort wie folgt dargestellt:
- Flur 5, Flurstücke 281, 480, 511: Öffentliche Grünfläche - Naturnahe Bachaue; zulässig wären Grünland, Gehölze und Auwald.
- Flur 5, Flurstück 469/24: Private Grünfläche - Naturnahe Bachaue; zulässig wären Grünland, Gehölze und Auwald.
Alle Flurstücke befinden sich im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“ Zone II. Weiterhin befinden sie sich bis auf das Flurstück 511
überwiegend im Überschwemmungsgebiet des Eschbachs. Die künftige Nutzung der Flurstücke muss sich an diesen Vorgaben orientieren.
Auf dem Flurstück 511 wurden kürzlich nicht standortgerechte Nadelgehölze entfernt und aus Mitteln der Ausgleichsabgabe standortgerechte Bäume gepflanzt. Diese Fläche soll weiterhin als Vogelschutzgehölz seiner natürlichen Entwicklung überlassen bleiben. Das Flurstück 281 ist weitgehend bewaldet. Auch hier wurden bereits vor einigen Jahren nicht standortgerechte Gehölze entfernt. Der Bewuchs soll keiner gezielten Unterhaltung unterzogen werden; Entwicklungsziel ist ein naturnaher Auwald. Das Flurstück 469/24 soll auch weiterhin durch den Pudelclub e. V. / Hamburg genutzt werden. Auch das Flurstück 480 soll extensiv gepflegt und in seiner bisherigen Form weiter genutzt werden.
Der Magistrat sieht über die genannten Nutzungsziele hinaus keine Veranlassung, eine parkähnliche Grünanlage oder Auenlandschaft zu entwickeln. Derzeit stehen für eine solche Maßnahme keine Mittel zur Verfügung.
Für die Pflege der genannten Grundstücke sind die verwaltenden Ämter in eigener Zuständigkeit verantwortlich.
Notwendige Pflegearbeiten werden in enger Abstimmung durchgeführt.
Nebenvorlage: Anregung vom 16.06.2008, OA 688
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2007OFOF 83/14Auenfläche Eschbach/Harheim hier: Städtische Grundstücke, Flur 5/Flurstücke 480, 469/24, 281, 511 - Nutzungskonzept -Ortsbeiratsantrag · CDU
- 3. September 2007OAOA 478Auenfläche Eschbach/Harheim hier: Städtische Grundstücke, Flur 5/Flurstücke 480, 469/24, 281, 511 - Nutzungskonzept -Anregung
- 7. März 2008Sie sind hierBB 125Auenfläche Eschbach/Harheim hier: Städtische Grundstücke, Flur 5/Flurstücke 480, 469/24, 281, 511 - Nutzungskonzept -Magistratsbericht
- 2. Juni 2008OFOF 120/14Auenfläche Eschbach / Harheim hier: Städtische Grundstücke Flur 5/Flurstücke 480, 281, 511- Pflegekonzept -Ortsbeiratsantrag · CDU
- 16. Juni 2008OAOA 688Auenfläche Eschbach / Harheim hier: Städtische Grundstücke Flur 5/Flurstücke 480, 281, 511- Pflegekonzept – Bericht des Magistrats vom 07.03.2008, B 125Anregung
- 5. November 2008Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 1570Auenfläche Eschbach / Harheim hier: Städtische Grundstücke Flur 5 Flurstücke 480, 281, 511 - Pflegekonzept -Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (B 125 = Kenntnis, OA 688 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 125 = Kenntnis, OA 688 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG, BFF und NPD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)