Vergleichsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anfrage vom 20.05.2008, A 535
Betreff: Vergleichsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag Mit der Vorlage M 65 vom 11.04.2008 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, dem Straßenbeleuchtungsvertrag sowie einer Vergleichsvereinbarung zwischen der Mainova AG, der Stadtwerke Holding GmbH und der Stadt Frankfurt zuzustimmen. Die Magistratsvorlage ist insbesondere hinsichtlich der Grundlagen der Vergleichsvereinbarung und ihrer Hintergründe nicht klar und transparent. Auch die Herkunft der Forderungen ist unklar. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Woraus resultieren die offenen Forderungen von insgesamt 18,5 Millionen Euro?
- Welche vertraglichen Vereinbarungen lagen diesen Forderungen zugrunde?
- Wie sind diese offenen Forderungen der Mainova und der Stadtwerke Holding GmbH (Verpflichtungen der Stadt) im Haushalt 2007 und 2008 dargestellt?
- In welcher Höhe valutiert die Forderung der Stadt bei den Stadtwerken Holding aus dem Verkauf der MKW Aktien und seit wann?
- Wurden die Forderungen verzinst?
- Gibt es noch weitere offene Verpflichtungen der Stadt mit deren Ausgleich in den nächsten drei Jahren oder später zu rechnen ist? Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. April 2008MM 65Abschluss des Straßenbeleuchtungsvertrages für das Gebiet der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 20. Mai 2008Sie sind hierAA 535Vergleichsvereinbarung zum StraßenbeleuchtungsvertragSTVV-Anfrage · FAG
- 22. August 2008Antwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 517Vergleichsvereinbarung zum StraßenbeleuchtungsvertragMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate