Auenfläche Eschbach/Harheim hier: Städtische Grundstücke, Flur 5/Flurstücke 480, 469/24, 281, 511 - Nutzungskonzept -
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der jetzige Zustand der Grundstücke dient weder der Auenlandschaft, noch dem Landschaftsschutzgebiet und dem Auge der Bürger.
Inhalt
Antrag vom 20.08.2007, OF 83/14
Betreff:
Auenfläche Eschbach/Harheim hier: Städtische Grundstücke, Flur 5/Flurstücke 480, 469/24, 281, 511 - Nutzungskonzept -
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, für die im städtischen Besitz befindlichen Grundstücke Flustück 480 – Liegenschaftsamt, Flurstück 469/24 – Sportamt, Flurstück 511 – Grünflächenamt, Flurstück 281 – Stadtentwässerungsamt ein Konzept vorzulegen, aus dem die Nutzung der Grundstücke hervor-geht. Der OBR regt in dieser Sache an, die Grundstücke für die Entwicklung zu einer erweiterten, parkähnlichen Auenlandschaft einzuplanen.
Begründung:
Der jetzige Zustand der Grundstücke dient weder der Auenlandschaft, noch dem Landschaftsschutzgebiet und dem Auge der Bürger.
Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2007Sie sind hierOFOF 83/14Auenfläche Eschbach/Harheim hier: Städtische Grundstücke, Flur 5/Flurstücke 480, 469/24, 281, 511 - Nutzungskonzept -Ortsbeiratsantrag · CDU
- 3. September 2007OAOA 478Auenfläche Eschbach/Harheim hier: Städtische Grundstücke, Flur 5/Flurstücke 480, 469/24, 281, 511 - Nutzungskonzept -Anregung
- 7. März 2008Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 125Auenfläche Eschbach/Harheim hier: Städtische Grundstücke, Flur 5/Flurstücke 480, 469/24, 281, 511 - Nutzungskonzept -Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme