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Spielflächen und Spielgeräte für alle Generationen

Vorlagentyp: AFAG
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 24.06.2008, A 577

Betreff: Spielflächen und Spielgeräte für alle Generationen In Frankfurt hat seit einiger Zeit eine Diskussion eingesetzt, dass für Menschen jeden Alters Spielgeräte, sogenannte Mehrgenerationen-Spielgeräte, auf öffentlichen (Grün)Flächen zur Förderung der Bewegungslust zur Verfügung stehen sollten. Der Wunsch nach Integration der verschiedenen Altersgruppen auf Spielflächen und Spielplätzen wird gern an anderen Städten aufgezeigt, die mit gutem Beispiel vorangehen. Eine vom Frankfurter Stadtparlament beschlossene Umfrage bei der Generation 50+ soll derzeit herausfinden, welche Gestaltungswünsche an den öffentlichen Raum zur Förderung der Bewegungsbedürfnisse überhaupt bestehen. Unabhängig von diesen zukünftigen möglichen Umfrageergebnissen in Frankfurt lässt sich bei Durchsicht der Frankfurter Internet-Texte zu den Spielplätzen und Waldspielparks erkennen, dass der Mehrgenerationen-Gedanke fehlt. So heißt es bei den Waldspielparks: "Der Waldspielpark ist in erster Linie für Kinder da." Das ist natürlich Unsinn. Denn in die außerhalb, im Stadtwald, liegenden Waldspielparks fahren in der Regel Familien mit ihren kleinen und jugendlichen Kindern. Es handelt sich dabei also bereits um drei Altersgruppen die die Spielparks besuchen. Da die Waldspielplätze beispielsweise mit Basketball-, Beachvolleyball-, Tischtennis-, Fußball-Feldern etc. ausgestattet sind, handelt es sich um Angebote an Jugendliche und Erwachsene. An den Wasserspielen der Spielparks haben Kinder, Jugendliche und Erwachsene ihren Spaß. In der vergangenen Wintersaison wurden im Waldspielpark Schwanheim sogenannte Mehrgenerationen-Spielgeräte aufgestellt. Der Internet-Text wurde leider bisher dahingehend nicht aktualisiert. Fotos würden hilfreich sein, um sich eine Vorstellung von den Geräten zu machen. Bisher turnen Kinder gern auf diesen Geräten herum. Bei den Spielplätzen innerhalb des Stadtgebiets fällt auf, dass sehr oft Schilder des Gartenamtes aufgestellt sind mit dem Hinweis, dass der Spielplatz für die Altersgruppe 3 - 6 oder 7 - 12 Jahre bestimmt sei. Was ist jedoch mit behinderten Kindern? Was ist mit der Altersgruppe ab 13 Jahren? Weshalb kommt es überhaupt zu der jeweiligen Altersabgrenzung? Darf ein Jugendlicher oder Erwachsener nicht auf einen Kletterturm? Was ist generell mit dem generationenübergreifenden Gedanken bei öffentlichen Spielflächen? Wer trifft die Entscheidung, welches Gerät für welches Alter geeignet sei? Es ist zu vermuten, dass auf den Frankfurter Abenteuerspielplätzen ein anderes Leitbild, nämlich ein generationenübergreifendes Leitbild gepflegt wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Können die Texte zu den Waldspielparks und Spielplätzen im Stadtgebiet so überarbeitet werden, dass der Familien- und Mehrgenerationengedanke sowie der Integrationsgedanke für behinderte Menschen ihre Grundlage wird?
  2. Durch welche generationenspezifischen Charakteristika zeichnen sich Abenteuerspielplätze aus?
  3. Können Fotos von den neuen Mehrgenerationen-Spielgeräten des Waldspielparks Schwanheim ins Internet gestellt und im Text darauf hingewiesen werden?
  4. Dürfen auf dem Spielplatz im Rothschildpark Personen über 12 Jahren am neu aufgestellten Gerät Basketball spielen, obwohl es ihnen ein Schild untersagt? (siehe Fotos in der Anlage)
  5. Gibt es städtische Spielplätze ohne das Schild der Altersbegrenzung 3 - 6 Jahre bzw. 7 - 12 Jahre und welche sind das?
  6. Und: Können die barrierefreien Einrichtungen (Toiletten) auf den einzelnen Waldspielplätzen im Internet genannt werden?
  7. Braucht es zur Überarbeitung der Internet-Texte über die Spielplätze zusätzliches Personal oder ein zusätzliches Budget?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juni 2008Sie sind hier
    AA 577Spielflächen und Spielgeräte für alle Generationen
    STVV-Anfrage · FAG
  2. 19. September 2008Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 601Spielflächen und Spielgeräte für alle GenerationenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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