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Kahlschlag etlicher Laubbäume in der Leimenrode 29

Vorlagentyp: AGartenpartei
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

In der Anfrage wird die rodung von Laubbäumen in der Leimenrode 29 thematisiert, die im Widerspruch zur Baugenehmigung steht. Der Magistrat wird um Klarstellung zu den Gründen und den Auswirkungen auf Flora und Fauna sowie zur Berücksichtigung von Klimaschutz gefragt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Am 2. November 2022 wurden auf dem Grundstück Leimenrode 29 unmittelbar an der Grundstücksgrenze und ohne Ankündigung für die Nachbarschaft vollständig über eine Länge von 30 Metern Laubbäume gefällt. Diese stellten eine geschlossene, naturnahe Fläche und Sichtschutz inmitten der Bebauung dar. Auch der Ortsbeirat 3 wurde überrollt, wie so oft. Es handelte sich um Bäume, die im Zuge eines Bauvorhabens auf dem Grundstück als "Bestand" erhalten werden sollten. So ist der Bauantrag des Bauherrn Maik Sznap und des entwerfenden Büros Karl Dudler Architekten von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt 2021 genehmigt worden. Bei der Genehmigung hatte das "Baurecht" das "Baumrecht" nicht erschlagen, sondern auf vorbildliche Weise mitberücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

  1. Warum wurden die Bäume gefällt, obgleich die Baugenehmigung den Erhalt vorsah?
  2. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden auf dem Areal Bäume gefällt?
  3. Wie viele Bäume wurden gefällt?
  4. Gibt es Informationen, was alles an Flora und Fauna verschwunden ist?
  5. Welche Argumente sprachen für das Erteilen der Genehmigung zur Fällung durch die Untere Naturschutzbehörde, wenn lt. der Unteren Naturschutzbehörde Laubbäume einen besonderen Schutz genießen und der Baumbestand insbesondere im Innenstadtgebiet zur Verbesserung des Klimas (Stichwort "Abkühlung") zu erhalten, sogar zu vergrößern sei?
  6. Welche Maßnahmen zum Ausgleich des Verlusts durch den radikalen Kahlschlag wurden im Zuge der Genehmigung zur Fällung durch die Untere Naturschutzbehörde dem Bauherrn Maik Sznap, dem Projektentwickler Schindler & Werb und dem beteiligten Architekturbüro Karl Dudler Architekten auferlegt?
  7. Die Laubbäume waren ein seltener Streifen Grün mitten in der Innenstadt im Gegensatz zu den klassischen Straßenbäumen. Es waren echte Bäume, die in der Erde wurzelten, so dass sie Lebensraum von Tieren waren, keine Pflanzen in Töpfen, die mehr Dekoration als Natur sind, um Wohlfühl-Atmosphäre zu verbreiten. Sie beherbergten bis zu diesem Zeitpunkt Eichhörnchen, Eichelhäher, Buntspechte und Grünspechte, Mäusebussarde, Fledermäuse, Rotkehlchen, Kohl- und Blaumeisen etc. Wo entstehen Flächen in Frankfurt, damit diese Tiere nicht vertrieben werden? Warum schützt die Untere Naturschutzbehörde solche Bereiche nicht, wenn es zum Konflikt zwischen Baumbestandsschutz und Baufeld kommt - offensichtlich müssen hier Abstandsflächen genutzt werden, um ein Gebäude hochzuziehen, das eine maximale Anzahl von veräußerbaren Quadratmetern im Interesse des Bauherrn generieren soll. Weniger ist manchmal mal mehr!
  8. Das jetzt genehmigte Bauvorhaben in der Leimenrode 29 schöpft das Grundstück auf maximale Weise aus. Der Größenunterschied zu den umliegenden Gebäuden und Grundstücken, mehrheitlich Einzelkulturdenkmäler, und das Heranrücken an die Grundstücksgrenze ist markant. Man könnte von einem Fremdkörper sprechen, was durch angrenzende weitere Bauvorhaben zusätzlich verstärkt wird. Warum spielt der Charakter der historischen Bebauung und die Milieuschutzsatzung keine Rolle mehr für die Bauaufsicht? In wessen Händen liegt die Entscheidungshoheit der Stadtplanung?
  9. Das Ausnutzen bebaubarer Flächen (max. Verdichten) ist möglich durch bestehendes Baurecht aus den 1960er Jahren. Dieses Versäumnis der Verwaltung verhindert die in die Zukunft weisende, zwingend erforderliche Anpassung an den Klimawandel. Sollte das Nachverdichten und Versiegeln von Flächen in der Stadt Frankfurt nicht ein besseres strategisches Augenmaß beweisen?
  10. Angrenzend an das Grundstück Leimenrode 29 soll ab Januar 2023 an der Eschersheimer Landstraße das bis heute genutzte historische Industriegebäude der ehemaligen Druckerei Adelmann abgerissen werden. Der Projektentwickler Swiss Life Asset Management plant an dieser Stelle 2 Gebäude mit insgesamt 29 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten (https://de.swisslife-am.com/de/home/real-estate/development/our-projects.html). Sollte nicht der Umbau von Bestandsgebäuden statt Abriss und Neubau mit Rücksicht auf Klima- und Nachhaltigkeitsaspekte angezeigt sein? Ist der Bauantrag für dieses Grundstück, das erneut ohne Rücksicht auf das Umfeld maximal bebaut werden soll, bereits genehmigt? Wurden hierbei von der Stadt Frankfurt Klimaaspekte beachtet?
  11. Der Kahlschlag auf dem Grundstück Leimenrode 29 und die weiteren Bauvorhaben im innerstädtischen Quartier Nordend-West (Eschersheimer Landstraße, Adlerflychtstraße, Oeder Weg Ecke Hermannstraße) lassen befürchten, dass hier eine Verdichtung ohne jedes Augenmaß erfolgt. Welche Freiflächen, Gärten und nicht versiegelten Hinterhöfe ohne Garagen aus alter Zeit hat die Stadtplanung für das Quartier vorgesehen? Wie ist die Bautätigkeit von privaten Investoren vereinbar mit dem "Zukunftskonzept Innenstadt", das hoffentlich andere Ziele als weitere Hitzerekorde oder noch mehr Blumentöpfe für die Gastronomie verfolgt? Plant der Magistrat hier sich in Zukunft selbst in Sachen Naturschutz zu engagieren?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Dezember 2022Sie sind hier
    AA 175Kahlschlag etlicher Laubbäume in der Leimenrode 29
    STVV-Anfrage · Gartenpartei
  2. 24. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 111Kahlschlag etlicher Laubbäume in der Leimenrode 29Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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