Aktuelle Zahlen für den Kulturhaushalt verwenden
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die Erhebung der aktuellen Zahlen für den Kulturhaushalt zu optimieren. Es sollen entweder ein geeignetes Programm installiert oder die bisherigen Verfahren angepasst werden, um Zeit und personelle Ressourcen effizienter einzusetzen. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Datenbeschaffung für die Stadtverordnetenversammlung.
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Thema Kultur verfolgenFragen an den Magistrat
Mit dem Bericht des Magistrats vom 17.02.2025, B 80 teilt dieser mit, dass der "Ermittlung der angeforderten Zahlen [...] ein aufwändiges Verfahren durch individuelle Abfrage bei den geförderten Kulturinstitutionen im Rahmen der Transparenzberichterstattung zugrunde [liegt]". Dies lässt schlussfolgern, dass dieses Verfahren nicht nur Zeit, sondern auch personelle Ressourcen bindet, die an anderer Stelle benötigt und sinnvoller eingesetzt werden können. Folglich ist es erforderlich, die Datenbeschaffung zu optimieren und die zu investierende Zeit und die personellen Ressourcen zu minimieren. Dies kann erreicht werden, indem ein für diesen Vorgang geeignetes Programm installiert oder das Verfahren einfacher und effizienter gestaltet wird.
Daher fragen wir den Magistrat:
Inwieweit ist geplant,
- entweder ein Programm zu installieren oder
- das bisherige Verfahren einfacher und effizienter zu gestalten,
um der Stadtverordnetenversammlung aktuelle Zahlen für den Kulturhaushalt zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2025BB 80Aktuelle Zahlen für den Kulturhaushalt 2026/27 verwendenMagistratsbericht
- 4. Juni 2025Sie sind hierAA 352Aktuelle Zahlen für den Kulturhaushalt verwenden (II)STVV-Anfrage · CDU
- 22. August 2025Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 314Aktuelle Zahlen für den Kulturhaushalt verwenden (II)Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate