Wider die „Stahlabweiser“
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anfrage vom 14.03.2019, A 466
Betreff: Wider die "Stahlabweiser" Im Bereich zwischen Dom, "Neuer Altstadt", Römer und Paulskirche kommen zwei verschiedene Typen Poller zur Anwendung. Bis auf den Bereich unmittelbar zwischen Paulskirche und Römer, dem eine besonders repräsentative Bedeutung zukommen mag, bestimmt der Wellmann-Poller das Bild. Auch am nördlichen Mainufer begrenzen die Wellmann-Poller die Main-Wiese zur Straße hin. Die "Neue Altstadt", aber auch Bereiche am Römer und neben dem Dom wurden jedoch mit den sehr abweisend wirkenden Säulenpollern versehen, die der Magistrat bezeichnenderweise auch "Stahlabweiser" (ST 115/19) nennt. Diese wirken wie eine Notlösung und sind dort besonders störend, wo sie unmittelbar auf die historisierenden Wellmann-Poller treffen, wie z. B. vor dem Caricatura-Museum. Im gesamten geschilderten Bereich sollte die Gestaltung mit Pollern harmonisiert werden, die zum Gesicht der Altstadt gehören. Dies sind nun mal die von der Firma Wellmann aus Frankfurt hergestellten Poller.
Ich frage den Magistrat:
- Wie steht es um die Möglichkeit, im Bereich um den Dom, die Neue Altstadt, den Römer, die Paulskirche und am Mainkai neben dem Historischen Museum die dort angebrachten Rundpoller durch die in der Altstadt etablierten Wellmann-Poller zu ersetzen?
- Wird der Wellmann-Poller auf absehbare Zeit Teil der öffentlichen Stadtgestaltung bleiben bzw. gibt es Pläne zum Austausch?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2019STST 115Es muss nicht immer ein Poller seinStellungnahme
- 14. März 2019Sie sind hierAA 466Wider die „Stahlabweiser“STVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 3. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 205Wider die „Stahlabweiser“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate