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Masterplan zur Energiewende

Vorlagentyp: B
19 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 29.04.2016, B 121

Betreff: Masterplan zur Energiewende Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2016, § 6731 - NR 1336/15 AGP - Zu 1. - Auf der Deponie Buschschlag wurde bereits eine Bürger PV Anlage mit 8 MWp durch die FES errichtet. Die Installation von weiteren PV-Anlagen ist für die Stromversorgung von Frankfurt in Zukunft wichtig. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften agieren allerdings schon lange als Vorreiter der Energiewende. - Im Jahr 1999 wurde von der Wohnheim GmbH die Siedlung Hugo Wolf Straße im Niedrigenergiehausstandard saniert und die Warmwasserbereitung im Sommer auf thermische Solaranlagen umgestellt. Darüber hinaus wird mit einem BHKW und Nahwärmeversorgung der Heizwärmebedarf umweltschonend bereitgestellt. - Von der ABGNova wurde im Jahr 2012 ein virtuelles Kraftwerk eingerichtet, das 10 BHKW-Anlagen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften über eine Fernsteuerung miteinander verbindet. Das und die Ausstattung der BHKW mit Wärmespeichern ermöglicht es den Bedarf von Wärme und die Stromerzeugung zu entkoppeln. Dadurch kann jederzeit Strom erzeugt und trotzdem die Wärme genutzt werden. Diese Anlagen sind wichtig für die Energiewende weil damit umweltschonend Strom produziert werden kann, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. - Die ABG Frankfurt Holding ist schon seit Jahren führend bei der Errichtung von Passivhäusern und Sanierung von bestehenden Gebäuden mit Passiv-Haus-Komponenten. In 2015 wurde in der Speicherstraße ein sogenanntes Aktiv-Plus-Haus errichtet, das mithilfe von Photovoltaikmodulen in der Fassade und Dach mehr Energie produzieren soll als das Gebäude und die Bewohner verbrauchen. Die Aufstellung zeigt nur einen kleinen Ausschnitt der Aktivitäten - aber er verweist auch klar auf die Strategie, mit der die Energiewende in Frankfurt bis zum Jahr 2050 erreicht werden kann: "So viel wie möglich den Bedarf reduzieren (Energieeinsparung) - den verbleibenden Rest so energieeffizient und erneuerbar zu decken wie möglich". Bis dahin ist noch ein weiter Weg zu gehen, die Wohnungsbaugesellschaften sehen wir dazu vorbereitet. Zurzeit sind knapp 17 MWp PV Anlagenleistung auf den Dächern der Frankfurter Wohngebäude installiert. Das sind 70% alle PV Anlagen in Frankfurt. Weitere PV-Anlagen werden zu gegebener Zeit auf den Gebäuden installiert werden müssen, damit die 1,8 TWh, die im Jahr 2050 als Beitrag zur Energieversorgung in der Stadt vorgesehen sind auch produziert werden können. Nur die Flachdächer mit PV-Anlagen zu belegen wird dazu nicht ausreichen. Wichtiger ist jetzt die Reduzierung des Verbrauchs. Dazu muss sukzessive der Gebäudebestand saniert werden. Im Rahmen der Sanierung ist dann zu prüfen, welches Versorgungskonzept unter dem Ziel: "100% erneuerbar im Jahr 2050" zukunftsfähig ist. Für die Errichtung einer großen PV-Anlage auf dem Monte Scherbelino gibt es bereits ein Pendant auf der Deponie Buchschlag. Hier ist zu prüfen, inwieweit die Flächen des Monte-Scherbelino hierzu geeignet sind.

Zu 2. Im Industriepark Höchst bei Frankfurt fallen jährlich 30 Millionen (zukünftig bis zu 45 Millionen) Kubikmeter Wasserstoff in einer Chemieanlage als Nebenprodukt an. Im Rahmen des europäischen Förderprojekts ZeroRegio wurde dort bereits im Jahr 2006 eine Wasserstoff-Tankstelle im Süden des Industrieparks aufgebaut. Sie ist Teil einer konventionellen Agip Tank- und Servicestation. Von Mainova und Thüga wurde in der Schielestraße eine Pilotanlage zur Wasserstoffelektrolyse mit einer Leistung von 60 m3 pro Stunde errichtet, die Überschussproduktion von Strom aus erneuerbaren Energien nutzt und den Wasserstoff in das Erdgasnetz einspeist. Im Moment sehen wir keine Notwendigkeit eine zusätzliche Pilotanlage zu errichten, da Wasserstoff in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen könnte bzw. eine solche Anlage als Tankstelle in den Betriebshöfen der VGF zur Betankung von Wasserstoff-Bussen errichtet werden sollte. Die Produktion von Wasserstoff, bzw. synthetischen Erdgas wird dann wichtiger werden, wenn die erneuerbaren Energien sehr große Überschüsse produzieren, die nicht durch Lastverlagerung gewerblicher und industrieller Prozesse (Demand Side Management), Pump- oder andere Stromspeicher oder sogenannte "power to heat" Anlagen genutzt werden können. III. Mit Wasserstoff angetriebene Stadtbusse anschaffen, um in Frankfurt die bestehenden nicht mehr zeitgemäßen Fahrzeuge aus dem Verkehr zu nehmen.

Zu 3. Die Ausschreibung der Buslinien in Frankfurt durch TraffiQ eröffnet bereits heute die Möglichkeit für Bewerber alternative Antriebe einzusetzen. Lt. TraffiQ ist die Anschaffung von Brennstoffzellenbussen mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Dazu kommt die Investition in eine Betankungsinfrastruktur, die derzeit bei den Betriebshöfen nicht vorhanden ist. Ohne Fördermittel im größeren Umfang ist der Einsatz solcher Fahrzeuge derzeit unwirtschaftlich und wird von den Busunternehmen nicht angeboten. Im Werksverkehr des Industrieparks Höchst wird 2016 im Rahmen eines Förderprojekts ein Brennstoffzellenbus angeschafft werden, der für mindestens ein Jahr im Linienbetrieb eingesetzt werden soll.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Dezember 2015NRNR 1336Masterplan zur EnergiewendeSTVV-Antrag · AGP
  2. 29. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    BB 121Masterplan zur Energiewende
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 4
Sitzung 2 · 31.05.2016
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 121 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDULinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 2 · 31.05.2016
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 121 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 2 · 03.06.2016
TO I, TOP 61
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 121 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 2 · 07.06.2016
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 121 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 2 · 30.06.2016
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 121 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 2 · 05.07.2016
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 121 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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