Städtische Verkehrspolizei am Wochenende
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anfrage vom 26.07.2019, A 517
Betreff: Städtische Verkehrspolizei am Wochenende An Samstagen oder Sonntagen ist die Städtische Verkehrspolizei hauptsächlich bei Großveranstaltungen und mit stark verminderter Personalstärke im Einsatz. In der Regel kann die reguläre Verkehrsüberwachung nicht durchgeführt werden." (ST 1186 vom 24.6.2019) So lautet die Antwort des Magistrat auf eine Anregung des Ortsbeirats 6 wegen zugeparkter Gehwege bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle. Laut Mitteilung des Polizeipräsidiums ist die städtische Verkehrspolizei allerdings am Sonntag nicht im Dienst und samstags mit genau 1 (in Worten: einem) Fahrzeug. BürgerInnen, die wegen zugeparkter Gehwege in ihren Stadtteilen bei der Städtischen Verkehrspolizei anrufen, erhalten die Auskunft, dieses Fahrzeug sei am Samstag ausschließlich in der Innenstadt unterwegs.
Ich frage den Magistrat: Da es in Frankfurt an jedem Wochenende mehrere Großveranstaltungen gibt, in deren Umfeld massenhaft Gehwege von Autofahrern zugeparkt werden, ist es für die Städtische Verkehrspolizei schwierig zu entscheiden, welchen Verstößen sie nachgehen sollen. Gibt es für den Einsatz ein geregeltes Verfahren, z.B. Würfeln?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2019STST 1186Unterliederbach: Gehwege bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zugeparktStellungnahme
- 26. Juli 2019Sie sind hierAA 517Städtische Verkehrspolizei am WochenendeSTVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 18. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 377Städtische Verkehrspolizei am WochenendeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate