Wider die „Stahlabweiser“
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Bericht des Magistrats vom 03.06.2019, B 205
Betreff: Wider die "Stahlabweiser" Vorgang: A 466/19 FRANKFURTER Zu 1.: Feuerwehrzufahrten müssen durch Stahlabweiser mit einer entsprechenden Schließung abgesichert werden. Das ist mit Wellmann-Pollern nicht möglich. Auch in anderen Bereichen des öffentlichen Straßenraums, in denen es erforderlich ist, Stahlabweiser zu entnehmen, können diese nicht durch Wellmann-Poller ersetzt werden. Aus dem vorgenannten Grund können weder im Bereich um den Dom, die Neue Altstadt, des Römers, der Paulskirche, noch des Mainkai neben dem Historischen Museums Wellmann-Poller aufgestellt werden.
Zu 2 .: Bei der Planung und Gestaltung des öffentlichen Raums gilt es, Pfosten und Poller so weit wie möglich zu vermeiden. Notwendige Poller sollten daher keine starke Aufmerksamkeit aufsic hziehen und somit weder Blickfang noch Gestaltungselement sein. Die Form und Gestaltung der aktuell im Stadtgebiet verwendeten Rundpfosten-Poller sind aus diesem Grund bewusst neutral gewählt, damit diese in der jeweiligen Umgebung in den Hintergrund treten. Zudem ist der Wellmann-Poller kein aktuelles Standardelement der Stadtmöblierung in der Stadt Frankfurt am Main. Gegen die Verwendung der Wellmann-Poller spricht zudem, dass sie teuer in der Anschaffung und Unterhaltung sind. Zudem sind sie weniger stabil. Für ein einheitliches Bild im öffentlichen Raum werden deshalb bei Erneuerungsmaßnahmen vorhandene Wellmann-Poller nach und nach durch Rundpfosten-Poller ausgetauscht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2019STST 115Es muss nicht immer ein Poller seinStellungnahme
- 14. März 2019AA 466Wider die „Stahlabweiser“STVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 3. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 205Wider die „Stahlabweiser“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)