Umnutzen statt abreißen - bietet das Lurgi-Haus dafür Potenzial?
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Zusammenfassung
Der Bericht thematisiert die Nutzung des Lurgi-Hauses und die bestehenden Altlasten. Aufgrund der ungünstigen baulichen Gegebenheiten und des langanhaltenden Leerstands wird eine Umnutzung als Bürostandort als unrealistisch eingeschätzt. Die Stadt plant stattdessen die Schaffung eines gemischt genutzten Wohnquartiers.
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Lurgiallee — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
- Emil-von-Behring-Straße / Ecke Lurgiallee: Verkehrssicherheit erhöhen06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Radar-Geschwindigkeitsanzeige aus dem Ortsbeiratsbudget26.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wann kommt der Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße?21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Lurgiallee per E-MailBericht
Es bestehen im Bereich des Lurgiareals weiterhin Belastungen aus der ehemaligen Nutzung durch die Vereinigten Deutschen Metallwerke. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat 2010 zwar einen Altlastenaufhebungsbescheid für das Lurgiareal erteilt. In dem Bescheid wird seinerzeit klargestellt, dass sich die bis dato erfolgten Sanierungsmaßnamen auf den Gebäudebestand beziehen und nutzungsbezogen erfolgten. Die erteilte Altlastenaufhebung ist daher an die derzeitige Bebauungs- und Nutzungsstruktur geknüpft. Somit ist davon auszugehen, dass weiterhin Belastungen bestehen und bei einer baulichen und/oder einer Nutzungsänderung erneute Untersuchungs- und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden. Eine Nutzungsänderung des Lurgi-Hauses ist daher nicht ohne weiteres gestattet. Das sogenannte Lurgi-Haus wurde als großflächiger zusammenhängender Solitär für eine reine Büronutzung entworfen und erbaut. Die Größe des Gebäudes, sowie seine Grundrisse und die innere Struktur stellen sich als eher unvorteilhaft für eine Umnutzung zum Wohnen dar. Der lange andauernde Leerstand, hat außerdem verdeutlicht, dass eine erneute Nutzung als Bürostandort als zunehmend unrealistisch einzuschätzen ist. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverordnetenversammlung für eine Entwicklung des sogenannten Lurgiareals am 01.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 922 "Nördlich Lurgiallee" beschlossen. In der Begründung des Aufstellungsbeschlusses, den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, wird ausgeführt: "Ausgehend von dem weitgehenden Leerstand des Gebäudekomplexes, bestehen für das Plangebiet starke Umnutzungsbestrebungen. Eine Wiederaufnahme der Büronutzung in bedeutsamem Umfang ist angesichts des bereits lange andauernden Leerstands und der schwierigen Gebäudekonfiguration mit seiner nicht in unabhängige, kleinere Einheiten aufteilbaren Grundrissstruktur als unrealistisch einzuschätzen. In den Fokus rücken daher der Abriss des Gebäudes und die Etablierung neuer Nutzungen auf dem Gelände." Das Ziel der Planung und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 922 "Nördlich Lurgiallee" ist die Schaffung eines urbanen, gemischt genutzten und durchgrünten Wohnquartiers mit tertiären Gewerbenutzungen, einer Grundschule und Kindertageseinrichtungen. Ein Erhalt des Lurgi-Hauses steht aus den oben genannten Gründen diesen Zielen entgegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Dezember 2021AA 63Umnutzen statt abreißen - bietet das Lurgi-Haus dafür Potenzial?STVV-Anfrage · BFF-BIG
- 4. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 114Umnutzen statt abreißen - bietet das Lurgi-Haus dafür Potenzial?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Kenntnis)