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Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße: Zusagen einhalten!

Vorlagentyp: B
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.03.2012, B 118

Betreff: Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße: Zusagen einhalten! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2011, § 1011 - OA 90/11 OBR 7 - Zu Punkt 1: Es dient zur Kenntnis, dass mit den Arbeiten zur Herstellung der Stichstraße (Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße) im Oktober 2011 begonnen wurde. Zu Punkt 2: In dem mit dem Investor, der Firma Quadro Immobilienentwicklungs GmbH und der Stadt Frankfurt am Main abgeschlossenen Erschließungsvertrag wurde vereinbart, dass die Abwicklung des Baustellenverkehrs sowie Verkehrslenkungsmaßnahmen mit der Stadt und gegebenenfalls mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) abzustimmen und nach deren Vorgaben durchzuführen sind. Zu Punkt 3: Die Feuerwehrzufahrt von der Heerstraße auf das Grundstück des neuen Nahversorgers darf nur als solche genutzt werden. Die Nutzung als allgemeine Anfahrt für Kunden oder Zulieferer wurde in der Baugenehmigung B-2010-2011-4 vom 28.10.2011 durch eine entsprechende Auflage untersagt. Zu Punkt 4: Gemäß dem Erschließungsvertrag Nr. 08/11 vom 08.07./08.08.2011 werden von der Firma Quadro Immobilienentwicklungs GmbH nachfolgend aufgeführte Maßnahmen im Vertragsgebiet ausgeführt, welches den Geltungsbereich des seit dem 13.07.2010 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 854 umfasst:

  1. Herstellung der Stichstraße (Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße) mit der erforderlichen Anpassung des Kreuzungsbereiches "Heerstraße / Ludwig-Landmann-Straße".
  2. Herstellung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, Grünanlagen, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und Entwässerungsanlagen.
  3. Ausbau der Heerstraße im Abschnitt zwischen der Stichstraße "Heerstraße" und der "Eberstadtstraße" (gemäß dem Stadtverordnetenbeschluss § 4133 vom 19.06.2008) mit Änderung der Fließrichtung des vorhandenen Regenwasserkanals (zur Umsetzung des mit der Oberen Wasserbehörde abgestimmten Entwässerungskonzeptes zur Regenwasserbewirtschaftung für das gesamte Gewerbegebiet Bebauungs-Plan Nr. 854).
  4. Herstellung der Lichtsignalanlagen.
  5. Erforderliche Anbindungen und Anschlüsse an das öffentliche Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsnetz. Die Erschließungsmaßnahmen werden nach städtischen Standards, mit Genehmigung der Ausführungsplanung durch die Stadt und erst nach vorheriger Freigabe durch die Stadt bautechnisch hergestellt. Übernommen werden nur mangelfreie Arbeiten. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt entsprechend den Festlegungen eines Bauzeitenplanes. Nach derzeitigem Planungsstand ist mit der Realisierung der Gesamtmaßnahme im Frühjahr 2013 zu rechnen. Der Investor trägt alle Kosten die zur Herstellung der inneren Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 854 erforderlich sind. Die Stadt beteiligt sich an den darüber hinausgehenden Erschließungsmaßnahmen mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 7,25 Mio. € (Anteil Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) 2,75 Mio. € und Anteil Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) 4,5 Mio. €). Die Finanzierung der Kostenbeteiligung des ASE i.H.v. 4,5 Mio. € ist im Rahmen des Budgets des Verkehrsdezernates sicher gestellt und erfolgt aus der Projektgruppe 16.01, Projektnummer 5.001053 "Erschließung Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße (B-Plan Nr. 854)". Die Mittel für die Kostenbeteiligung der SEF i.H.v. 2,75 Mio. € stehen mit Beschluss der Betriebskommission Stadtentwässerung Nr. 5/2011 vom 27.06.2011 im Vermögensplan des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Oktober 2011OFOF 63/7Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße: Zusagen einhalten!Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 25. Oktober 2011OAOA 90Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße: Zusagen einhalten!Anregung
  3. 9. März 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    BB 118Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße: Zusagen einhalten!
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
KAV
Sitzung 14 · 16.04.2012
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 7
Sitzung 11 · 24.04.2012
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 10 · 21.05.2012
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkePiraten
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Freie Wähler (Kenntnis)Stv. Ochs (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und Stv. Ochs (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 10 · 22.05.2012
TO I, TOP 53
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiraten
Sonstige:
Linke (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)

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