Drogenszene
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Neues zu Bockenheimer Anlage per E-MailInhalt
Anfrage vom 24.08.2017, A 239
Betreff: Drogenszene In der FAZ vom 07.08.2017 wurde ein Leserbrief abgedruckt, der sich mit der Thematik Drogenszene im Allerheiligenviertel befasst. Der Schreiber vermutet, dass sich die verantwortlichen Politiker mit der Drogenproblematik abgefunden haben und nicht gewillt sind, gegen die Drogenszene vorzugehen. Er schreibt: "Aktiv, flexibel und effektiv sind dagegen die Drogendealer und -konsumenten, die sich nirgendwo so frei und schamlos bewegen können wie in Frankfurt". Als ein Beispiel nennt er die Bockenheimer Anlage rund um das Nebbiensche Gartenhaus. Nach seiner Beobachtung "widmen sich seit Wochen allabendlich deutlich minderjährige Nord- und Schwarzafrikaner dem Genuss und dem Vertrieb von Haschisch et cetera". Nachts werde es dann "auch bisweilen zu laut, da es sich die Klientel gerne auch mit Gettoblastern bequem macht". Wenn man dann - wie z.B. am 04.08.2017 um 22.15 Uhr - die Stadtpolizei anruft, bekomme man vom zuständigen Mitarbeiter die Aussage "Das ist Frankfurt, da muss man halt wegziehen". Unterstellt man, dass die Antwort der Stadtpolizei zutreffend widergegeben wurde, so ist dies tatsächlich ein Hinweis darauf, dass der Magistrat nicht gewillt oder in der Lage ist, ernsthaft gegen die Drogenszene vorzugehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie beurteilt der Magistrat die Auffassung, dass "die Drogendealer und -konsumenten aktiv, flexibel und effektiv sind und sich nirgendwo so frei und schamlos bewegen können wie in Frankfurt" ?
- Ist dem Magistrat bekannt, dass sich an der Bockenheimer Anlage "seit Wochen allabendlich deutlich minderjährige Nord- und Schwarzafrikaner dem Genuss und dem Vertrieb von Haschisch et cetera" widmen ?
- Ist dem Magistrat bekannt, dass es an der Bockenheimer Anlage nachts "auch bisweilen zu laut wird, da es sich die Klientel gerne auch mit Gettoblastern bequem macht" ?
- Falls 2. und/oder
- Zutreffend: gedenkt der Magistrat, dagegen vorzugehen und - falls ja - wie konkret ?
- Wie bewertet der Magistrat die Antwort, die ein Anrufer, der sich am 04.08.2017 um 22.15 Uhr bei der Stadtpolizei beschwerte, erhielt ("Das ist Frankfurt, da muss man halt wegziehen") ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2017Sie sind hierAA 239DrogenszeneSTVV-Anfrage · AfD
- 20. November 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 370DrogenszeneMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate