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Bußgeldkatalog für ein sauberes Frankfurt

Vorlagentyp: AAfD
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 06.06.2018, A 361

Betreff: Bußgeldkatalog für ein sauberes Frankfurt Der Bußgeldkatalog für ein sauberes Frankfurt, der seit 13.06.2002, also nun genau 16 Jahre, in Kraft ist, hatte die Intension, 1. dass damit ein gewisser Erziehungseffekt erreicht wird und die Stadt sauberer wird, wenn der Bürger für Zuwiderhandlungen zur Kasse gebeten wird und 2. dass für dann immer noch zu beseitigenden Müll Gelder generiert werden. Wie aus dem Bericht 121 vom 04.05.2018 des Dezernats Umwelt und Frauen zum Thema "Vermüllung stoppen" zu entnehmen ist, halten sich viele Bürger nicht daran und vermüllen den öffentlichen Raum. Die Stadt versucht nun mit häufigeren Reinigungen, größeren Abfallbehältern, Sauberkeitsbotschaftern und sonstigen offensichtlich nutzlosen Aktionen, des Müllproblems Herr zu werden und setzt dafür wiederum städtische Gelder in nicht unerheblichen Maß ein. Auch einen Monat nach diesen wohlmeinenden Aktionen sieht der öffentliche Raum - verglichen mit anderen deutschen und internationalen Städten - nach wie vor erbärmlich aus: Graffiti an Wohnhäusern und öffentlichen Einrichtungen, Müll neben den Abfallbehältern, Hinterlassenschaften von Grillpartys in Parks, Hundekot in den Anlagen und auf Spielplätzen und illegale Sperrmüllablagerungen. Der Bußgeldkatalog hat offensichtlich keine Lenkungswirkung gezeigt. In diesem Zusammenhang wäre es deshalb aufschlussreich zu erfahren, ob der Bußgeldkatalog überhaupt angewandt wird und zur Kompensation der steigenden Kosten für die Müllbeseitigung beiträgt. Deshalb fragen wir den Magistrat: In welcher Höhe (jeweils Gesamtsumme/Jahr) wurden Bußgelder von Müllsündern in den Jahren 2015, 2016 und 2017 erhoben, und zwar unterteilt nach

  1. Kleinabfällen (30 €), 2. stärkere Verunreinigungen (55 €),
  2. Hundehaufen (90 €) und 4. illegale Sperrmüllablagerungen (180 € und höher)? Bericht des Magistrats vom 04.05.2018, B 121 Bericht des Magistrats vom 07.09.2018, B 290 Versandpaket: 13.06.2018 Aktenzeichen: 30 0

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2018BB 121Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum erhöhen - Vermüllung stoppenMagistratsbericht
  2. 6. Juni 2018Sie sind hier
    AA 361Bußgeldkatalog für ein sauberes Frankfurt
    STVV-Anfrage · AfD
  3. 7. September 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 290Bußgeldkatalog für ein sauberes FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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