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Spielflächen und Spielgeräte für alle Generationen

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren18 Sitzungen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.09.2008, B 601

Betreff: Spielflächen und Spielgeräte für alle Generationen Vorgang: A 577 FAG Zu

  1. Der generationsübergreifende Gedanke bei der Gestaltung von Spiel- und Freizeiträumen nimmt zunehmend Form an. Um nicht in falsche Maßnahmen zu investieren, betreibt der Magistrat derzeit ein Forschungsvorhaben mit der Fachhochschule Wiesbaden um den Bedarf, die optimalen Örtlichkeiten sowie die sinnvolle Gestaltung und Ausstattung von generationsübergreifenden Freiräumen zu eruieren. Bisher wurden vom Magistrat nur auf dem Waldspielpark in Schwanheim mit Unterstützung der Kinderhilfestiftung speziell für diesen Zweck entwickelte Mehrgenerationenspielgeräte aufgestellt. Die Erkenntnisse aus dieser Spielanlage, in der darüber hinaus der integrative Gedanke in den Vordergrund gestellt wird, fließen in die Studie ein. Davon ausgehend, dass die Waldspielparks alle Bevölkerungsschichten ansprechen bzw. ansprechen sollen, wurde bei deren Gestaltung schon von Anfang an der Mehrgenerationenaspekt berücksichtigt, ohne dass dieser als solcher hervorgehoben wurde. Oftmals fließen auf selbstverständliche Weise Angebote und Möglichkeiten in die Freiraumgestaltung ein, sofern sich diese an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert, ohne dass diese gesondert gefordert oder benannt werden. Insbesondere wenn nur wenige Flächen zur Verfügung stehen, müssen diese nach Möglichkeit multifunktional sein. Neben den verschiedenen Altersstrukturen und den Mobilitätsmöglichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer ist auch deren ethnischer Hintergrund ein Planungsaspekt. Der Magistrat wird sich darum bemühen, dass sich die verschiedenen Planungs- und Gestaltungsansätze auch auf den entsprechenden Internetseiten wieder finden. Zu
  2. Abenteuerspielplätze unterscheiden sich durch ihr pädagogisches Betreuungsangebot von Kinderspielplätzen oder Waldspielparks. Sie zeichnen sich vor allem durch ihren wandelbaren Charakter aus, weniger durch eine Mehrgenerationenfunktion. Unter Anleitung werden vor allem Kindern der Umgang und das praktische Gestalten mit Naturmaterialien vermittelt. Zu
  3. Der Magistrat wird umgehend Bilder von den Mehrgenerationenspielgeräten und von den integrativen Spielgeräten des Waldspielparks Schwanheim auf den betreffenden Internetseiten platzieren und die textlichen Aussagen ergänzen. Zu
  4. Eine zeitlang wurde der Grundsatz verfolgt, auf neu gebauten Spielplätzen keine Schilder mit Angaben zur Altersbegrenzung aufzustellen. Dieses Ansinnen musste im Laufe der Zeit relativiert werden. Die altersmäßige Einschränkung der Nutzergruppen von Kinderspielplätzen resultiert in erster Linie aus deren Umfeld oder Größe. Sind ausreichend Fläche und Raum vorhanden, werden Kinderspielplätze angeboten, die Spielmöglichkeiten für viele Altersklassen bieten. Die Altersbegrenzung auf 12 Jahre ist eine Regel, die im engeren Wohnumfeld greift, um die Einhaltung der Nachtruhe zu gewährleisten oder um der Verdrängung von Kindern durch Jugendliche entgegenzuwirken. Diese Verdrängung findet häufig auf Kleinstsportflächen wie Bolzplätzen oder Basketballflächen statt. Ein Basketballkorb, der auf einem Kinderspielplatz steht, ist somit in erster Linie für Kinder reserviert. Eltern könnten hier einschreiten wenn es zu Nutzungskonflikten kommt. Zu
  5. Die Trennung von Kleinkinder- und Kinderspielplätzen wird bereits seit einige Zeit aus der Erkenntnis heraus nicht mehr verfolgt, dass dadurch die gleichzeitige Betreuung von Kindern verschiedenen Alters unmöglich ist. Die Beschilderung von Spielplätzen erfolgt zunächst ohne die Angabe von Altersstufen. Erst wenn Nutzungskonflikte entstehen, werden die Schilder bedarforientiert ergänzt. Zu
  6. Die Internetseiten zu den Waldspielparks werden auf ihre Vollständigkeit und Aussagefähigkeit überprüft und ggf. entsprechend ergänzt. Zu
  7. Das zuständige Fachamt verfügt über keine Stelle im Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Die Erstellung fachlich fundierter Internetseiten und deren Pflege können daher nur im eingeschränkten Maß parallel zur elementaren Aufgabenerledigung erfolgen. Dementsprechend sind Qualitätsgrenzen gesetzt, die den gewünschten Informationsfluss an die Bevölkerung einschränken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juni 2008AA 577Spielflächen und Spielgeräte für alle GenerationenSTVV-Anfrage · FAG
  2. 19. September 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 601Spielflächen und Spielgeräte für alle Generationen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
KAV
Sitzung 30 · 20.10.2008
TO II, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 11
Sitzung 25 · 20.10.2008
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 27 · 20.10.2008
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 26 · 20.10.2008
TO I, TOP 14
Beraten
Die Vorlage B 601 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUBFF
Ablehnung:
SPDGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Kenntnis)

OBR 7
Sitzung 27 · 21.10.2008
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 28 · 21.10.2008
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 26 · 21.10.2008
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 27 · 21.10.2008
TO II, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 26 · 21.10.2008
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 27 · 21.10.2008
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 26 · 21.10.2008
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 27 · 23.10.2008
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 26 · 23.10.2008
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 26 · 24.10.2008
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 26 · 24.10.2008
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 27 · 24.10.2008
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 25 · 30.10.2008
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 26 · 27.11.2008
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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