Grundstücksvergabe Honsell-Dreieck
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anfrage vom 23.11.2009, A 1101
Betreff: Grundstücksvergabe Honsell-Dreieck Mit der Vorlage M 216 vom 30.10.2009 soll der am 27.01.1998 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der BBV Immobilien-Fonds GmbH & Co. (BBVI) geschlossene Grundstückskaufvertrag zur Erfüllung der noch ausstehenden vertraglichen Bauverpflichtungen an die Main-Square GmbH & Co KG weitergegeben und modifiziert werden. Der Vertrag betrifft verschiedene Grundstücke des sog. Honsell-Dreiecks. Die Modifikationen des Vertrages betreffen unter anderem einen Tausch von Grundstücksflächen, wobei die Stadt Frankfurt am Main für die öffentlichen Erschließungsanlagen 1.436 m2 erhält und im Gegenzug 2.634 m2 einer nicht mehr benötigten Strasse abtritt. Dieser Grundstückstausch soll ohne zusätzliches Entgelt erfolgen, da "eine Ausweitung der Bruttogeschossfläche über die seinerzeit freigegebenen 80.000 m2 damit nicht verbunden ist." Die in der Anlage 1 abgebildete Tabelle zeigt jedoch eine Ausweitung der BGF von 80.000 auf 82.150 m2. Der Tabelle ist weiterhin zu entnehmen, dass statt eines ursprünglich geplanten großen Kino-Komplexes ein Hotel entstehen soll, das in der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen war. Ebenso ist in der Aufstellung die "im Sockelbereich" integrierte Kita nicht aufgeführt. Weiterhin soll die seinerzeit übernommene Verpflichtung des Investors, in erheblichem Umfange die Erschließungsstraßen und -anlagen rund um das Honsell-Dreieck zu ertüchtigen, durch eine Einmalzahlung in Höhe von 3,4 Mio. Euro brutto abgelöst werden. Nicht erkennbar ist, wie diese Summe von 3,4 Mio. Euro berechnet wurde. Für das im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befindliche Grundstück (Flurstück 53) soll die Main-Square GmbH & Co KG Unterbau- und Überbaurechte sowie ein Bebauungsrecht für Stützen und eine Wasseranlage erhalten, ohne dass dies näher erläutert wird. Die aus dem Altvertrag resultierende Verpflichtung, mindestens 600 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze auf den Kaufgrundstücken zu schaffen, soll als einklagbares Recht gegenüber der Main-Square GmbH & Co KG gestrichen werden. Diese Streichung der Verpflichtung soll offensichtlich ohne Gegenleistung erfolgen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der seinerzeitige Erwerber der Flächen - die BBVI - diese Verpflichtung nicht ohne Gegenleistung eingegangen ist, d.h. dass die Stadt Frankfurt am Main dem Investor beim Grundstückskauf Zugeständnisse - z.B. hinsichtlich des Kaufpreises - gemacht hat. Weiterhin sollen die derzeit im Eigentum der BBVI befindlichen Flächen durch angrenzende Flächen, die zurzeit noch im Besitz der Marktbetriebe stehen, arrondiert werden. Nicht erkennbar wird aus der Vorlage, um welche Flächen es sich konkret handelt und welche Grösse diese Flächen besitzen. Auf der Anlage 2 ist zwar eine Legende "neue Grundstücksgrenze" vorhanden, es ist jedoch nicht erkennbar, wo diese verlaufen soll. Ebenso ist auch die "alte" Grundstücksgrenze nicht markiert. Das Gesamtgrundstück des ursprünglichen Kaufgegenstandes zuzüglich der Arrondierungsflächen aus der Mayfarthstraße und dem Grundstück der Marktbetriebe soll abweichend von dem bisherigen Kaufvertrag nicht mehr durch den Investor, sondern durch die Stadt Frankfurt am Main erschlossen werden. Der Investor zahlt für diese Erschließungsarbeiten 3,7 Mio. Euro brutto an die Stadt Frankfurt am Main. Nicht erkennbar ist, ob dieser Betrag den Erschließungskosten tatsächlich entspricht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie ist die Ausführung des Magistrats zu verstehen, dass mit dem Grundstückstausch keine Ausweitung der Bruttogeschossfläche über die seinerzeit freigegebenen 80.000 m2 damit verbunden ist, wenn die Anlage 1 nunmehr eine BGF von 82.150 m2 ausweist?
- Aus welchen Gründen wurden die für einen Kino-Komplex vorgesehenen Flächen nunmehr für ein Hotel ausgewiesen?
- Aus welchen Gründen ist die Kita in der Auflistung der Anlage 1 nicht aufgeführt?
- Wie wurde die Summe von 3,4 Mio. Euro für die Ertüchtigung der Erschließungsflächen berechnet?
- Was ist unter den aufgeführten Unterbau- und Überbaurechte sowie dem Bebauungsrecht für Stützen und eine Wasseranlage zu verstehen?
- Erhielt der seinerzeitige Käufer - die BBVI - beim Kauf 1998 eine Gegenleistung für die Verpflichtung, 600 Arbeitsplätze zu schaffen?
- Falls 6. zutreffend: welche?
- Auf welcher Grundlage geht der Magistrat davon aus, dass diese seitens der Stadt angestrebte Zahl von 600 Arbeitsplätzen tatsächlich erreicht wird?
- Welche Flächen sollen das bisherige Grundstück arrondieren?
- Wie wurde die Summe von 3,7 Mio. Euro für die Erschließung der Flächen berechnet?
- Was soll die Abbildung der Anlage 3 darstellen? Vortrag des Magistrats vom 30.10.2009, M 216 Bericht des Magistrats vom 08.02.2010, B 74 Versandpaket: 25.11.2009 Aktenzeichen: 23 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2009MM 216Grundstücksvergabe im Bereich zwischen Hanauer Landstraße/Honsellstraße/Mayfarthstraße und Eytelweinstraße (Honsell-Dreieck)Magistratsvortrag
- 23. November 2009Sie sind hierAA 1101Grundstücksvergabe Honsell-DreieckSTVV-Anfrage · FAG
- 8. Februar 2010Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 74Grundstücksvergabe Honsell-DreieckMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate