Ausgabe von elektronischen Aufenthaltstiteln
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die Probleme und Maßnahmen bezüglich der Aushändigung elektronischer Aufenthaltstitel durch die Bürgerämter zu klären. Es wird erwartet, dass der Magistrat die bestehenden Herausforderungen und Lösungsansätze detailliert darlegt.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFragen an den Magistrat
In seinem Bericht B 253/23 führt der Magistrat aus, dass die Bürgerämter die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) nicht mehr aushändigen könnten (außer im Bürgeramt Nordwest). Allerdings ist nach dem gültigen Aufgabengliederungsplan der Stadt Frankfurt am Main die Aufgabe "Aushändigung von elektronischen Aufenthaltstiteln" dem Bürgeramt zugeordnet. Somit gehört diese Aufgabe bereits seit mehr als 12 Jahren zu den Kernaufgaben des Bürgeramtes.
Daher fragen wir den Magistrat:
- Welche Probleme mit der Aushändigung der eAT gab es in diesem Zusammenhang von Anfang an in den Bürgerämtern und warum konnte das Bürgeramt diese Probleme in den vergangenen Jahren nicht zufriedenstellend lösen?
- Welche Maßnahmen wurden durch das Bürgeramt in den vergangenen Jahren unternommen, um die festgestellten Probleme zu lösen?
- Welche ausländerrechtlichen Fragen müssen bei der Aushändigung der eAT durch das Bürgeramt beantwortet werden, die bei dem Postversand während Corona nicht beantwortet werden mussten bzw. konnten?
- Welche Lösungsansätze wurden hierzu bislang zwischen Ausländerbehörde und Bürgeramt erörtert? Wurde die Ausländerbehörde bei der Erstellung des vorliegenden Berichts beteiligt?
- Wie hoch ist das Aufkommen bei den elD-Karten für Unionsbürger und Unionsbürgerinnen?
- In welchem Kontext steht der interkommunale Vergleich mit anderen Großstädten zu der Forderung, dass ausländische Staatsangehörige in Frankfurt nicht schlechter behandelt werden sollen als deutsche Staatsangehörige in Frankfurt? (Deutsche Staatsangehörige können Ihren Bundespersonalausweis bei allen Bürgerämtern abholen, ausländische Staatsangehörige können ihre eAT nur bei einem Bürgeramt abholen, obwohl die Aushändigungsprozesse nahezu identisch sind).
- Wie verbindlich betrachtet das für die Bürgerämter zuständige Dezernat den aktuellen Aufgabengliederungsplan der Stadt Frankfurt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juni 2023BB 253Ausländische Staatsangehörige nicht diskriminierenMagistratsbericht
- 9. August 2023Sie sind hierAA 235Ausgabe von elektronischen AufenthaltstitelnSTVV-Anfrage · CDU
- 4. März 2024Antwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 89Ausgabe von elektronischen AufenthaltstitelnMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION