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Menschen-WC

Vorlagentyp: AAfD
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 21.03.2019, A 469

Betreff: Menschen-WC In der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019 beantwortete der Magistrat die Frage Nr. 1749. Gegenstand der Frage waren die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017 (BVerfG 1 BvR 2019/16) möglicherweise erforderlich werdenden Toiletten für das dritte Geschlecht in Frankfurter Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Der Magistrat führte in seiner Antwort aus, dass er aktuell prüft, welche Maßnahmen er aufgrund des zitierten Urteils ergreifen wird und sich dabei an überregionalen Standards orientieren wird. Die renommierte Frankfurter Universität - benannt nach dem bekanntesten Sohn der Stadt - ist bereits einen Schritt weiter. Dort wurde das angesprochene Problem teilweise bereits pragmatisch gelöst: um den baulichen Problemen mit den - neben Damen-, Herren- und Behinderten-WC - nunmehr weiter erforderlich werdenden Toiletten für das dritte Geschlecht zu begegnen, gibt es nunmehr beispielsweise im Fachbereich Kunstpädagogik neben einer Frauentoilette nur einheitliche Toiletten für alle - bezeichnet als "Menschen-WC" (s. Abb.). Diese kann tatsächlich von Personen jeglichen Geschlechts völlig diskriminierungsfrei benutzt werden. Zu kritisieren wäre im vorliegenden Fall ggf. nur, dass die Beschriftung nur in einer Sprache und auch nicht in Blindenschrift angebracht wurde, was aber kein unlösbares Problem darstellt. Diese einheitliche und geschlechtsneutrale Toilette wird sicher gerade von Studentinnen positiv bewertet und angenommen werden, da ihnen nicht mehr - wie bisher - der Zutritt zu bestimmten WCs durch die ausgrenzende und diskriminierende Beschriftung "Herren WC" verwehrt wird. Im Jahr 100 nach Einführung des Frauenwahlrechts eine längst überfällige Maßnahme! Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Hat der Magistrat die Einführung einheitlicher und geschlechtsneutraler Toiletten in seine Überlegungen zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts einbezogen?
  2. Hält der Magistrat die Einführung einheitlicher und geschlechtsneutraler Toiletten aus Gründen der Vereinfachung und aus Kostengründen für sinnvoll?
  3. Vertritt der Magistrat die Auffassung, dass einheitliche und geschlechtsneutrale Toiletten absolut diskriminierungsfrei sind und daher alleine aus diesem Grund besonders geeignet sind, um zukünftigen Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen?
  4. Wie bewertet der Magistrat geschlechtsneutrale Toiletten vor dem Hintergrund der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (4.1 Sanitärräume: "... Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten. ...") ? (Fotografiert im Institut für Kunstpädagogik, Sophienstraße 1-3)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Februar 2019FF 1749Laut Medienberichten werden in einigen bayerischen Kommunen in neuen Schulbauten eigene Toiletten für „das dritte GeschlFragestunde-Frage
  2. 21. März 2019Sie sind hier
    AA 469Menschen-WC
    STVV-Anfrage · AfD
  3. 14. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 212Menschen-WCMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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