Hochbegabtenschule
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 20.02.2009, B 115
Betreff: Hochbegabtenschule Vorgang: A 730 FDP Zu Frage 1: In Hessen hat das Kultusministerium in den vergangenen zehn Jahren folgende Strukturen für eine sachgerechte Hochbegabtenförderung realisiert: - Einrichtung der zentralen begabungsdiagnostischen Beratungsstelle BRAIN (Beratung und Information über besondere Begabung) an der Philipps-Universität in Marburg im September 1999 - sorgfältige psychologische und pädagogische Grundlegung zum Thema Hochbegabten- förderung in Form von Broschüren und Handreichungen seit dem Jahresanfang 2000 - schulpsychologische Ansprechpartnerinnen und -partner in allen 15 Staatlichen Schulämtern zum Thema Hochbegabung seit dem Jahresbeginn 2001 - Verankerung der Hochbegabtenförderung im Hessischen Schulgesetz und in weiteren Verordnungen und Regelungen für die Schulen - eine Vielfalt zentraler und dezentraler Angebote zur Lehrerfortbildung zur Hochbegabung seit dem Jahresende 2001 - ein zweijähriges Grundschulprojekt mit 31 Grundschulen in den Jahren 2002 - 2004 - darauf aufbauend ein Gütesiegel-Hochbegabung-Programm für alle hessischen Schulen und Schulformen seit dem Jahr 2004 mit derzeit 120 (freiwillig) teilnehmenden Schulen - integrative und individualisierende Ausrichtung dieses Programms mit möglichst vielen wohnortnahen und Standortbezogenen, d.h. auch durchaus unterschiedlichen konkreten Förderangeboten innerhalb und außerhalb des Unterrichts - zwei Module zum Thema Hochbegabung für alle drei Phasen der Lehrerbildung (Studium, Referendariat und Lehrerfortbildung) - Hilfs- und Unterstützungsangebot für die Betreuung Hochbegabter mit besonderen Problemen (sog. "Underachiever" bzw. Minderleister) in Gestalt einer landesweiten Kooperation von schulpsychologischen und sonderpädagogischen Ansprechpartnerinnen und -partnern aus ausgewählten Sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) - jederzeit engste Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der wissenschaftlichen Forschung und den vorliegenden empirischen Erkenntnissen zur Hochbegabung einerseits und der pädagogischen Umsetzung durch entsprechende Fördermaßnahmen im Schulbereich andererseits Die dergestalt geschaffenen Strukturen sind durchaus sinnvoll, weil sie: - den Elternwünschen nach einer von der Schulaufsicht unabhängigen und kompetenten Diagnostik- und Beratungsinstanz sowie nach regionalen Ansprechpartnern zur Vermittlung zwischen Elternhaus und Schule entsprechen - das Elternbegehren nach möglichst vielen wohnortnahen Förderangeboten im Rahmen des normalen Schulunterrichts an verschiedenen Schulformen erfüllen - sich nicht auf einige wenige ausgewählte und mit Sonderbedingungen ausgestattete Vorzeigeschulen beschränken - die Hochbegabten nicht den Kontakt zu anderen Gleichaltrigen verlieren lassen und keiner Isolation und Abgrenzung Vorschub geleistet wird - einen stetigen Schulterschluss zwischen dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zur Hochbegabung und der pragmatischen Einrichtung zugehöriger schulischer Förderprogramme gewährleisten Zu Frage 2: Schulen, die ausschließlich hochbegabte Kinder und Jugendliche ansprechen sollen, können nur einigen wenigen zugute kommen. Die außerordentlichen Ausstattungs- und Unterhaltungskosten derartiger einzelner "Leuchtturm"- Einrichtungen müssen zwangsläufig allen übrigen sinnvollen Projekten und Maßnahmen die dringend benötigten finanziellen Grundlagen entziehen. Selbstverständlich gibt es auch unter hochbegabten Kindern und Jugendlichen solche individuellen Schicksale die einer über das bereitstehende Angebot hinausgehenden Betreuung und Förderung bedürfen. Dem wurde mit der Einrichtung der Internatsschule Schloss Hansenberg durch das Land Hessen bereits Rechnung getragen. Darüber hinaus kann es nur begrenzt sinnvoll erscheinen, Konzepte der unterschiedlichen Bundesländer zur Hochbegabtenförderung miteinander zu vergleichen, da immer auch deren jeweilige besondere Rahmenbedingungen mit einbezogen und berücksichtigt werden müssten. Ein derartiger Vergleich kann aus der Sicht des Schulträgers Stadt Frankfurt am Main weder sinnvoll noch Ziel führend sein. Zu Frage 3: Es wäre angemessener eine solche Frage auf der Landesebene zu stellen, da die Lehrerausstattung in den Händen des Landes liegt. Eine Schule nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz müsste einen personellen Ausstattungsbedarf nach sich ziehen, der weit über die normale Lehrerversorgung der Schulen hinausgeht. Die hessischen Gütesiegel-Hochbegabung-Schulen fördern die (zahlenmäßig wenigen) Hochbegabten integrativ und Einzelfall bezogen innerhalb des regulären Unterrichts im Rahmen der üblichen Lehrerausstattung und gestatten den Kommunen und Schulträgern erhebliche Spielräume an Mitsprache und Einflussnahme auf die Beteiligung und die Angebote der Schulen. Eine solche Mitwirkung und Eigengestaltung aus der Schulträgerperspektive hat in Hessen bereits vielfach stattgefunden, und das in recht unterschiedlichen schulpolitischen Konstellationen. Singuläre "Hochbegabtenschulen" nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz verlagern das Thema Hochbegabung dagegen von der Ebene der Schulträger fast ausschließlich auf die Landesebene. Für die Integration Hochbegabter in die normale Schule sprechen insbesondere die folgenden Argumente: - Nach belegter wissenschaftlicher Erkenntnis unterscheiden sich Hochbegabte von ihren Alterskameraden lediglich durch eine gesteigerte intellektuelle Leistungsfähigkeit, d.h. raschere und effizientere Problemlösestrategien, nicht aber in Bezug auf Selbst- und Fremdkonzept, soziale Einbettung, Arbeitseinstellung, Beliebtheit oder Akzeptanz im Alltag. - Da Hochbegabte in ihrem ganzen Leben nur ausgesprochen selten ebenfalls Hochbegabten begegnen dürften, sollte ihnen eine Sozialisation gemeinsam mit anders Begabten nicht vorenthalten werden. - Wissenschaftliche Befragungen von Hochbegabten selbst (im Grundschul- und Sekundarstufen I-Alter), ihren Eltern und Lehrkräften hinsichtlich der Beliebtheit von außerschulischer Zusatzförderung, innerschulischer Differenzierung und separierender Hochbegabtengruppen erbrachten eindeutige Ergebnisse, wonach freiwillige zusätzliche Förderangebote und innere Differenzierung im Unterricht bei weitem einer Separierung von Hochbegabten in speziellen Milieus vorgezogen wird (mit der verständlichen Ausnahme bei Eltern von hochbegabten "Problemkindern", die für ihre Leistungsverweigernden sog. "Underachiever" natürlich nach speziellen "Förderschulen" für Hochbegabte mit besonderem Hilfebedarf suchen). Auch dem Magistrat der Stadt Frankfurt erscheinen aus diesen Gründen integrative Fördermodelle als weitaus sinn- und wirkungsvoller. Zu Frage 4: Da Schulpolitik nach dem Grundgesetz und der Föderalismusreform ausschließlich Ländersache ist, können keine Bundesmittel für die Einrichtung und den Betrieb von "Hochbegabtenschulen" zur Verfügung gestellt werden. Die finanzielle Inanspruchnahme von privaten Akteuren und Stiftern kann nur erfolgen, wenn die bereits genannte Eigengestaltung aus Schulträgerperspektive gewahrt bleibt und eine über Anschubfinanzierung hinausgehende Kontinuität gesichert ist. Das Land Hessen hat sich mit seinem Gütesiegel-Hochbegabung-Programm jedoch bereits auf eine integrative Vorgehensweise landesweit festgelegt. Zu Frage 5: Eine der ureigensten Aufgaben von Schule (und hier sei es dahingestellt, um welche Schulform es sich handelt) ist es, Kinder zu fördern. Dazu ist es notwendig, die Begabungen und die Potenziale eines jeden Kindes in den Blick zu nehmen. Wie aus der Antwort zu Frage 1 ersichtlich ist, wurden in Hessen im Rahmen der integrativen Begabungs- und Hochbegabtenförderung eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen und erfolgreich umgesetzt. Die pädagogischen Handreichungen des Kultusministeriums enthalten eine breite Vielfalt von Konzepten und Vorschlägen inhaltlicher, organisatorischer und methodischer Art, die von Schulen in ihrer spezifischen Unterrichtspraxis umgesetzt werden (können). Darüber sollte aber auch nicht in Vergessenheit geraten, dass auch die sozialen und personellen Kompetenzen der Kinder begleitet und gefördert werden müssen, um sie dazu zu befähigen, zu verantwortlichen und mündigen Menschen heranwachsen zu können. Integration und Separation stehen so gesehen durchaus nicht im Widerspruch; vielmehr gehören beide Aspekte zum ganz normalen Alltagsbetrieb einer jeden Schule in unserer gut ausgestatteten Bildungslandschaft. Zu Frage 6: Auf die bisherigen Ausführungen und Begründungen wird verwiesen. So kann die Einrichtung einer spezifischen "Hochbegabtenschule" vor dem Hintergrund der o. a. gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht als sinnvoll erachtet werden. Mit der Einrichtung des Hochbegabtenzentrums hat die Stadt Frankfurt am Main eine Anlaufstelle geschaffen, die sowohl Rat suchenden Eltern, aber auch Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften Beratung und Unterstützung anbietet. Dass Hochbegabung nicht automatisch und in jedem Einzelfall mit schulischem Erfolg gleichzusetzen ist und, dass nicht alle Lehrkräfte diesem Thema überhaupt gleichermaßen aufgeschlossen gegenüber stehen, liegt in der Natur der Sache. Eine Lösung der damit durchaus immer wieder entstehenden Fragen kann es aber nicht sein, eine spezielle Schule nur für Hochbegabte ins Leben zu rufen. Vielmehr sind verstärkte Bemühungen notwendig, eine unspektakuläre und sachgerechte Aufklärungsarbeit zu den Themen Hochbegabung und Hochbegabtenförderung zu leisten. Schulen sind für eine Mitwirkung dergestalt zu gewinnen, dass sie mit dem Thema der Begabten- bzw. Hochbegabtenförderung angemessen und selbstbewusst umgehen können; davon profitieren letztendlich alle Schülerinnen und Schüler. Hochbegabte Kinder können den Unterricht bereichern und erweitern; sie können Maßstäbe setzen und als kritische und nachfragende Kameraden die Klassen bereichern. Lehrkräfte sollten die Herausforderung annehmen und das eigene Rollenverständnis hinterfragen und überprüfen. Begabtenförderung gehört als eines unter vielen Themen in die Schulen und sollte nicht als eine Gegenwelt zur Schule gesehen und verstanden werden. "Keine Didaktik kann jeden Schüler alles lehren. Didaktik kann fehlende Potenziale nicht nachträglich schaffen, sondern muss sich bescheiden, vorhandenen Potenzialen zur Entfaltung zu verhelfen". (Weinert 2000) Ziel sollte es sein, individualisierte Lernkonzepte zu entwickeln und Unterricht mehr und mehr als soziale Organisation zu verstehen. Mit den Worten des Leiters der begabungsdiagnostischen Beratungsstelle BRAIN Professor Dr. Rost gesprochen: "Bei entsprechend flexiblem Unterricht, bei einer experimentellen Atmosphäre im Unterricht, in der die Lehrkraft Unterricht und Erziehung engagiert auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen bzw. Schüler abstimmt, bei einem Unterricht, der durch eine gute Kooperation von Elternhaus und Schule gekennzeichnet ist, in solch einem Unterricht können Hochbegabte wie weniger gut Begabte integrativ gut gefördert werden. Zu Frage 7: Das an der Volkshochschule der Stadt Frankfurt angesiedelte Hochbegabtenzentrum hat folgende Personalausstattung: Eine Stelle pädagogische Leitung sowie eine Verwaltungsstelle. Ab Februar 2009 soll zusätzlich eine halbe Stelle für Beratung im HBZ eingerichtet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2008BB 641Hochbegabtenförderung in FrankfurtMagistratsbericht
- 31. Oktober 2008AA 730HochbegabtenschuleSTVV-Anfrage · FDP
- 20. Februar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 115HochbegabtenschuleMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP und NPD (= Kenntnis)