Gerichtsverfahren nach Bußgeldbescheiden
Zusammenfassung
Der Bericht informiert über die Entwicklung der Bußgeldbescheide im Verkehrswesen der Jahre 2021 und 2022. Es wird aufgezeigt, dass die Einspruchsquote gesunken ist und die Abgabequote an die Justiz stabil bleibt. Ziel ist es, die Effizienz der Bußgeldverfahren zu evaluieren und gegebenenfalls zu optimieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Die in den Fragen 1-6 gewünschten Zahlen und Differenzierungen sind in der Detailtiefe nicht darstellbar. Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich daher auf die verfügbaren statistischen Daten für den ruhenden als auch fließenden Verkehr, und zwar ohne auf bestimmte Tatbestandsgruppen verfeinert zu sein. Die Zahlen des Jahres 2020 (Beginn der Coronapandemie und Jahr der OLG-Entscheidung zum Leiharbeitsverbot in der Verkehrsüberwachung) wurden nicht recherchiert, weil diese völlig atypisch in Bezug auf Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sind. Im Jahr 2021 wurden im Bereich Verkehr 55.381 Bußgeldbescheide erlassen. In 4.117 Fällen ist Einspruch erhoben worden, 3.320 Verfahren wurden an das Amtsgericht abgegeben. Die Einnahmen des Ordnungsamtes aus allen Verfahren des Bereiches Verkehr (in denen ein Bußgeldbescheid erlassen wurde) beliefen sich auf 2.568.253,96€. Dem gegenüber stehen Ausgaben der Bußgeldstelle für zu erstattende Anwaltskosten der Betroffenen vor Abgabe an das Gericht in 22 Fällen in Höhe von insgesamt 8.528,38€. Im Jahr 2022 wurden im Bereich Verkehr 96.759 Bußgeldbescheide erlassen. In 3.312 Fällen ist Einspruch erhoben worden, in 2.662 Verfahren erfolgte eine Abgabe an das Amtsgericht. Die Einnahmen des Ordnungsamtes aus allen Verfahren des Bereiches Verkehr (in denen ein Bußgeldbescheid erlassen wurde) beliefen sich auf 3.523.994,59 €. Die Ausgaben für von der Bußgeldstelle zu erstattende Anwaltskosten der Betroffenen vor Abgabe an das Amtsgericht in 25 Fällen beliefen sich auf insgesamt 7.708,61 €. Mit einer deutlich gesunkenen Einspruchsquote (2021 - 7,4 %, 2022 - 3,4 %) bei fast gleichbleibender Abgabequote an die Justiz (2021: 3.320 von 4.117, d.h. 80,6 %, 2022: 2.662 von 3.312, d.h. 80,3 %) ist die Annahme einer nicht sachgerechten oder gar leichtfertigen Einspruchsbehandlung nicht evident. Nach Abgabe eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens an das Gericht entstehen für das Ordnungsamt aufgrund eines mit dem Land Hessen vereinbarten gegenseitigen Verzichtes auf Geltendmachung regelmäßig keine Kosten. Weder zahlt das Ordnungsamt Anwaltsrechnungen des Betroffenen in "erfolglosen" Verfahren noch erhält es Geldbußen oder Auslagen von im Gerichtsverfahren nach Einspruch verurteilten Tätern. Diese Einnahmen aus Verurteilungen fließen dann vereinbarungsgemäß in die Landeskasse.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. November 2022AA 177Gerichtsverfahren nach BußgeldbescheidenSTVV-Anfrage · CDU
- 24. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 105Gerichtsverfahren nach BußgeldbescheidenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)