Abschalten von Verkehrsampeln nachts an ausgewählten Standorten im Frankfurter Stadtgebiet
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Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 124
Betreff: Abschalten von Verkehrsampeln nachts an ausgewählten Standorten im Frankfurter Stadtgebiet Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.10.2014, § 5178 - NR 1036/14 CDU und GRÜNE - Lichtsignalanlagen (LSA/Ampeln) werden an Knotenpunkten aller Art eingesetzt, wenn dies aus Gründen des Verkehrsablaufs oder der Verkehrssicherheit erforderlich ist. In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) steht zum Betrieb von Lichtsignalanlagen unter § 37 Abs. 2 Satz VI "Lichtzeichenanlagen sollten in der Regel auch nachts in Betrieb gehalten werden; ist die Verkehrsbelastung nachts schwächer, so empfiehlt es sich, für diese Zeit ein besonderes Lichtzeichenprogramm zu wählen, das alle Verkehrsteilnehmer möglichst nur kurz warten lässt. Nächtliches Ausschalten ist nur dann zu verantworten, wenn eingehend geprüft ist, dass auch ohne Lichtzeichen ein sicherer Verkehr möglich ist. Ein Abschalten der Lichtsignalanlagen in Schwachlastzeiten wird also nicht generell ausgeschlossen, aber es sollte die begründete Ausnahme bleiben." Die Stadt Frankfurt am Main erarbeitet in der Regel für alle LSA mindestens vier unterschiedliche Signalzeitenprogramme, die den Verkehrsbedürfnissen zu unterschiedlichen Uhrzeiten gerecht werden. Jede LSA verfügt daher auch über ein sogenanntes "Nachtprogramm", das sich durch eine kürzere Umlaufzeit (= ein kompletter Durchlauf aller Ampelphasen; hier: 72 Sekunden statt 90 Sekunden) auszeichnet, um die Wartezeiten der einzelnen Verkehrsteilnehmer zu verringern. Auch in der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird aufgrund der deutlich erhöhten Unfallwahrscheinlichkeit bei abgeschalteten Anlagen ein Dauerbetrieb der LSA empfohlen. Es "sollen nur solche Anlagen zum Abschalten in Betracht gezogen werden, bei denen in den Abschaltzeiten ein Sicherungsbedürfnis eindeutig nicht mehr besteht. [...] dabei ist eine sorgfältige Überprüfung jedes Einzelfalles erforderlich." Weiterhin wird gefordert, dass, falls beabsichtigt wird, eine LSA zeitweise abzuschalten, gezielte Untersuchungen durchgeführt und dabei Unfalldaten mehrerer Jahre ausgewertet werden sollen. Eine Untersuchung des Instituts für Verkehrsplanung und Straßenverkehr der TU Dresden für die Unfallforschung der Versicherer (UDV) aus dem Jahr 2008 sowie eine Untersuchung des Verbandes der Autoversicherer vom Mai 1983 hat ergeben, dass bei nächtlich abgeschalteten Lichtsignalanlagen die Zahl der Unfälle ansteigt. Die Untersuchungsergebnisse der TU Dresden zeigen, dass an abgeschalteten Lichtsignalanlagen bei Nacht gegenüber LSA in Betrieb eine in Zahl und Schwere etwa doppelt so hohe Gefahr zu verunglücken auftritt. Die Erfahrung anderer Städte, auch im europäischen Ausland, zeigt, dass in der Nacht bei ausgeschalteten Lichtsignalanlagen die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen deutlich ansteigt und dadurch das Risiko schwerer Unfälle steigt. Zur Frage des Zeitgewinns und der damit verbundenen Kraftstoffeinsparung zeigt die Studie auf, dass die Differenz zwischen den Werten bei Dauerbetrieb und Abschaltung das Maß für den Zeitgewinn durch Abschaltung ist und bei 2 bis 4 Sekunden je Kilometer Fahrt liegt. Diese 2 Sekunden je Kilometer in der Zeit nach 0 Uhr bedeuten eine Fahrzeiteinsparung von weniger als 3 %. Fahrzeitersparnisse liegen in Größenordnungen, die durch die Fahrweise, die Witterung oder die gewählte Route wesentlich stärker verändert werden. Messfahrten und Simulationen des Verkehrsablaufs zeigten, dass durch verkehrsabhängige Steuerung statt starrer Festzeitabläufe ähnliche Zeitgewinne wie bei Abschaltung zu erzielen sind, eine Abschaltung bereits verkehrsabhängig gesteuerter Anlagen bringt kaum weitere Vorteile. Bezüglich der Betriebskosten bzw. der Einsparung von Betriebskosten durch Nachtabschaltung, kommt die Studie zu folgenden Ergebnissen: Die Betriebskosten lassen sich in Wartungs-, Reparatur- und Stromverbrauchsanteile unterteilen. Wartungs- und Reparaturkosten sind dabei prinzipiell unabhängig von der Betriebsweise der Lichtsignalanlage (durchgängig bzw. zeitweise abgeschaltet). Allein der aus den Betriebsstunden der Lichtsignalanlage resultierende Stromverbrauch variiert. Bei optimistischen Annahmen könnten maximal Kosteneinsparungen in der Größenordnung von 500 Euro je Knotenpunkt und Jahr erwartet werden. Diese Einsparungen sind durch den verstärkten Einsatz moderner Technik (LED-Technik) wesentlich zu übertreffen. In Frankfurt am Main wurde Ende 1996 an der Lichtsignalanlage (LSA) "Mainzer Landstraße/ Kostheimer Straße" (M10) der erste LED-Signalgeber installiert und getestet. Die erste LSA komplett in LED-Ausführung wurde 2002 in Betrieb genommen. Seit der Einführung des OCIT-Standards "OCIT-LED-Schnittstelle" (Open Communication Interface for Road Traffic Control Systems) im Jahr 2004 wird in wartungsarme und energiesparende LED-Technik bei Signalgebern an Lichtsignalanlagen investiert. So werden an allen Neuanlagen LED-Signalgeber eingesetzt. Im Rahmen von Projekten, wie zum Beispiel der ÖPNV-Beschleunigung oder bei Radrouten, bei denen ein Umbau der LSA notwendig wird, erfolgt eine Umrüstung auf LED-Technik. Derzeit sind von 802 LSA 245 Anlagen in LED-Technik in Betrieb. Ziel ist es, an allen vorhandenen LSA der Stadt Frankfurt am Main die LED-Technik einzusetzen. Vor diesem Hintergrund ist es gelungen, durch den gesunkenen Stromverbrauch bei steigenden Stromkosten die Energiekosten nahezu stabil zu halten. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich aus den oben genannten Gründen bereits vor Jahren entschieden, nur nach Einzelfallprüfung ggf. LSA abzuschalten. Bei diesen Einzelfallprüfungen haben die Belange der Verkehrssicherheit stets die höchste Priorität.
Zu 1: Kriterien, die zur Nachtabschaltung einer Lichtsignalanlage führen können, sind: Unfallsituation, Übersichtlichkeit und Begreifbarkeit der Verkehrsanlage, Betriebszeiten der U- bzw. Straßenbahnen, Verkehrsnachfrage durch Fußgänger, Verkehrsbelastung des motorisierten Individualverkehrs, Erreichbarkeit von Haltestellen des ÖPNV, Anzahl von Fahrspuren, zulässige Geschwindigkeiten.
Zu 2: Die Stadt Frankfurt am Main legt die höchste Priorität darauf, dass die Verkehrssicherheit durch die nächtliche Abschaltung einer Lichtsignalanlage nicht beeinträchtigt wird. Der Aspekt einer möglichen Energieeinsparung wird als nachrangig betrachtet - zumal diese Einsparungen durch den Einsatz von energieeffizienten Komponenten bei der Lichtsignalsteuerung (s.o.) zu übertreffen sind.
Zu 3: Derzeit werden 211 von 830 Lichtsignalanlagen in den für die jeweilige Lichtsignalanlage verkehrsschwachen Zeiten abgeschaltet. Das heißt, ca. 25% der bestehenden LSA in Frankfurt am Main werden derzeit nachts abgeschaltet. Die beigefügte Tabelle (siehe Anlage 1) zeigt die derzeitige Anzahl der Lichtsignalanlagen und die Zeiten, in denen die Anlagen nachts abgeschaltet werden (Erläuterung: WAUT = Wochenautomatik).
Zu 4: Nach einer im Jahr 1994 durchgeführten Überprüfung aller im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt am Main befindlichen Lichtsignalanlagen, werden diese kontinuierlich bei anlassbezogenen Änderungen (Bürgeranregungen, Anregungen der Ortsbeiräte, Austausch des Steuergerätes usw.) auch auf das Kriterium der Nachtabschaltung hin überprüft. Bei diesen Einzelfallprüfungen kann es auch dazu kommen, dass LSA, die nachts abgeschaltet waren, aus Gründen der Verkehrssicherheit nachts wieder in Betrieb genommen werden. Eine darüber hinausgehende regelmäßige Überprüfung aller Lichtsignalanlagen in Hinblick auf Nachtabschaltung ist daher entbehrlich. Beispielhaft für die Herausnahme aus der Nachtabschaltung sei hier die Lichtsignalanlage Homburger Landstraße/Anna-Lindh-Allee genannt. Diese LSA wurde nach der Inbetriebnahme im Jahr 2005 nachts abgeschaltet. Nach Hinweisen der dort ansässigen Autobahnmeisterei, dass nachts ausfahrende Wartungs- und Streufahrzeuge erhebliche Probleme bei der Ausfahrt auf die Anna-Lindh-Allee haben, wurde die Nachtabschaltung im Jahr 2013 aufgehoben. Ebenfalls wurde auf Anregung des Ortsbeirat 1 die LSA Mainkai/Zum Pfarrturm im Januar 2015 aus der Nachtabschaltung genommen. Die Begründung in diesem Fall war die Nichteinhaltung der zulässigen Geschwindigkeit auf dem Mainkai. Im Zuge der Erneuerungen von Steuergeräten werden bei Fußgängerschutzanlagen die Möglichkeiten, diese in schlafende Anlagen umzuwandeln, geprüft und, wenn möglich, auch realisiert. Derzeit werden im Stadtgebiet 11 so genannte "schlafende" Lichtsignalanlagen betrieben. "Schlafende" Lichtsignalanlagen in Frankfurt am Main zeichnen sich dadurch aus, dass sie für den Kfz-Verkehr "schlafen", also kein Grün zeigen und erst auf Anforderung durch zu Fuß Gehende für den Kfz-Verkehr "aufgeweckt" werden und dann über "Gelb" auf "Rot" geschaltet werden und den zu Fuß Gehenden schnellstmöglich "Grün" zeigen und somit eine gesicherte Querungsmöglichkeit anbieten zu können. Die zu Fuß Gehenden bekommen dabei aus Verkehrssicherheitsgründen jedoch dauerhaft ein Signal gezeigt, entweder Rot oder Grün. Durch diese Schaltungsart ist eine Kombination mit einer Nachtabschaltung nicht sinnvoll. Die einzelnen "schlafenden" LSA sind der Anlage 2 zu entnehmen. Anlage 1 (ca. 185 KB) Anlage 2 (ca. 9 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2014NRNR 1036Abschalten von Verkehrsampeln nachts an ausgewählten Standorten im Frankfurter StadtgebietSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 20. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 124Abschalten von Verkehrsampeln nachts an ausgewählten Standorten im Frankfurter StadtgebietMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 6 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen 1 GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und fraktionslos
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER