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Ausgabe von elektronischen Aufenthaltstiteln

Vorlagentyp: B
38 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Bericht thematisiert die Herausforderungen bei der Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eATs) durch das Bürgeramt und die Ausländerbehörde. Aufgrund personeller Engpässe und gestiegener Fallzahlen wird eine Verbesserung des Bürgerservices angestrebt. Ziel ist es, die Aushändigung der eATs zu optimieren und die Servicequalität zu erhöhen.

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Bericht

Der Arbeitsaufwand, der mit den eAT-Lieferungen der Ausländerbehörde, der Verwahrung und Ausgabe verbunden ist, ist hoch. Aufgrund der fehlenden personellen Ressourcen im Bürgeramt gestaltet es sich derzeit schwierig, diese Aufgabe in ausreichendem Maß serviceorientiert auszuführen. Bürgeramt und Ausländerbehörde haben in den letzten Jahren und Monaten immer wieder versucht eine Aushändigung der elektronischen Aufenthaltstitel (eATs) durch die Bürgerämter zu vereinfachen. So wurden beispielsweise der Laufzettel (Empfangsbestätigung) einige Male überarbeitet, eine alphabetisch vorsortierte eAT-Lieferung an das Bürgeramt und Telefonnummern von der Ausländerbehörde benannt, die bei Fragen während der Aushändigung erreichbar sein sollten. Wie die Ausländerbehörde hat auch das Bürgeramt mit personellen Engpässen zu kämpfen, was bereits zur Folge hatte, dass das Bürgeramt zeitweise nicht in der Lage war, die gesetzlichen Aufgaben vollumfänglich und der Nachfrage entsprechend zu erbringen. Um mit den vorhandenen Kapazitäten so viele Bürgerinnen und Bürger wie nur irgendwie möglich bedienen zu können, musste das Personal an den größeren Bürgeramtsstandorten gebündelt und die Außenstellen zwischenzeitlich für längere Zeit geschlossen werden. Für die Ausgabe von eATs wurde immer wieder Personal innerhalb des Bürgeramtes verlagert, das dann aber bei den sonstigen Dienstleistungen, den originären Aufgaben des Bürgeramtes, fehlte. War die Ausgabe von eATs früher, mit Einführung 2011, noch kein größeres Problem, weil zum einen genug Personal zum anderen aber auch die Fallzahlen der eATs ganz andere waren, belastet die Ausgabe der eATs im Bürgeramt mittlerweile außerordentlich stark. Während der Corona-Pandemie (März 2020 bis Dezember 2022) wurden die eATs von der Ausländerbehörde überwiegend direkt postalisch an die Bürgerinnen und Bürger zugestellt. Im Bürgeramt wurden nur die eATs ausgehändigt, bei denen aufgrund ihrer Funktion als Ausweisersatz eine postalische Zustellung nicht erfolgen durfte. Mit Beginn des Jahres 2023 hat die Ausländerbehörde wieder auf die persönliche Aushändigung umgestellt. Die eAT-Zahlen haben sich über die Jahre enorm verändert; dies wird im nachfolgenden Diagramm veranschaulicht: Zunächst ist vonseiten des Bürgeramtes festzustellen, dass sich der Empfang einer Dienstleistung in einer Behörde grundlegend vom postalischen Zugang unterscheidet. Fragen und vermeintliche Fehler können beim postalischen Zugang grundsätzlich nur über die im Anschreiben genannten Kontaktinformationen geklärt werden. Die Betroffenen konnten und mussten sich also direkt an die Ausländerbehörde wenden. Anders ist dies bei der Abholung in einer Behörde. Auch wenn eine inhaltliche Kontrolle der eATs und der Zusatzblätter bereits bei der Vorsprache der Antragstellenden in der Ausländerbehörde stattfindet und die Angaben auch direkt nach der Auslieferung von der Bundesdruckerei an die Ausländerbehörde überprüft werden, kontrollieren Betroffene das Dokument nochmals beim Empfang an der Dokumentenausgabetheke und äußern ihre Fragen direkt. Es besteht eine umfassende und jederzeit funktionierende Kommunikation zwischen den Behörden. Aufgrund der angespannten personellen Situation in beiden Ämtern gestaltet sich die Situation dennoch weiterhin schwierig. Die Antworten zu den Fragen wurden alle im Einvernehmen mit der Ausländerbehörde erstellt. Pro Jahr werden im Bürgeramt rund 160 eID-Karten von Unionsbürgerinnen und -bürgern beantragt und ausgegeben. Ein guter Bürgerservice bedeutet primär, dass Dienstleistungen fachlich korrekt erbracht werden können und eine angemessene Beratung möglich ist. Dieser Grundsatz liegt der Aufbauorganisation der Stadtverwaltung zugrunde und spiegelt sich in der Qualifikation der Beschäftigten wider. Ein Aufgabengliederungsplan ist kein starres Konstrukt, sondern ebenso wie die vielfältigen Aufgaben der Stadtverwaltung, ständig im Wandel. Technische, rechtliche und politische Entwicklungen müssen daher unbedingt zu Anpassungen führen (können). Gerade in Hinblick auf die Digitalisierung sind Änderungen des Aufgabengliederungsplans sogar Grundvoraussetzung für digitale Prozesse und eine Verlagerung zu Fachämtern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Juni 2023BB 253Ausländische Staatsangehörige nicht diskriminierenMagistratsbericht
  2. 9. August 2023AA 235Ausgabe von elektronischen AufenthaltstitelnSTVV-Anfrage · CDU
  3. 4. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 Wochen
    BB 89Ausgabe von elektronischen Aufenthaltstiteln
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 26 · 29.04.2024
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)

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